Sachverhalt: |
Mit Bekanntmachung vom
04.05., veröffentlicht am 08.05.2015, wurde um die Einreichung von
Wahlvorschlägen für die Wahl zum Jugendrat der Stadt Ottweiler gebeten.
Da sich bis zum Ablauf
der Bewerbungsfrist für den Jugendrat der Stadt Ottweiler 13 Kandidatinnen und
Kandidaten beworben haben, wird es zu keiner Wahl kommen. Nach § 3 Abs. 2 der
Satzung über die Einrichtung eines Jugendrates in der Stadt Ottweiler werden
bei einer Kandidatur von weniger als 15 und mehr als 7 Kandidatinnen und
Kandidaten diese durch den Stadtrat in den Jugendrat berufen. Nach der Berufung
durch den Stadtrat wird die konstituierende Sitzung des Jugendrates
stattfinden, zu der nach § 5 der Satzung über die Einrichtung eines Jugendrates
in der Stadt Ottweiler der Bürgermeister einlädt. Damit die konstituierende
Sitzung noch vor den Sommerferien erfolgen kann, ist eine sofortige Berufung
der Mitglieder notwendig.
Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat beruft
________________________________ folgende Mitglieder in den Jugendrat: