Sachverhalt: |
Im Jahr 2015 waren keine Wahlen etc. vorgesehen und somit sind im Haushaltsplan im Produkt 12.10.02 hierfür keine Finanzmittel bereitgestellt. Am 08.11.2015 findet eine Neuwahl zum Landrat bzw. zur Landrätin des Landkreises Neunkirchen statt. Für eine eventuell notwendige Stichwahl ist der 22.11.2015 vorgesehen. Deshalb ist eine außerplanmäßige Ausgabe notwendig.
Im Einzelnen sind folgende Beträge im Produkt 12.10.02 bereitzustellen:
USK. 05200.40100 = 4.000,00 €
Aufwand für ehrenamtliche Tätige
USK. 05200.64500 = 300,00 €
Versicherungsbeiträge
USK. 05200.65010 = 11.000,00 €
Geschäftsausgaben
Gesamt: = 15.300,00 €
Der Landkreis Neunkirchen
erstattet einen Aufwendungszuschuss nach Abrechnung der tatsächlichen Kosten.
Beschlussvorschlag: |
Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat ______________________, die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 15.300,00 € zu beschließen. Gleichzeitig werden die Mittel bis zur Abrechnung der tatsächlichen Aufwendungen laut beigefügter Liste im Haushalt gesperrt.
Finanzierung: |
Die Aufwendungen werden vom Landkreis nach Abschluss der Wahl und Aufstellung der tatsächlichen Kosten ersetzt und bei USK 05200.16200 vereinnahmt. Bis zur Erstattung der entsprechenden, tatsächlich verausgabten Mittel werden die Ansätze im Haushalt wie in der beigefügten Liste aufgestellt, gesperrt.