Sachverhalt: |
Das EVS-Wertstoffzentrum
Ottweiler ist nun schon seit Oktober 2010 in Betrieb und wird von der
Bürgerschaft gut angenommen.
Um einen geordneten und
reibungslosen Betriebsablauf in den EVS- Wertstoffzentren zu gewährleisten hat
der Entsorgungsverband Saar einen Entwurf einer Betriebs- und Benutzungsordnung
erarbeitet (siehe Anlage).
In einigen
EVS-Wertstoffzentren ist diese Betriebs- und Benutzungsordnung schon in Kraft
getreten. In Ottweiler soll dies nun auch erfolgen.
Die Verwaltung empfiehlt, den
beiliegenden Entwurf der Betriebs- und Benutzungsordnung zu beschließen und zum
01.06.2015 in Kraft treten zu lassen.
Anlagenverzeichnis: |
Entwurf Betriebs- und
Benutzungsordnung
Beschlussvorschlag: |
Der Haupt-, Personal- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat __________________, den beiliegenden
Entwurf der Betriebs- und Benutzungsordnung für das EVS-Wertstoffzentrum
Ottweiler mit Wirkung vom 01.06.2015 in Kraft treten zu lassen.