Sachverhalt: |
Gemäß § 101 Abs. 1 KSVG legt
der Bürgermeister die Jahresrechnung dem Gemeinderat vor. Da die Stadt
Ottweiler nicht über ein eigenes Rechnungsprüfungsamt verfügt, bedient sie sich
zur Prüfung der Jahresrechnung des Rechnungsprüfungsamtes des Kreises
Neunkirchen. Der Prüfbericht ist der Jahresrechnung beigefügt.
Nach § 101 Abs. 2 KSVG stellt
der Gemeinderat den geprüften Jahresabschluss fest; dabei beschließt er auch
über die Verwendung des Jahresüberschusses, oder er stellt den Jahresfehlbetrag
fest. Zugleich entscheidet er in einem gesonderten Beschluss über die
Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten.
Zur Vorbereitung der
Beschlussfassung durch den Stadtrat prüft der Rechnungsprüfungsausschuss in
nichtöffentlicher Sitzung die Jahresrechnung nach den Grundsätzen des § 122
KSVG. Für den Vorsitz gilt § 42 Abs. 3 KSVG. Danach ist bei Sitzungen, in denen
die Jahresrechnung beraten wird, eine besondere Vorsitzende oder ein besonderer
Vorsitzender zu bestellen.
Das Rechnungsprüfungsamt des
Kreises Neunkirchen hat die Jahresrechnung 2011 geprüft und hierüber den
Prüfungsbericht vom 03.08.2015 erstellt. In seinem Bestätigungsvermerk stellt
das Rechnungsprüfungsamt fest:
„Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Jahresabschluss
2011 der Stadt Ottweiler wird uneingeschränkt bestätigt.
Es ergaben sich keine
Hinweise für bestands- oder entwicklungsgefährdende Tatsachen. Die
wirtschaftlichen Verhältnisse der Stadt Ottweiler sind geordnet und geben
keinen Anlass zu Bedenken. Der Jahresabschluss und die erläuternden Anlagen des
Jahresabschlusses entsprechen den Vorschriften des
Kommunalselbstverwaltungsgesetzes und der Kommunalhaushaltsverordnung sowie den
ergänzenden Satzungen und weiteren Bestimmungen und vermitteln unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt
Ottweiler.“
Unter Punkt 2.3 stellt der
Prüfbericht fest, dass die Prüfung keine wesentlichen Erkenntnisse zu
Unrichtigkeiten und Regelverstößen hervorgebracht hat.
Die Ergebnisrechnung 2011
schließt mit einem jahresbezogenen Defizit in Höhe von -2.833.453,16 Euro.
Gegenüber dem fortgeschriebenen Haushalts-Ansatz 2011 in Höhe von -5.190.377,15
Euro bedeutet dies eine Verbesserung im Volumen von 2.356.923,99 Euro.
Das Eigenkapital hat sich im
Haushaltsjahr 2011 aufgrund des erwirtschafteten Fehlbetrages auf 30.923.088,30
Euro vermindert (gegenüber 33.756.541,46 Euro in 2010). Die Vermögensrechnung
schließt zum 31.12.2011 mit einer Bilanzsumme von 80.572.584,72 Euro in Aktiva
und Passiva ab (gegenüber 80.747.872,97 Euro zum 31.12.2010).
Der Rechenschaftsbericht
enthält die wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung, erläutert erhebliche
Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen und gibt einen
Überblick über die Haushaltswirtschaft des Jahres 2011. Der Anhang wiederum
erläutert die Entwicklungen im Haushaltsjahr, die sich bilanziell auswirken.
Insgesamt bleibt
festzuhalten, dass die Eigenkapitalquote der Stadt Ottweiler weiter rückläufig
ist. Auch in den kommenden Jahren wird sich die Haushaltslage der Stadt
Ottweiler äußerst schwierig gestalten. Ottweiler wird auch zukünftig eine „Haushaltssanierungskommune“
sein.
Anlagenverzeichnis: |
Jahresrechnung
Anhang
Rechenschaftsbericht
Prüfbericht
Beschlussvorschlag: |
Der Rechnungsprüfungsausschuss
empfiehlt dem Stadtrat ___________________,
Weiterhin empfiehlt der
Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat ___________________, dem Bürgermeister
sowie den Beigeordneten in vollem Umfang Entlastung zu erteilen.