Sachverhalt: |
Dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2016 liegen die in
seiner Sitzung vom 15.12.2010 durch den Stadtrat beschlossenen Gebührensätze ab
01.01.2012 für Schmutzwasser (3,84 €/cbm) bzw. der neu zu beschliessende Niederschlagswassersatz
(0,70 €/qm) zugrunde. Bei der Gegenüberstellung von Aufwand und Ertrag ist im
Bereich der Niederschlagswassergebühr ein Defizit von ca. 123.000 € zu
erwarten. Saldiert mit dem im Schmutzwasserbereich planmäßigen jahresbezogenen
Überschuss in Höhe von rd. 36.000 € wird
mit einem Gesamtverlust von 87.000 € gerechnet. Im Erfolgsplan ist daher ein
Jahresverlust in dieser Höhe ausgewiesen. Dieser Jahresverlust soll mit
Jahresüberschüssen aus Vorjahren verrechnet werden. In Höhe des kalkulierten
Jahresverlusts 2016 ist deswegen im Vermögensplan unter Lfd. Nr. 5 eine
entsprechende Rücklagen-Entnahme veranschlagt.
Im Übrigen liegen dem Vermögensplan die im
Investitionsprogramm vorgesehenen Investitionen für das Jahr 2016 zugrunde.
Die Investitionsausgaben belaufen sich auf 1.000 T€.
Zur Finanzierung sind Beiträge in Höhe von 30 T€ und
Kreditaufnahmen von 970 T€ eingeplant.
Die Summe aus Tilgung (611.000 €) und der Auflösung
der Zuschüsse (141.810 €) übersteigt die Abschreibungen in Höhe von 671.000 € um
81.810 €. Um diesen Betrag wird die bestehende Tilgungsrückstellung vermindert.
Die Veranschlagung erfolgt im Vermögensplan als Entnahme aus dem
Nettogeldvermögen.
Daneben wird auf die Erläuterungen zum Wirtschaftsplan
und zum
Investitionsprogramm verwiesen.
Gemäß § 35 Ziffer 7a KSVG ist die Feststellung des
Wirtschaftsplanes durch den Stadtrat zu beschließen.
Der Wirtschaftsplan ist dem Haushaltsplan als Anlage
beizufügen (§ 1 Abs. 2 Ziff.9 KommHVO).
Anlagenverzeichnis: |
Dieser Vorlage sind die
folgenden Anlagen beigefügt:
-
Wirtschaftsplan
2016
-
Investitionsprogramm
2016
-
Gebührenkalkulation
2016
Beschlussvorschlag: |
Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss empfiehlt
dem Stadtrat _________________________ die Feststellung des als Anlage
beigefügten Wirtschaftsplanes des Abwasserwerkes der Stadt Ottweiler für das
Wirtschaftsjahr 2016 zu beschließen.