Sachverhalt: |
Durch die Änderung der
Satzung über die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Ottweiler
rückwirkend zum 01.01.2015 ist eine Erstattung der Elternbeiträge für die Zeit
des Streikes vom 08.05.2015 bis 05.06.2015 zu leisten. Auf die Erstattung haben
die Eltern somit einen Rechtsanspruch. Dadurch wird die Ausgabe unabweisbar und
war bei Aufstellung des Haushaltes 2015 nicht vorherzusehen. Bei der Erstattung
der Elternbeiträge handelt es sich deshalb um eine außerplanmäßige Ausgabe in
Höhe von 22.000,00 €, die aber durch die Einsparung der Personalkosten gedeckt
ist.
Beschlussvorschlag: |
Der Haupt-, Personal- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat ________________________ eine
außerplanmäßige Ausgabe im laufenden Haushaltsjahr in Höhe von 22.000,00 €, die
durch ersparte Personalkosten gedeckt sind, zu beschließen.
Finanzierung: |
Die außerplanmäßige
Erstattung von Elternbeiträgen in Höhe von 22.000,00 € ist durch eingesparte
Personalkosten in der gleichen Höhe gedeckt. Im Produkt 36.10.01
(Kinderbetreuung und Familienförderung) ist ein Ausgabe-Untersachkonto zur
Begleichung der Erstattungsbeiträge einzurichten.