Sachverhalt: |
Als eine wesentliche Grundlage für die Erstellung des
Wirtschaftsplanes 2016 (insbesondere des Vermögensplanes), aber auch für die im
Rahmen des Erfolgsplanes erforderliche Kalkulation der Abwassergebühren, ist
das Investitionsprogramm fortzuschreiben.
Der Entwurf des Investitionsprogrammes für den
Planungszeitraum 2015 bis 2019 (in T€) mit Erläuterungen zu den konkreten
Maßnahmen des Programmjahres 2016 ist beigefügt. Daraus ergibt sich bei
Investitionen von 1.000.000 € unter Berücksichtigung der veranschlagten
Kanalanschlussbeiträge (30 T€) ein Kreditbedarf von 970.000 €.
Dies würde zu
einer jährlichen Belastung des Erfolgsplanes und damit der Gebührenzahler
(ohne Unterhaltungs- und sonstige Kosten) wie folgt führen:
1,25 % AfA von 1.000
T€ (Nutzungsdauer überwiegend 80 Jahre lt. Vermögensbewertung zum 31.12.2004) = 12.500,00 €
abzgl. Auflösungsbetrag von Beiträgen i.H.v. 30 T€
(gem. § 14 Abs. 2 Satz 5 des EVS-Gesetzes) = ./.
375,00 €
12.125,00 €
ca. 3 % Fremdkapitalzinsen von 970 T€ = + 29.100,00
€
zusammen =
41.125,00 €
Anlagenverzeichnis: |
- Anlage 1: Investitionsprogramm
Abwasserwerk für die Jahre 2015 bis 2019
- Anlage 2: Erläuterung
zum Investitionsprogramm, Programmjahr 2016
Beschlussvorschlag: |
Der
Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat _______________,
das als Anlage beigefügte Investitionsprogramm des Abwasserwerkes für den
Planungszeitraum 2015 bis 2019 zu beschließen.