Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Seniorenzentrum Fürth" - Satzungsbeschluss

Betreff
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Seniorenzentrum Fürth" - Satzungsbeschluss
Vorlage
Amt 61/029/2015
Aktenzeichen
Amt 61/CH
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Schwesternverband hat mit Schreiben vom 14.1.2015 die Änderung und Erweiterung des o.g. Bebauungsplanes beantragt, um das Angebot für alte Menschen in Fürth um einen weiteren Baustein zu ergänzen. Geplant ist an der Straße „Im Mühlengarten“ ein weiteres Gebäude zu errichten um dort eine Allgemeinarztpraxis anzusiedeln. Die schon in Fürth in nicht barrierefreien Räumen untergebrachte Praxis möchte nach Fertigstellung in die neuen barrierefreien Räume umziehen. Geplant ist, im Garten des Grundstückes Brückenstr. 23 mit Zugang von der Straße „Im Mühlengarten“, ein ca. 200 qm großes eingeschossiges Gebäude zu errichten. Außerdem sollen entlang der Straße ca. 15 Parkplätze entstehen. Das Bebauungsplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

 

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 12.03.2015 den Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Seniorenzentrum Fürth“ gebilligt und die Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Offenlage und Trägerbeteiligung fand vom 30.03.2015 bis zum 30.04.2015 statt. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben von 26.03.2015 an der Planung beteiligt.

 

In diesem Zeitraum ist im Wesentlichen eine relevante Stellungnahme von dem Unternehmen energis Netzgesellschaft eingegangen, die darauf hingewiesen haben, dass die durchzuführenden Pflanzmaßnahmen mit ihnen abzustimmen sind. Dieser Hinweis wurde in den Bebauungsplan aufgenommen.

 

Von Seiten der Bürgerinnen und Bürger wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

Anlagenverzeichnis:

 

- Beschlussvorlage zur Abwägung

- Planzeichnung Bplan

- Planzeichenerläuterung Bplan

- Textliche Festsetzungen Bplan

- Begründung Bplan

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss/Ortsrat Fürth empfiehlt _____________ dem Stadtrat,

 

1) die Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage zur Abwägung sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung zu beschließen.

 

2) die Stadtverwaltung Ottweiler zu beauftragen, die Personen sowie Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung schriftlich in Kenntnis zu setzen.

 

3) gemäß § 10 BauGB die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Seniorenzentrum Fürth“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil (B) als Satzung zu beschließen

 

4) die Stadtverwaltung Ottweiler zu beauftragen, den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB i.V.m. $ 8 Abs. 2 BauGB bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auf die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen (§ 215 Abs. 2 BauGB) und weiter auf die Fälligkeit und Erlöschen von Entschädigungsansprüchen (§ 44 Abs. 5 BauGB) hinzuweisen.

 

5) die Beifügung einer zusammenfassenden Erklärung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan über die Art und Weise zu beschließen, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.