Sachverhalt: |
Der
Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 06.11.2014 zur Finanzierung der Mehrkosten
bei der Stützmauer Geiershütte eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von
29.125,00 € beschlossen. Die Baumaßnahme ist zwischenzeitlich abgeschlossen und
gegenüber dem Zuschussgeber abgerechnet. Mit Bescheid vom 18. Mai 2015 hat das
MdI auch die Mehrkosten anteilig mit 21.407,00 € gefördert.
Zur
Finanzierung dieser überplanmäßige Ausgabe wurde u.a. ein Betrag von 20.000,00
€ bei der Sanierung der St. Remy-Brücke entnommen, der in 2015 nicht neu
veranschlagt wurde, sondern nach Bezuschussung der Mehrkosten bei der
Stützmauer Geiershütte wieder zur St. Remy Brücke zurückzuführen ist, damit der
Eigenanteil in 2015 wieder zur Verfügung steht. Der Restbetrag von 1.407,00 €
wurde zur Anfinanzierung der überplanmäßigen Ausgabe für die neue Wasserpumpe
am Quakbrunnen verwendet (Beschluss STR vom 23.07.2015; Vorlage Amt
60/49/2015).
Zur
Auflösung der Zwischenfinanzierung und zur Rückführung des entnommenen Betrages
ist eine erneute überplanmäßige Ausgabe durch den Stadtrat zu beschließen.
Weiterhin
hat der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23. Juli 2015 im Hinblick auf die zum
Zeitpunkt der Fertigung der Sitzungsvorlagen noch ausstehende
Haushaltsgenehmigung 2015 rein vorsorglich und vorübergehend zwei
überplanmäßige Ausgaben (16.000,00 € beim USK 77100.93504 Bauhof/Fuhrpark:
Beschaffung von Fahrzeugen ab 1.000 € und 5.000 € beim USK 21190.94758
Sanierung und schallhemmende Maßnahme GS Neumünster) beschlossen. Da die
Haushaltsgenehmigung nahezu gleichzeitig mit dem Sitzungstermin bei der Stadt
Ottweiler eingegangen ist, ist diese Zwischenfinanzierung hinfällig geworden.
Mit der Haushaltsgenehmigung konnte unmittelbar auf die neuen Haushaltsansätze
zurückgegriffen werden.
Beschlussvorschlag: |
Der
Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat _______, eine
überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 20.000,00 € beim USK 63000.95100
(Gemeindestraßen: Sanierung St. Remy-Brücke) zu beschließen.
Die Finanzierung erfolgt zu Lasten eines zusätzlichen Landeszuschusses (Mehrkostenfinanzierung) beim USK 63000.95110 Erneuerung Stützmauer Geiershütte.