Sachverhalt: |
Der Schwesternverband
hat mit Schreiben vom 14.1.2015 die Änderung und Erweiterung des o.g.
Bebauungsplanes beantragt, um das Angebot für alte Menschen in Fürth um einen
weiteren Baustein zu ergänzen. Geplant ist an der Straße „Im Mühlengarten“ ein
weiteres Gebäude zu errichten um dort eine Allgemeinarztpraxis anzusiedeln. Die
schon in Fürth in nicht barrierefreien Räumen untergebrachte Praxis möchte nach
Fertigstellung in die neuen barrierefreien Räume umziehen. Geplant ist, im
Garten des Grundstückes Brückenstr. 23 mit Zugang von der Straße „Im
Mühlengarten“, ein ca. 200 qm großes eingeschossiges Gebäude zu errichten.
Außerdem sollen entlang der Straße ca. 15 Parkplätze entstehen. Das
Bebauungsplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch
(BauGB) durchgeführt werden.
Der Stadtrat hat in
der Sitzung vom 12.03.2015 den Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Seniorenzentrum Fürth“ gebilligt und die
Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die
Offenlage und Trägerbeteiligung fand vom 30.03.2015 bis zum 30.04.2015 statt.
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben von
26.03.2015 an der Planung beteiligt.
In diesem Zeitraum ist
im Wesentlichen eine relevante Stellungnahme von dem Unternehmen energis
Netzgesellschaft eingegangen, die darauf hingewiesen haben, dass die
durchzuführenden Pflanzmaßnahmen mit ihnen abzustimmen sind. Dieser Hinweis
wurde in den Bebauungsplan aufgenommen.
Von Seiten der
Bürgerinnen und Bürger wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
Anlagenverzeichnis: |
- Beschlussvorlage zur Abwägung
- Planzeichnung Bplan
- Planzeichenerläuterung
Bplan
- Textliche Festsetzungen
Bplan
- Begründung Bplan
Beschlussvorschlag: |
Der Bau-, Umwelt- und
Sanierungsausschuss/Ortsrat Fürth empfiehlt _____________ dem Stadtrat,
1) die Abwägung der
eingegangenen Bedenken und Anregungen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage
zur Abwägung sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung zu
beschließen.
2) die Stadtverwaltung
Ottweiler zu beauftragen, die Personen sowie Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von dem Ergebnis
der Abwägung schriftlich in Kenntnis zu setzen.
3) gemäß § 10 BauGB
die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Seniorenzentrum Fürth“,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil (B) als Satzung
zu beschließen
4) die Stadtverwaltung
Ottweiler zu beauftragen, den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan gemäß §
10 Abs. 3 BauGB i.V.m. $ 8 Abs. 2 BauGB bekannt zu machen. In der
Bekanntmachung ist auf die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und
Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen (§ 215
Abs. 2 BauGB) und weiter auf die Fälligkeit und Erlöschen von
Entschädigungsansprüchen (§ 44 Abs. 5 BauGB) hinzuweisen.
5) die Beifügung einer
zusammenfassenden Erklärung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan über die Art
und Weise zu beschließen, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt
wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in
Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.