Sachverhalt: |
In
der Verbandsversammlung des eGo-Saar, am 21.07.2015 soll über eine
Satzungsänderung des Zweckverbandes eGo-Saar als auch über die Satzung zur
Übertragung von Aufgaben an die eGo-Service-Saar GmbH beschlossen werden.
1. Vorstellung des Verbandes
Vor 10 Jahren wurde der Zweckverband eGo-Saar
gegründet. Mit der Gründung des Verbandes stellte man sich die Aufgabe,
verwaltungsinterne Abläufe und Entscheidungsprozesse zu straffen und die
Qualität der Leistungen der Kommunalverwaltungen für Bürger und Wirtschaft zu
verbessern, um damit gleichzeitig das Verwaltungshandeln der kommunalen
Behörden transparenter zu gestalten. Zu den Aufgaben des Verbandes gehört es unter anderem, seinen Mitgliedern
Basisinfrastrukturen, Netzdienste und Rechenleistungen anzubieten. Ebenso
werden seit Gründung des Verbandes Lösungen für die einheitliche Umsetzung von
E-Government-Komponenten in Form von Projekten umgesetzt.
Mitglieder
des Zweckverbandes eGo-Saar sind alle saarländischen Städte- und Gemeinden,
sowie alle kommunalen Verbände.
Im Zuge der Feierlichkeiten zum 10-jährigen
Bestehen des Verbandes wurde auch der in 2004 geschlossene saarländische
E-Government-Pakt zwischen dem Saarland und dem eGo-Saar erneuert. Ziel der
gemeinsamen E-Government-Initiative ist es, bei der Einführung von
elektronischen Verwaltungsabläufen eng zusammenzuarbeiten, um so gemeinsame
Standards Ebenen übergreifend festzulegen und Synergieeffekte zu schaffen.
Im Mittelpunkt steht eine schlanke, flexible,
rasche und kostengünstige Durchführung von Verwaltungsabläufen. Hierbei sind
Datenschutz und Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Hinsichtlich der
IT-Sicherheit gilt es, die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft, aber auch
die Verwaltungsebenen stärker zu informieren und zu sensibilisieren. Zusätzlich
soll das Verwaltungshandeln der öffentlichen Hand noch transparenter werden.
2. Geplante Satzungsänderungen
2.1 Hintergrund
Gerade im Zuge der interkommunalen Zusammenarbeit
ist die Bündelung von Ressourcen und die Schaffung von Kompetenzzentren eine
dringende Notwendigkeit. Die bisherige kommunale Strategie im Saarland,
gemeinsame Lösungen kostenteilig allen Mitgliedsverwaltungen anzubieten, hat
sich bewährt. Hat man vor 10 Jahren noch damit begonnen, innovative Maßnahmen
zur Straffung von verwaltungsinternen Abläufen und Entscheidungsprozessen zu
entwickeln, so werden heute vom eGo-Saar immer mehr E-Government-Projekte
umgesetzt, die aus gesetzlichen Regelungen erwachsen.
Das E-Government-Gesetz des Bundes, das kommende
Saarländische E-Government-Gesetz und die Gesetze zur Förderung des
E-Government werden sich gravierend auf das Verwaltungshandeln der
Mitgliedskommunen auswirken. Diese Anforderungen, aber auch die wachsende
Erwartungshaltung von Bürgern und Wirtschaft an eine moderne medienfreundliche
Verwaltung werden gemeinsam durch die Zusammenarbeit im Zweckverband eGo-Saar
gestemmt.
Um den zukünftigen Anforderungen gewachsen zu sein,
wurde eine Überarbeitung der Satzung notwendig.
2.2 Änderungen
a)
Ziele und Aufgaben des Verbandes
Bei Gründung des Verbands vor über 10 Jahren wusste
man noch nicht genau, wie die künftigen Aufgaben des Verbandes aussehen werden.
Aus diesem Grund wurden damals lediglich Ziele, aber keine Aufgaben definiert.
Mittlerweile ist der Verband fest etabliert und kann konkrete Aufgaben, die für
die Mitglieder wahrgenommen werden, definieren. Der Zweckverband hat sich als
moderner Dienstleister für seine Mitglieder durchgesetzt.
Er verfolgt die Ziele:
Zur Erreichung dieser Ziele, werden die folgenden
Aufgaben vom Verband wahrgenommen:
b)
Identifikationsdienst (eID neuer
Personalausweis)
Die Aufgabe
soll in die Satzung aufgenommen werden, damit der Verband
den Identifikationsservice, der zur Nutzung der eID-Funktion des neuen
Personalausweises erforderlich ist, an zentraler Stelle betreiben kann.
Hintergrund:
Der neue Personalausweis ist ein sicheres
Authentisierungswerkzeug für die Online-Welt und ermöglicht den elektronischen
Identitätsnachweis (eID). Mit dieser sogenannten Online-Ausweisfunktion (eID)
ermöglicht es der elektronische Personalausweis, dass sich der Bürger im
Internet, an Bürgerterminals oder an Automaten gegenüber berechtigten Unternehmen
oder Behörden sicher und zweifelsfrei ausweisen kann. Somit könnte bei einem
elektronischen Verfahren mit Nutzung des nPa/eID die Schriftform ersetzt
werden.
Aufgrund der desolaten Haushaltslagen der Kommunen und vor
dem Hintergrund, dass der Zweckverband eGo-Saar sich der Erschließung und
Nutzbarmachung von E-Government-Technologien und -Lösungen für die
saarländischen Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände widmet, sollte die
Möglichkeit geschaffen werden, dass der Zweckverband eGo-Saar die Aufgabe des
Auslesens der Personalausweises übernehmen kann.
