Sachverhalt: |
Nach § 79 KSVG bestimmt die
Gemeinde in einem Stellenplan die Planstellen ihrer Bediensteten nach Zahl, Art
und Bewertung. Der Stellenplan ist nach § 82 Abs. 2 KSVG Bestandteil des
Haushaltsplanes.
Auf den dieser Vorlage
beigefügten Stellenplan und die Erläuterungen zu den einzelnen Veränderungen
gegenüber dem Vorjahr wird verwiesen.
Die Gesamtzahl der Stellen
hat sich gegenüber dem Vorjahr um drei erhöht. Im Beamtenbereich ist die
Gesamtzahl der Stellen unverändert geblieben. Bei den Tarifbeschäftigten ist
eine Stelle, die im Rahmen der Haushaltssanierung mit einem kw-Vermerk versehen
war, entfallen. Vier Stellen wurden neu ausgewiesen, wobei zwei Stellen lediglich
die Folge der Teilung von bisherigen Stellen sind. Eine weitere Teilzeitstelle
wurde wegen der Einführung des Rechnungseingangsbuches neu geschaffen. Zudem
wurde in der Kindertagesstätte Lehbesch eine Teilzeitstelle ausgewiesen, um dem
gestiegenen Bedarf an Tagesplätzen im Kindergartenbereich nachkommen zu können.
Die gestiegene Nachfrage ist nicht zuletzt auf das Vorhandensein von zwei
Krippengruppen zurückzuführen, wo bereits eine ganztägige Betreuung möglich
ist.
Eine wesentliche Änderung
ist im Teilhaushalt 3 vorgesehen. Auf die Erläuterungen zum Stellenplan wird
hierzu verwiesen. Die dort erläuterte Veränderung der Organisation in den
Gruppen hat nicht nur Auswirkungen auf die Bewertung der Stellen sondern wirkt
sich auch auf die Kosten aus. Wegen der Regelungen des Tarifvertrages für den
öffentlichen Dienst zur Stufenfindung bei Höhergruppierungen wird der
Mehraufwand zunächst mit rund 17.000,-- € pro Jahr moderat ausfallen. Bis zum
Jahr 2019 / 2020 wird sich dieser Betrag auf ca. 55.000,-- € erhöhen. Da die
Elternbeiträge an die Personalkosten der Fachkräfte gekoppelt sind, werden auch
diese entsprechend steigen müssen, wenn der bisherige Deckungsgrad beibehalten
werden soll. Die beabsichtigte Organisationsänderung soll einerseits die
Qualität der pädagogischen Arbeit sichern, ist aber auch vor dem Hintergrund
des derzeit festzustellenden Wettbewerbs um geeignete Fachkräfte auf dem
Arbeitsmarkt zu sehen.
Die in den letzten Jahren
vorgenommene Ausweitung der Kinderbetreuung und die beabsichtigte Änderung der
Gruppenorganisation führen dazu, dass die im Jahr 2002 beschlossene Begrenzung
der Personalkosten ohne Einschränkungen an anderer Stelle auf Dauer nicht mehr
zu halten sein wird. Da die Möglichkeiten zur Reduzierung des Personals aus
Verwaltungssicht praktisch erschöpft sind, sollte über eine Revision des
Beschlusses nachgedacht werden.
Im Jahr 2002 hat der
Stadtrat beschlossen, die um die tariflichen Steigerungen bereinigten
Personalausgaben auf dem Stand des Rechnungsergebnisses 2001 zu begrenzen. Die
aufgrund des vorgelegten Stellenplanes kalkulierten Personalkosten belaufen
sich auf 7.184.860,-- Euro. Die beschlossene Begrenzung wurde noch einmal eingehalten
(für 2015: 7.269.821,82 –Euro).
Aus Sicht der Verwaltung
sollten auch in 2015 wieder Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden.
Wie bereits in den
vergangenen Jahren sollen zwei Stellen für Erzieher / Erzieherinnen im
Anerkennungsjahr vorgehalten werden. Diese zählen zum Fachpersonal und werden
daher von Land und Kreis entsprechend bezuschusst. Sie werden im
Stellenschlüssel berücksichtigt.
Im kommenden Jahr werden
voraussichtlich ein Auszubildender im Beruf „Gärtner im Garten- und
Landschaftsbau“ und eine Auszubildende zur „Kauffrau für Tourismus und
Freizeit“ die Prüfung ablegen. In beiden Bereichen sollen erneut
Ausbildungsplätze angeboten werden.
Anlagenverzeichnis: |
Stellenplan 2015
Erläuterungen zum
Stellenplan 2015
Beschlussvorschlag: |
Der Haupt-, Personal- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat _______________, den als Anlage beigefügten
Stellenplan 2015 zu beschließen.
Finanzierung: |
Der Stellenplan selbst hat
zunächst keine finanziellen Auswirkungen, da er keine Rechte Dritter begründet.
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich erst durch die Ausführung des
Stellenplanes.