Sachverhalt: |
Der Wirtschaftsplan des
Ludwig-Jahn-Bad-Betriebes für das Jahr 2016 weist im Erfolgsplan Erträge
von 110.103 € und Aufwendungen von 412.710 € und damit einen Jahresverlust
(Jahresfehlbedarf) in Höhe von 302.607 € (Vorjahr = 300.251 €) aus, der
planmäßig durch einen Betriebskostenzuschuss des städt. Haushaltes in gleicher
Höhe ausgeglichen werden muss.
Sowohl Einnahmen als auch
Ausgaben sind netto veranschlagt, da die Umsatzsteuer bei dem Betrieb gewerblicher
Art ergebnisneutral ist. Eingenommene USt. wird an das Finanzamt abgeführt,
gezahlte USt. als Vorsteuer geltend gemacht und vom Finanzamt erstattet.
Wesentlichste Position der
Erträge sind die Badeentgelte. Die Kalkulation basiert auf den Einnahmen der
Jahre 2011 bis 2015 unter Berücksichtigung der nicht vorhersehbaren Witterungsverhältnisse.
Das Gesellschafterdarlehen bei der WVO ist bis 2017 mit 3,40 % verzinst und die
Anlage des Stammkapitals bei der WVO beträgt 5,65 % Zinsen bis 2016. Die in
2012 eingeführte Zinssteuerung in Zusammenarbeit mit der MAGRAL AG wird seit
2013 im Wirtschaftsplan berücksichtigt. Der hieraus resultierende Zinsertrag
(-3,5T€) sowie die Erträge aus der Verzinsung des Kassenbestandes (-0,5T€)
wurden an die aktuelle Entwicklung angepasst.
Die Veränderungen bei den
Aufwendungen resultieren insbesondere aus Steigerungen in den Bereichen Verwaltungsleistungen
(+1,9T€), Personalkosten (+1,3T€), Energiekosten (+1T€), Abschreibungen
(+0,5T€), und Sonstiges (+0,4T€). Demgegenüber ergaben sich Einsparungen bei
der Bilanzprüfung und Beratung (-0,3T€), bei der Gebäudeunterhaltung (-0,7T€)
sowie infolge von geringerem Zinsaufwand (-5,5T€) insbesondere aufgrund
fortschreitender Tilgung.
Der Vermögensplan
2016 basiert auf dem Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2019. Er
beinhaltet daneben die Ansätze für AfA und Tilgung bzw. Entnahme aus der
Tilgungsrückstellung sowie den Ausgleich des Jahresverlustes durch den
Betriebskostenzuschuss des Haushaltes. Für das Wirtschaftsjahr 2016 wurde keine
Darlehensneuaufnahme vorgesehen. Ersatzbeschaffungen für abgeschriebene
Wirtschaftsgüter (Maschinen und maschinelle Anlagen bzw. Betriebs- und
Geschäftsausstattung) sollen bei Totalausfall über HH-Reste finanziert werden.
Für die Jahre 2017 bis 2019
wurden vorsorglich Investitionskredit-Veranschlagungen von jeweils 5.000 € für
eventuell notwendige Ersatzbeschaffungen vorgenommen.
Im Übrigen wird auf die
Erläuterungen des Wirtschaftsplanes verwiesen.
Gemäß § 35 Ziffer 17a KSVG
ist die Feststellung des Wirtschaftsplanes durch den Stadtrat zu beschließen.
Der Wirtschaftsplan ist dem
Haushaltsplan als Anlage beizufügen (§ 1 Abs. 2 Ziffer 9 KommHVO).
Anlagenverzeichnis: |
Wirtschaftsplan 2016 des
LJBB
Beschlussvorschlag: |
Der
Haupt-, Personal- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat
_________________________,
die
Feststellung des Wirtschaftsplanes vom Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb der Stadt
Ottweiler für das Wirtschaftsjahr 2016 zu beschließen.