Wirtschaftsplan 2016 für den Regiebetrieb mit Sonderrechnung "Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb"

Betreff
Wirtschaftsplan 2016 für den Regiebetrieb mit Sonderrechnung "Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb"
Vorlage
Amt 20/028/2015
Aktenzeichen
Amt 20/Mo
Art
Beschlussvorlage

 Sachverhalt:

Der Wirtschaftsplan des Ludwig-Jahn-Bad-Betriebes für das Jahr 2016 weist im Erfolgsplan Erträge von 110.103 € und Aufwendungen von 412.710 € und damit einen Jahresverlust (Jahresfehlbedarf) in Höhe von 302.607 € (Vorjahr = 300.251 €) aus, der planmäßig durch einen Betriebskostenzuschuss des städt. Haushaltes in gleicher Höhe ausgeglichen werden muss.

 

Sowohl Einnahmen als auch Ausgaben sind netto veranschlagt, da die Umsatzsteuer bei dem Betrieb gewerblicher Art ergebnisneutral ist. Eingenommene USt. wird an das Finanzamt abgeführt, gezahlte USt. als Vorsteuer geltend gemacht und vom Finanzamt erstattet.

 

Wesentlichste Position der Erträge sind die Badeentgelte. Die Kalkulation basiert auf den Einnahmen der Jahre 2011 bis 2015 unter Berücksichtigung der nicht vorhersehbaren Witterungsverhältnisse. Das Gesellschafterdarlehen bei der WVO ist bis 2017 mit 3,40 % verzinst und die Anlage des Stammkapitals bei der WVO beträgt 5,65 % Zinsen bis 2016. Die in 2012 eingeführte Zinssteuerung in Zusammenarbeit mit der MAGRAL AG wird seit 2013 im Wirtschaftsplan berücksichtigt. Der hieraus resultierende Zinsertrag (-3,5T€) sowie die Erträge aus der Verzinsung des Kassenbestandes (-0,5T€) wurden an die aktuelle Entwicklung angepasst.

 

Die Veränderungen bei den Aufwendungen resultieren insbesondere aus Steigerungen in den Bereichen Verwaltungsleistungen (+1,9T€), Personalkosten (+1,3T€), Energiekosten (+1T€), Abschreibungen (+0,5T€), und Sonstiges (+0,4T€). Demgegenüber ergaben sich Einsparungen bei der Bilanzprüfung und Beratung (-0,3T€), bei der Gebäudeunterhaltung (-0,7T€) sowie infolge von geringerem Zinsaufwand (-5,5T€) insbesondere aufgrund fortschreitender Tilgung.

 

Der Vermögensplan 2016 basiert auf dem Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2019. Er beinhaltet daneben die Ansätze für AfA und Tilgung bzw. Entnahme aus der Tilgungsrückstellung sowie den Ausgleich des Jahresverlustes durch den Betriebskostenzuschuss des Haushaltes. Für das Wirtschaftsjahr 2016 wurde keine Darlehensneuaufnahme vorgesehen. Ersatzbeschaffungen für abgeschriebene Wirtschaftsgüter (Maschinen und maschinelle Anlagen bzw. Betriebs- und Geschäftsausstattung) sollen bei Totalausfall über HH-Reste finanziert werden.

 

Für die Jahre 2017 bis 2019 wurden vorsorglich Investitionskredit-Veranschlagungen von jeweils 5.000 € für eventuell notwendige Ersatzbeschaffungen vorgenommen.

 

Im Übrigen wird auf die Erläuterungen des Wirtschaftsplanes verwiesen.

 

Gemäß § 35 Ziffer 17a KSVG ist die Feststellung des Wirtschaftsplanes durch den Stadtrat zu beschließen.

Der Wirtschaftsplan ist dem Haushaltsplan als Anlage beizufügen (§ 1 Abs. 2 Ziffer 9 KommHVO).

 

 

 

 

 

Anlagenverzeichnis:

Wirtschaftsplan 2016 des LJBB

Beschlussvorschlag:

Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat _________________________,

die Feststellung des Wirtschaftsplanes vom Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb der Stadt Ottweiler für das Wirtschaftsjahr 2016 zu beschließen.