Sachverhalt: |
Die Unterbringung von Flüchtlingen
und Asylsuchenden stellt die Kommunen vor extreme Herausforderungen. Die
Herrichtung kommunalen Wohnraumes wird vom Land gefördert. Aber nicht nur der
mit der Herrichtung verbundene technische und verwaltungsmäßige Aufwand lassen
oftmals kurzfristige Umsetzungen von Baumaßnahmen nicht zu. Auch das kommunale
Haushaltsrecht mit der Verpflichtung zu öffentlichen Ausschreibungen bei
bestimmten Wertgrenzen führen zu verzögerten Abläufen. Der Innenminister hat
daher mit Erlass vom 04.08.2015 (Wertgrenzenerlass Unterbringung) für den
besonderen Fall der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden neue
Wertgrenzen für die öffentlichen Ausschreibungen festgelegt.
Ohne weitere Einzelbegründung
sind danach zulässig:
Mit diesen Maßnahmen soll die
Herrichtung von Wohnraum in den Kommunen beschleunigt werden.
Um diese Beschleunigung auch
im täglichen Verwaltungsablauf tatsächlich vollumfänglich nutzen zu können,
wird vorgeschlagen, auch die Geschäftsordnung für den Stadtrat dahingehend zu
ergänzen, dass für diesen besonderen Zweck die Befugnisse des Bürgermeisters erweitert werden.
Hierzu ist eine Ergänzung des
Anhangs zu § 25 der Geschäftsordnung erforderlich. Die Verwaltung schlägt
folgende Ergänzung vor:
zu 1. Haupt-, Personal- und
Finanzausschuss
5.1 Vergabe von Leistungen im Zusammenhang mit der
Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden von 100.000 bis 500.000 Euro
netto
7.1 Vergabe von Lieferungen im Zusammenhang mit der
Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden ab 100.000 Euro netto
Der Ausschuss wird in einer
der folgenden Sitzungen über die jeweiligen Auftragsvergaben informiert.
Nach § 39 KSVG bedarf die
Änderung der Geschäftsordnung der Zustimmung der Mehrheit der gesetzlichen Zahl
der Mitglieder des Stadtrates.
Beschlussvorschlag: |
Der Haupt-, Personal- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat _________________, den Anhang zu § 25
der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Ottweiler wie folgt zu
ergänzen:
zu 1. Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
5.1 Vergabe von Leistungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden von 100.000 bis 500.000 Euro netto
7.1 Vergabe von Lieferungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden ab 100.000 Euro netto
Der zuständige Ausschuss ist in einer der folgenden Sitzungen über die Auftragsvergaben zu unterrichten.
Finanzierung: |
Die Beschlussfassung hat
keine finanziellen Auswirkungen.