Sachverhalt: |
Der Stadtrat hat in
seiner Sitzung am 25.09.2014 den Grundsatzbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes
bei paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes „Im Tiefenbrunner Flur II“,
Teilbereich „Am bösen Brunnen“ gefasst. In seiner Sitzung am 16.12.2014 hat der
Stadtrat den Vorentwurf gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit/Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die frühzeitige
Beteiligung fand vom 05.01.2015 bis zum 26.01.2015 statt. Die Träger
öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom
05.01.2015 angeschrieben und um Stellungnahmen gebeten. Der Stadtrat hat in
seiner Sitzung am 28.04.2015 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen, den
Entwurf gebilligt und die Offenlage beschlossen. Diese fand vom 15.05.2015 bis zum 15.06.2015
statt. Parallel wurden die Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.
Als wesentliche
Stellungnahme hat das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) auf ein
Freihalten und eine naturnahe Bewirtschaftung der Gewässerbereiche „Teich“ und
„Sickler-Bach“ gemäß den Vorgaben des saarländischen Wassergesetzes
hingewiesen. Dem wurde Rechnung getragen, in dem in den Planunterlagen
entsprechende textliche Festsetzungen vorgenommen wurden.
Bzgl. der Lage des
Plangebietes in einem Landschaftsschutzgebiet wird mitgeteilt, dass mit
Schreiben vom 20.03.2015 die Oberste Naturschutzschutzbehörde des Saarlandes
für die im Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen eine
Befreiung von den relevanten Verboten der Verordnung zum
Landschaftsschutzgebiet L 4.03.01 „Ottweiler-Mainzweiler“ erteilt.
Stellungnahmen von
Bürgerinnen und Bürgern sind keine eingegangen.
Anlagenverzeichnis: |
- Beschlussvorlage zur Abwägung
- Begründung Bebauungsplan
- Planzeichnung Änderung
Bebauungsplan
- Planzeichenerläuterung +
textliche Festsetzungen Änderung Bebauungsplan
- Begründung
Flächennutzungsplanteiländerung
- Planzeichnung
Flächennutzungsplanteiländerung
- Planzeichenerläuterung
Flächennutzungsplanteiländerung
Beschlussvorschlag: |
Der Bau-, Umwelt- und
Sanierungsausschuss/Ortsrat Ottweiler empfiehlt __________ dem Stadtrat,
1) die Abwägung der
eingegangenen Bedenken und Anregungen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage
zur Abwägung sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung zu beschließen.
2) die Stadtverwaltung
Ottweiler zu beauftragen, die Personen sowie die Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von dem Ergebnis
der Abwägung schriftlich in Kenntnis zu setzen.
3) gemäß § 10 BauGB
die Änderung des Bebauungsplanes und die parallele Änderung des
Flächennutzungsplanes „Im Tiefenbrunner Flur II“, Teilbereich „Am bösen
Brunnen“, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil als Satzung zu
beschließen.
4) die Stadtverwaltung
zu beauftragen, den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan sowie die Änderung
des Flächennutzungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 2 BauGB
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auf die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und
Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen (§ 215
Abs. 2 BauGB) und weiter auf die Fälligkeit und Erlöschen von
Entschädigungsansprüchen (§ 44 Abs. 5
BauGB) hinzuweisen.
5) die Beifügung einer
zusammenfassenden Erklärung zum Bebauungsplan/Änderung des
Flächennutzungsplanes über die Art und Weise zu beschließen, wie die
Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
in dem Bebauungsplan/Änderung Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus
welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden
anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.