Sachverhalt: |
Die
Energielieferungen für die städtischen Liegenschaften sowie für die
Straßenbeleuchtungsanlage müssen für das kommende Kalenderjahr 2016 öffentlich
ausgeschrieben werden.
Es
sind –wie in den vergangenen Jahren- wiederum 3 Lose vorgesehen:
Los
1: Gesamtpreis für „Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb“ und „Rathaus“
Los
2: Gesamtpreis für die übrigen „städtischen Liegenschaften“
Los
3: Gesamtpreis für die Straßenbeleuchtungsanlage
Es
ist eine Vergabe nach Einzellosen vorgesehen. Wenn jedoch ein Anbieter bei
allen Losen der wirtschaftlich Günstigste ist, kann auch eine Gesamtvergabe
erfolgen. Es ist wiederum eine kurze Zuschlagsfrist eingesetzt, um günstige
Preise zu erzielen. Es ist deshalb erforderlich, die Verwaltung zu
bevollmächtigen, innerhalb der Zuschlagsfrist die Vergabe an die wirtschaftlich
günstigsten Bieter (bzw. den wirtschaftlich günstigsten Bieter) entweder
einzeln oder insgesamt zu erteilen.
Die
Ausschreibungsbasis für 2016 wurde aufgrund der Verbrauchszahlen für 2014
ermittelt. Nachstehend die Nettopreise aus dem Jahresvertrag 2015 (in Klammern
die Preise aus 2014):
Los
1 = 25.412,07 € (27.521,87 €)
Los
2 = 40.693,25 € (44.375,05 €)
Los
3 = 50.720,99 € (67.490,83 €)
Zu
den Nettopreisen kommen noch folgende Steuern und Angaben (Stand September
2014) hinzu:
Stromnetzentgeltverordnung
(StromNEV = 0,2370 Ct/kWh)
Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG= 6,17000 Ct/kWh)
Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
(KWK-G = 0,2540 Ct/kWh)
Stromsteuer
(=2,05 Ct/kWh)
Offshore-Umlage
(=0,0510 Ct/kWh)
Abschalt-Umlage
(=0,0060 Ct/kWh)
Mehrwertsteuer
(= 19 %)
Bei der Straßenbeleuchtung fällt zusätzlich noch die Konzessionsabgabe (Konzessionsabgabeverordnung KAV) in Höhe von 1,32 Ct/kWh an.
Anlagenverzeichnis: |
Übersicht über die Entwicklung von Steuern, Abgaben und Umlagen.
Beschlussvorschlag: |
Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat _________, die Verwaltung zu bevollmächtigen, bezüglich der auszuschreibenden Stromlieferungen für das Jahr 2016 (Los 1: Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb und Rathaus; Los 2: übrige städtische Liegenschaften; Los 3: Straßenbeleuchtung) die Vergabe an geeignete, wirtschaftlich günstige Bieter innerhalb der Zuschlagsfrist (entweder gesamt oder nach Einzellosen) vorzunehmen.