Sachverhalt: |
Der
Stadtrat hat mit der Verabschiedung des letztjährigen Investitionsprogrammes in
seiner Sitzung am 10.04.2014 u.a. beschlossen, dass auch ein einheitliches
Beschilderungssystem im Stadtteil Mainzweiler mit einem voraussichtlichen
Investitionsaufwand von ca. 2.500 € errichtet wird. Die Maßnahme war jedoch
nicht im Investitionsprogramm enthalten und muss daher gesondert finanziert
werden.
Nach
Festlegung und Abstimmung der Beschilderung mit dem Ortsrat Mainzweiler in der
Sitzung am 27. Mai 2015 hat die Verwaltung ein Angebot eingeholt. Das Angebot
für Lieferung und Montage der Beschilderung schließt mit 1.951,72 € oder rd.
2.000,00 €.
Die
Finanzierung erfolgt über das USK 63000.93500 (Gemeindestraßen:
Inventarbeschaffung 150 bis 1.000 €). Der Haushaltsansatz ist weitestgehend
aufgebraucht. Eine neue Mittelveranschlagung in 2015 ist nicht erfolgt. Es
bedarf daher der Beschlussfassung einer überplanmäßigen Ausgabe.
Eine
Beschlussfassung über die Auftragsvergabe ist nicht erforderlich, da die in der
Geschäftsordnung des Stadtrates festgesetzte Wertgrenze von 15.000,00 € nicht
überschritten wird.
Beschlussvorschlag: |
Der
Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat ____________, eine
überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 2.683,72 € beim USK 63000.93500:
Gemeindestraßen: Inventarbeschaffung 150 bis 1.000 €, zu beschließen.
Die Finanzierung erfolgt durch eine Mittelumschichtung zu Lasten des USK 13000.94220: Dacherneuerung Feuerwehrgerätehaus Mainzweiler, Produkt: 12201000: Brandschutz; Teilhaushalt 3: Bürgerdienstleistungen.
Finanzierung: |
Die Finanzierung erfolgt durch eine Mittelumschichtung zu Lasten des USK 13000.94220: Dacherneuerung Feuerwehrgerätehaus Mainzweiler; Produkt: 12201000: Brandschutz; Teilhaushalt 3: Bürgerdienstleistungen. Dort steht nach Abschluss und Abrechnung der Bauarbeiten ein nicht mehr benötigter Haushaltsrest von derzeit 2.683,72 € zur Verfügung, der vollständig übertragen werden kann. Hiervon entfallen 2.000,00 € auf die Beschilderung; der Restbetrag von 683,72 € kann zur allgemeinen Aufstockung des Untersachkontos „Inventar Straßenzubehör“ verwendet werden.