Sachverhalt: |
Der
Stadtrat hat zur Herrichtung von zwei Flüchtlingswohnungen im Anwesen
Wilhelm-Heinrich-Straße 31 in seiner Sitzung am 29. September 2015 eine
überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 15.000,00 € zur Finanzierung der Mehrkosten
im 1. OG (10.000 €) und zur Anfinanzierung der Arbeiten in der DG-Wohnung
beschlossen. Vorab war es u.a. erforderlich, dass Gas- und Wasserleitung
bereits ins DG geführt werden, um eine spätere Nachrüstung durch die Wohnung im
1. OG zu vermeiden.
Zwischenzeitlich
hat die Verwaltung den Zuschussantrag für die leerstehende DG-Wohnung
ausgearbeitet beim Ministerium eingereicht.
Die
voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf rd. 108.000,00 €. Damit die
Bauarbeiten zur Herrichtung der DG-Wohnung nicht gestoppt werden müssen,
empfiehlt die Verwaltung durch Beschlussfassung einer überplanmäßigen Ausgabe
die Arbeiten vorzufinanzieren. Damit kann die DG-Wohnung ohne Zeitverlust
fertiggestellt werden.
Die
überplanmäßige Ausgabe beläuft sich auf 103.000,00 €, da der Stadtrat in seiner
Sitzung am 29.09.2015 bereits eine Anfinanzierung von 5.000,00 € bereitgestellt
hat.
Von
folgender Finanzierung wird ausgegangen:
12.762,00 € Restzuwendung
Flüchtlingswohnraumprogramm
(Maximale
Pauschale 50.000 € / Anwesen abzügl. Whg 1. OG)
47.619,00 € Bedarfszuweisung zum
Eigenanteil
47.619,00 € Stadtanteil (Sonderkredit)
108.000,00 € gemeldeter Kostenrahmen
Beschlussvorschlag: |
Der
BUSA empfiehlt dem Stadtrat _______________ zur Herrichtung der
Flüchtlingswohnung im 1. OG des Anwesens Wilhelm-Heinrich-Straße 31 und zur
Vorfinanzierung der Landeszuwendung eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von
103.000,00 € beim USK 88000.94500: Sanierung Anwesen Wilhelm-Heinrich-Straße
31; Teilhaushalt 5: Bauverwaltung und Immobilienmanagement; Produkt: 11110100:
Kaufmännisches Immobilienmanagement; zu beschließen.
Die Finanzierung geht zu Lasten des bestehenden Haushaltsrestes (Sonderkredit) in Höhe von 135.000,00 € beim USK 88000.94610 (Sanierung Anwesen Wilhelm-Heinrich-Straße 35).
Finanzierung: |
Die Finanzierung geht zu Lasten des bestehenden Haushaltsrestes (Sonderkredit) in Höhe von 135.000,00 € beim USK 88000.94610 (Sanierung Anwesen Wilhelm-Heinrich-Straße 35). Es verbleiben dann noch 32.000,00 €.