Stellenplan 2015

Betreff
Stellenplan 2015
Vorlage
Amt 10/039/2014
Aktenzeichen
Amt 10 / Rs
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 79 KSVG bestimmt die Gemeinde in einem Stellenplan die Planstellen ihrer Bediensteten nach Zahl, Art und Bewertung. Der Stellenplan ist nach § 82 Abs. 2 KSVG Bestandteil des Haushaltsplanes.

 

Auf den dieser Vorlage beigefügten Stellenplan und die Erläuterungen zu den einzelnen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr wird verwiesen.

 

Die Gesamtzahl der Stellen hat sich gegenüber dem Vorjahr um drei erhöht. Im Beamtenbereich ist die Gesamtzahl der Stellen unverändert geblieben. Bei den Tarifbeschäftigten ist eine Stelle, die im Rahmen der Haushaltssanierung mit einem kw-Vermerk versehen war, entfallen. Vier Stellen wurden neu ausgewiesen, wobei zwei Stellen lediglich die Folge der Teilung von bisherigen Stellen sind. Eine weitere Teilzeitstelle wurde wegen der Einführung des Rechnungseingangsbuches neu geschaffen. Zudem wurde in der Kindertagesstätte Lehbesch eine Teilzeitstelle ausgewiesen, um dem gestiegenen Bedarf an Tagesplätzen im Kindergartenbereich nachkommen zu können. Die gestiegene Nachfrage ist nicht zuletzt auf das Vorhandensein von zwei Krippengruppen zurückzuführen, wo bereits eine ganztägige Betreuung möglich ist.

 

Eine wesentliche Änderung ist im Teilhaushalt 3 vorgesehen. Auf die Erläuterungen zum Stellenplan wird hierzu verwiesen. Die dort erläuterte Veränderung der Organisation in den Gruppen hat nicht nur Auswirkungen auf die Bewertung der Stellen sondern wirkt sich auch auf die Kosten aus. Wegen der Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst zur Stufenfindung bei Höhergruppierungen wird der Mehraufwand zunächst mit rund 17.000,-- € pro Jahr moderat ausfallen. Bis zum Jahr 2019 / 2020 wird sich dieser Betrag auf ca. 55.000,-- € erhöhen. Da die Elternbeiträge an die Personalkosten der Fachkräfte gekoppelt sind, werden auch diese entsprechend steigen müssen, wenn der bisherige Deckungsgrad beibehalten werden soll. Die beabsichtigte Organisationsänderung soll einerseits die Qualität der pädagogischen Arbeit sichern, ist aber auch vor dem Hintergrund des derzeit festzustellenden Wettbewerbs um geeignete Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt zu sehen.

 

Die in den letzten Jahren vorgenommene Ausweitung der Kinderbetreuung und die beabsichtigte Änderung der Gruppenorganisation führen dazu, dass die im Jahr 2002 beschlossene Begrenzung der Personalkosten ohne Einschränkungen an anderer Stelle auf Dauer nicht mehr zu halten sein wird. Da die Möglichkeiten zur Reduzierung des Personals aus Verwaltungssicht praktisch erschöpft sind, sollte über eine Revision des Beschlusses nachgedacht werden.

 

Im Jahr 2002 hat der Stadtrat beschlossen, die um die tariflichen Steigerungen bereinigten Personalausgaben auf dem Stand des Rechnungsergebnisses 2001 zu begrenzen. Die aufgrund des vorgelegten Stellenplanes kalkulierten Personalkosten belaufen sich auf 7.184.860,-- Euro. Die beschlossene Begrenzung wurde noch einmal eingehalten (für 2015: 7.269.821,82 –Euro).

 

Aus Sicht der Verwaltung sollten auch in 2015 wieder Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden.

 

Wie bereits in den vergangenen Jahren sollen zwei Stellen für Erzieher / Erzieherinnen im Anerkennungsjahr vorgehalten werden. Diese zählen zum Fachpersonal und werden daher von Land und Kreis entsprechend bezuschusst. Sie werden im Stellenschlüssel berücksichtigt.

 

Im kommenden Jahr werden voraussichtlich ein Auszubildender im Beruf „Gärtner im Garten- und Landschaftsbau“ und eine Auszubildende zur „Kauffrau für Tourismus und Freizeit“ die Prüfung ablegen. In beiden Bereichen sollen erneut Ausbildungsplätze angeboten werden.

Anlagenverzeichnis:

 

Stellenplan 2015

Erläuterungen zum Stellenplan 2015

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat _______________, den als Anlage beigefügten Stellenplan 2015 zu beschließen.

Finanzierung:

 

Der Stellenplan selbst hat zunächst keine finanziellen Auswirkungen, da er keine Rechte Dritter begründet. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich erst durch die Ausführung des Stellenplanes.