Beschlussfassung einer überplanmäßigen Ausgabe: USK 75000.95008 (Errichtung von Urnenstelen auf den städtischen Friedhöfen)

Betreff
Beschlussfassung einer überplanmäßigen Ausgabe: USK 75000.95008 (Errichtung von Urnenstelen auf den städtischen Friedhöfen)
Vorlage
Amt 60/091/2015
Aktenzeichen
Amt 60 / He
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Frühjahr 2014 wurde auf dem Friedhof in Lautenbach eine Urnenstele mit sieben Kammern errichtet. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Beisetzungen wurde die Urnenstele im Frühjahr 2015 um drei weitere Kammern erweitert.

 

Zum heutigen Zeitpunkt ist noch eine Kammer frei. Um den Bedarf weiterhin decken zu können, soll zunächst eine 10er Urnenstele mit Sockel und ein zweiter Sockel für eine spätere Erweiterung gebaut werden. Hierzu liegt ein Angebot in Höhe von 11.855,97 € vor. Es handelt sich hier um einen anderen Anbieter wie bisher, jedoch ist die neue Urnenstelenanlage baugleich.

 

Der Standort der Urnenstelen wurde bereits mit dem Ortsvorsteher abgestimmt.

 

Ein Beschluss über die Auftragsvergabe ist nicht erforderlich, da die Wertgrenze von 15.000 € nicht überschritten wird.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat ______________, eine überplanmäßige Ausgabe beim USK 75000.95008 (Errichtung von Urnenstelen auf den städtischen Friedhöfen) in Höhe von 8.100,00 € zu Lasten des Haushaltsrestes bei USK 75000.93508 (Inventar Friedhöfe über 1.000 €) zu beschließen.

 

 

Finanzierung:

 

Die Errichtung der Urnenstelen wird über das USK 75000-95008 abgewickelt. Die noch verfügbaren Haushaltsmittel in Höhe von 3.881,15 € sind durch Beschlussfassung einer überplanmäßigen Ausgabe entsprechend aufzustocken.

Bei dem USK 75000.93508 (Inventar Friedhöfe über 1.000 €) ist ein Haushaltsrest in Höhe von 8.671,49 € vorhanden. Zur Finanzierung der Kosten ist eine Mittelumschichtung in Höhe von 8.100 € zu Lasten des bestehenden und freien Haushaltsrestes bei USK 75000.93508 (Inventar Friedhöfe über 1.000 €) zu Gunsten des USK 75000.95008 (Errichtung von Urnenstelen) erforderlich.