Wirtschaftsplan 2016 für das Abwasserwerk

Betreff
Wirtschaftsplan 2016 für das Abwasserwerk
Vorlage
Amt 20/031/2015
Aktenzeichen
Amt 20 / Kon
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2016 liegen die in seiner Sitzung vom 15.12.2010 durch den Stadtrat beschlossenen Gebührensätze ab 01.01.2012 für Schmutzwasser (3,84 €/cbm) bzw. der neu zu beschliessende Niederschlagswassersatz (0,70 €/qm) zugrunde. Bei der Gegenüberstellung von Aufwand und Ertrag ist im Bereich der Niederschlagswassergebühr ein Defizit von ca. 123.000 € zu erwarten. Saldiert mit dem im Schmutzwasserbereich planmäßigen jahresbezogenen Überschuss in Höhe von rd. 36.000 €  wird mit einem Gesamtverlust von 87.000 € gerechnet. Im Erfolgsplan ist daher ein Jahresverlust in dieser Höhe ausgewiesen. Dieser Jahresverlust soll mit Jahresüberschüssen aus Vorjahren verrechnet werden. In Höhe des kalkulierten Jahresverlusts 2016 ist deswegen im Vermögensplan unter Lfd. Nr. 5 eine entsprechende Rücklagen-Entnahme veranschlagt.  

 

Im Übrigen liegen dem Vermögensplan die im Investitionsprogramm vorgesehenen Investitionen für das Jahr 2016 zugrunde.

 

Die Investitionsausgaben belaufen sich auf 1.000 T€.

Zur Finanzierung sind Beiträge in Höhe von 30 T€ und Kreditaufnahmen von 970 T€ eingeplant.

 

Die Summe aus Tilgung (611.000 €) und der Auflösung der Zuschüsse (141.810 €) übersteigt die Abschreibungen in Höhe von 671.000 € um 81.810 €. Um diesen Betrag wird die bestehende Tilgungsrückstellung vermindert. Die Veranschlagung erfolgt im Vermögensplan als Entnahme aus dem Nettogeldvermögen.

 

Daneben wird auf die Erläuterungen zum Wirtschaftsplan und zum
Investitionsprogramm verwiesen.

 

Gemäß § 35 Ziffer 7a KSVG ist die Feststellung des Wirtschaftsplanes durch den Stadtrat zu beschließen.

Der Wirtschaftsplan ist dem Haushaltsplan als Anlage beizufügen (§ 1 Abs. 2 Ziff.9 KommHVO).

 

Anlagenverzeichnis:

 

Dieser Vorlage sind die folgenden Anlagen beigefügt:

 

-          Wirtschaftsplan 2016

-          Investitionsprogramm 2016

-          Gebührenkalkulation 2016

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat _________________________ die Feststellung des als Anlage beigefügten Wirtschaftsplanes des Abwasserwerkes der Stadt Ottweiler für das Wirtschaftsjahr 2016 zu beschließen.