Sachverhalt: |
Nach
dem Ausfall eines Pritschenfahrzeuges im städtischen Bauhof ist zur
Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes dringend eine Ersatzbeschaffung
erforderlich. Auf die Sitzungsvorlage zum Kauf eines Mercedes-Benz Sprinters
wird verwiesen.
Offen
ist derzeit noch die Finanzierung. Der Haushalt 2015 wurde durch den Stadtrat
in seiner Sitzung am 28. Mai 2015 beschlossen. Für die Inventarbeschaffung
Bauhof/Fuhrpark ist dort ein Mittelansatz von 120.000,00 € vorgesehen. Davon
entfallen 95.000 € auf die Schlussrate Unimog und 25.000 € für sonstige
Fahrzeuge und Maschinen.
Die
beantragte Haushaltsgenehmigung durch das Landesverwaltungsamt steht noch aus.
Der Auftrag zum Kauf des Sprinters kann daher erst nach Vorlage der
Haushaltsgenehmigung und damit nach Sicherstellung der Finanzierung vergeben
werden.
Damit
der Mercedes-Sprinter umgehend und unabhängig von der Vorlage der
Haushaltsgenehmigung bestellt werden kann, ist eine Zwischenfinanzierung mit
einem vorhandenen Haushaltsrest erforderlich. Hierzu bedarf es der Beschlussfassung
einer überplanmäßigen Ausgabe.
Sollte
die Haushaltsgenehmigung bis zur Sitzung des BUSA / Stadtrates am 21./23. Juli
2015 vorliegen, ist diese Sitzungsvorlage gegenstandslos.
Beschlussvorschlag: |
Der
Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat ____________, eine
überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 16.000,00 € beim USK 77100.93504: Inventar
Bauhof / Fuhrpark: Beschaffung von Fahrzeugen ab 1.000 €; Produkt 57300600:
Bauhof, Fuhrpark; Teilhaushalt 4: Stadtentwicklung und Umwelt; zu beschließen.
Die Finanzierung erfolgt zu Lasten eines zusätzlichen Landeszuschusses (Mehrkostenfinanzierung) beim USK 63000.95110 Erneuerung Stützmauer Geiershütte in Höhe von 16.000,00 €.
Finanzierung: |
Die
Finanzierung erfolgt vorsorglich und vorübergehend zu Lasten einer
Mittelumschichtung beim USK 63000.95110 Erneuerung Stützmauer Geiershütte in
Höhe von rd. 16.000,00 €. Aktuell stehen dort noch 20.000,00 € zur Verfügung.
Der
Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 06.11.2014 zur Finanzierung der Mehrkosten
bei der Stützmauer Geiershütte eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von
29.125,00 € beschlossen. Die Baumaßnahme ist zwischenzeitlich abgeschlossen und
gegenüber dem Zuschussgeber abgerechnet. Mit Bescheid vom 18. Mai 2015 hat das
MdI auch die Mehrkosten anteilig mit 21.407,00 € gefördert.
Zur
Finanzierung dieser überplanmäßigen Ausgabe wurde u.a. ein Betrag von 20.000,00
€ bei der Sanierung der St. Remy Brücke entnommen, der in 2015 nicht neu
veranschlagt wurde sondern nach Bezuschussung der Mehrkosten bei der Stützmauer
Geiershütte wieder zur St. Remy Brücke zurückzuführen ist, damit der
erforderliche Eigenanteil in 2015 zur Verfügung steht.
Bis zur Vorlage der Haushaltsgenehmigung 2015 wird ein Teilbetrag von 16.000,00 € vorübergehend zur Finanzierung des Mercedes-Benz Sprinters verwendet. Sobald die Haushaltsgenehmigung vorliegt, ist der Betrag von 16.000,00 € zusammen mit den verbleibenden 4.000,00 € bei der Stützmauer Geiershütte wieder der St. Remy-Brücke zuzuführen. Hierzu bedarf es einer erneuten überplanmäßigen Ausgabe.