Neufestsetzung der Niederschlagswassergebühren ab 01.01.2016

Betreff
Neufestsetzung der Niederschlagswassergebühren ab 01.01.2016
Vorlage
Amt 20/020/2015
Aktenzeichen
Amt 20 / Kon
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 18.12.2001 hat der Stadtrat die 5. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Ottweiler beschlossen. Damit wurde zum 01.01.2002 die gesplittete Abwassergebühr eingeführt.

Die Schmutzwassergebühr wurde auf 2,47 Euro je cbm Schmutzwasser, die Niederschlagswassergebühr auf 0,60 Euro je qm abflusswirksamer Grundstücksfläche festgesetzt.

Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Gebührenkalkulation jährlich zu überprüfen und evtl. erforderliche Gebührenanpassungen zur Beschlussfassung vorzulegen.

Aufgrund dessen wurden die Gebührensätze in der Zwischenzeit wie folgt angepasst:

 

Schmutzwassergebühr                                                  Niederschlagswassergebühr

Ab 1.1.2003  =  2,79 €                                                 Ab 1.1.2003  =  0,65 €

Ab 1.1.2004  =  2,84 €                                                Ab 1.1.2010  =  0,75 €

Ab 1.1.2005  =  2,96 €                                                Ab 1.1.2011  =  0,78 €

Ab 1.1.2010  =  3,16 €                                                 Ab 1.1.2015  =  0,74 €

Ab 1.1.2011  =  3,50 €

Ab 1.1.2012  =  3,84 €

 

Mit dem Rechnungsabschluss 2014 wurden insgesamt 636.104,93 € auf neue Rechnung vorgetragen, davon entfallen auf den Bereich der Niederschlagswassergebühr 495.881,40 EUR. Bei planmäßiger Realisierung des Wirtschaftsplans 2015 wird der Überschuss im Bereich Niederschlagswasser um rd. 40.000 € sinken. Um den verbleibenden Überschuss in diesem Bereich abzubauen wird vorgeschlagen die Niederschlagswassergebühr erneut um 0,04 € auf nunmehr 0,70 € zu senken.

 

Gründe für die erhöhten Überschüsse sind vor allem die allgemeine Zinsentwicklung zzgl. den positiven Effekten der aktiven Zinssteuerung in Zusammenarbeit mit der MAGRAL AG und die gleich bleibende Festsetzung des einheitlichen Verbandsbeitrages des EVS seit 2012 bei sinkendem Wasserverbrauch.

 

Die für die Niederschlagswassergebühr anzurechnende abflusswirksame Fläche ist nahezu gleich geblieben (2015 = 1.708.091 qm / 2016 = 1.709.388 qm). Dabei machen die Flächen der Straßen, Wege und Plätze, die mit 688.815 qm gegenüber dem Vorjahr unverändert blieben insgesamt 40 % der Gesamtfläche und damit der Gebührenbelastung aus.

 

Vor diesem Hintergrund und dem Ergebnis der als Anlage 1 beigefügten Gebührenkalkulation schlägt die Verwaltung vor, die Abwassergebühren ab 01.01.2016 im Rahmen einer Neufassung der Satzung zur Festsetzung der Höhe der Abwassergebühren (Abwassergebührenhöhesatzung)  wie nachstehend aufgeführt zu senken.

 

Weiterhin soll wie in der Sitzungsvorlage Amt 20/27/2015 erläutert eine Zwischenzählergebühr in Höhe von 3,10 EUR mtl. in die Abwassergebührenhöhesatzung aufgenommen werden.

Anlagenverzeichnis:

 

Dieser Vorlage sind die folgenden Anlagen beigefügt:

 

-          Gebührenkalkulation

-          Abwassergebührenhöhesatzung

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat _________________________ die Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung im Rahmen der als Anlage 2 beigefügten Satzung der Stadt Ottweiler zur Festsetzung der Höhe der Abwassergebühren (Abwassergebührenhöhesatzung) wie folgt festzusetzen:

 

Ab 01.01.2016

Niederschlagswassergebühr   =   0,70 € je qm abflusswirksamer Grundstücksfläche