Sachverhalt: |
Im
diesjährigen Haushalt sind bei dem USK 21190.94758 Sanierung- und
schallhemmende Maßnahmen GS Neumünster 10.000,00 € für den Einbau einer
Akustikdecke in einem Klassensaal veranschlagt, da zu Beginn des neuen
Schuljahres ein hörgeschädigtes Kind eingeschult wird. Die Bauarbeiten sind
zwingend in den Sommerferien auszuführen.
Die
Mittelveranschlagung wird durch eine ergänzende Bedarfszuweisung in Höhe von 50
% = 5.000,00 € und durch einen städtischen Eigenanteil in gleicher Höhe
finanziert.
Mit
dem Eingang des Zuschussbescheides ist in Kürze zu rechnen. Nach der Zustimmung
zum vorzeitigen Baubeginn wurden die Arbeiten zum Einbau der Akustikdecke
ausgeschrieben und können nunmehr auch vergeben werden.
Offen
ist derzeit noch die Finanzierung des Stadtanteiles. Der Haushalt 2015 wurde
durch den Stadtrat in seiner Sitzung am 28. Mai 2015 beschlossen. Die
beantragte Haushaltsgenehmigung durch das Landesverwaltungsamt steht noch aus.
Der Auftrag zum Einbau der Akustikdecke kann erst nach Vorlage der
Haushaltsgenehmigung (Stadtanteil) und nach Eingang des Zuschussbescheides
(Landeszuschuss) vergeben werden.
Mit
dem Eingang des Zuschussbescheides ist in Kürze zu rechnen. Damit der Auftrag
umgehend und unabhängig von der Vorlage der Haushaltsgenehmigung erteilt werden
kann, ist eine Zwischenfinanzierung mit vorhandenen Haushaltsresten
erforderlich. Hierzu bedarf es der Beschlussfassung einer überplanmäßigen
Ausgabe.
Sollte
die Haushaltsgenehmigung bis zur Sitzung des BUSA / Stadtrates am 21./23. Juli
2015 vorliegen, ist diese Sitzungsvorlage gegenstandslos.
Beschlussvorschlag: |
Der
Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat ____________, eine
überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 5.000,00 € beim USK 21190.94758: Sanierung
und schallhemmende Maßnahme GS Neumünster; Produkt 21010100: Schulen;
Teilhaushalt 3: Bürgerdienstleistungen; zu beschließen.
Die
Finanzierung erfolgt zu Lasten folgender Haushaltsreste:
USK
63000.95110 Erneuerung Stützmauer Geiershütte 4.000,00
€
USK
21190.93581 Sportgeräte Schulturnhalle Lehbesch 1.000,00 €
5.000,00
€
Sobald die Haushaltsgenehmigung 2015 vorliegt, sind die Beträge wieder zurückzuführen. Hierzu bedarf es einer erneuten überplanmäßigen Ausgabe.
Finanzierung: |
Die
Finanzierung erfolgt vorübergehend zu Lasten folgender Haushaltsreste:
USK
63000.95110 Erneuerung Stützmauer Geiershütte 4.000,00
€
USK
21190.93581 Sportgeräte Schulturnhalle Lehbesch 1.000,00 €
5.000,00
€
Stützmauer
Geiershütte:
Der
Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 06.11.2014 zur Finanzierung der Mehrkosten
bei der Stützmauer Geiershütte eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von
29.125,00 € beschlossen. Die Baumaßnahme ist zwischenzeitlich abgeschlossen und
gegenüber dem Zuschussgeber abgerechnet. Mit Bescheid vom 18. Mai 2015 hat das
MdI auch die Mehrkosten anteilig mit 21.407,00 € gefördert.
Zur
Finanzierung dieser überplanmäßigen Ausgabe wurde u.a. ein Betrag von 20.000,00
€ bei der Sanierung der St. Remy Brücke entnommen, der in 2015 nicht neu
veranschlagt wurde sondern nach Bezuschussung der Mehrkosten bei der Stützmauer
Geiershütte wieder zur St. Remy Brücke zurückzuführen ist, damit der
erforderliche Eigenanteil in 2015 zur Verfügung steht.
Hiervon
werden 16.000 € für den Kauf eines Mercedes-Sprinter entnommen. Der Restbetrag
von 4.000 € fließt vorübergehend in den Bau der Akustikdecke.
Sportgeräte
Schulturnhalle Lehbesch
Für
den Kauf von Sportgeräten bei der Schulturnhalle Lehbesch steht ein
Haushaltsausgaberest aus 2014 in Höhe von 2.094,34 € zur Verfügung. Hinzu kommt
der Mittelansatz 2015 über 1.000 €.
Vom
Haushaltsrest wird vorübergehend ein Teilbetrag von 1.000 € entnommen.
Bis zur Vorlage der Haushaltsgenehmigung 2015 werden die Teilbeträge bei den beiden Untersachkonten vorübergehend zur Finanzierung des Stadtanteiles bei der Akustikdecke verwendet. Sobald die Haushaltsgenehmigung vorliegt, sind die Beträge wieder zurückzuführen. Hierzu bedarf es einer erneuten überplanmäßigen Ausgabe.