Dies führt durch die gemeinsame Nutzung von vorhandener
Infrastruktur zu Kostenersparnissen.
c)
Virtuelles Rechenzentrum
Zentrale Aufgabe und Herausforderung
des Zweckverbandes eGo-Saar ist es, den Verbandsmitgliedern zukünftig verstärkt
einheitliche Fachverfahren an zentraler Stelle anzubieten.
Gründe
hierfür sind insbesondere:
1. steigende Komplexität der Verfahren
und somit steigende Anforderungen an das IT-Personal vor Ort
2. knappe / fehlende
IT-Personalressourcen vor Ort
3. wachsende Anforderungen aus dem
Bereich der IT-Sicherheit
4. steigende Anzahl von Fachverfahren,
die im ASP-Betrieb zentral betrieben werden können
Weiterhin wird von Verbandmitgliedern
verstärkt nachgefragt, ob räumliche Ressourcen zur Verfügung stehen, um die IT
der eigenen Verwaltung in einer sicheren Umgebung betreiben zu können. Dies
kann sowohl bei einer anderen Verwaltung als auch an zentraler Stelle sein.
Notwendige Voraussetzung, um dieses
Angebot zur Verfügung zu stellen, ist das Vorhalten einer entsprechend
leistungsfähigen Rechenkapazität.
Der Zweckverband
bedient sich derzeit vier Rechenzentren, um seine Dienstleistungen betreiben zu
lassen. Um den steigenden Anforderungen sowohl im Betrieb von Fachverfahren als
auch in der Betreuung unserer Mitglieder gerecht zu werden, sollen die vier
Rechenzentrumsdienstleister des Zweckverbandes eGo-Saar (SB, VK, NK, IGB) zu
einem virtuellen Rechenzentrum zusammengeführt werden.
d)
Leistungen, Entgelte und Abrechnung
Bisher waren die
Leistungen, Entgelte und Abrechnung nicht oder nur teilweise in der Satzung
geregelt.
Derzeit bestehen
mit den Verbandsmitgliedern des Zweckverbandes Einzelvereinbarungen/-verträge
über die Nutzung der angebotenen Dienstleistungen. Diese sind sowohl bei
inhaltlichen Änderungen als auch bei Preisänderungen anzupassen und allen
Vertragspartnern einzeln zur erneuten Unterschrift vorzulegen.
Einfacher wäre es,
die angebotenen Dienstleistungen in einem Leistungs- und Entgeltverzeichnis
festzuschreiben, dieses von der Verbandsversammlung genehmigen und das
Benutzungsverhältnis durch Abruf der Leistung zustande kommen zu lassen.
Werden inhaltliche
Änderungen oder Änderungen der Preise notwendig, müssten diese nur noch durch
eine Änderung des Leistungs- und Entgeltverzeichnisses in der
Verbandsversammlung beschlossen werden, um ihre Gültigkeit zu erhalten. Dies
würde auch zu einer besseren Transparenz und Planungssicherheit bei den
Mitgliedern führen.
Ebenso sollte die
Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen in die Satzung aufgenommen
werden. Diese wurde bisher in der Satzung nicht berücksichtigt.
Nach Vorabstimmung
mit der Kommunalaufsicht des Landesverwaltungsamtes werden hierfür zwei neue
Paragraphen in die Satzung aufgenommen, die sowohl die oben genannten
Modalitäten regeln als auch die Umstellung auf das Leistungs- und Entgeltverzeichnis
durch eine Übergangsvorschrift konkretisieren.
In den § 8 „Zuständigkeiten
der Verbandsversammlung“ ist der Punkt „die Feststellung des Leistungs- und
Entgeltverzeichnisses“ aufzunehmen.
Unter § 13
„Deckung des Finanzbedarfs“ waren bisher Regelungen über die Entgelte
getroffen, diese werden gestrichen, da der neu geschaffene § 3a diese nun
regelt.
e)
erforderliche Stimmenzahl der
Verbandsversammlung
Gemäß § 8 (3) der
Satzung bedürfen Entscheidungen nach § 3 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3, 6, 17 und 23 einer
Mehrheit von drei Vierteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl der Verbandsversammlung.
Wichtige
Änderungen der Verbandssatzung bedürfen gemäß § 10 (1) KGG einer Mehrheit von
zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl der Verbandsversammlung. Der
Vorstand hat vorgeschlagen, diese Regelung für den Zweckverband eGo-Saar zu
übernehmen.
f) bessere Transparenz beim Ausweis von
Gewinnen
Derzeit werden die
Überschüsse in der Bilanz unter der Position „Gewinn-/Verlustvortrag auf neue
Rechnung“ ausgewiesen. Zur besseren Transparenz soll der Bilanzposten
„allgemeine Rücklage“ gebildet werden, dem künftige Überschüsse aus der GuV
zugeführt werden.
3. eGo-Service-Saar GmbH
Die eGo-Service-Saar GmbH
wurde 2005 mit jeweils 50% Anteil vom Land Saarland und dem Zweckverband
eGo-Saar gegründet.
Die Gründung wurde rechtlich erforderlich, damit
gemeinsam umgesetzte Projekte, die hoheitliche Aufgaben über Verwaltungsebenen
hinweg beinhalten, von einer Stelle – egal ob kommunal oder auf Landesseite -
betrieben werden können.
Die eGo-Service-Saar GmbH
ist derzeit technischer Betreiber der gemeinsamen E-Government-Plattform
„Portal Bürgerdienste-Saar“. Ebenso werden das „Meldeportal Saar“ und die
Vermittlungsstelle Saarland bei der eGo-Service-Saar GmbH betrieben.
Wie bereits bei der Satzungsänderung erläutert,
soll der Zweckverband eGo-Saar die Aufgabe des Identifikationsdienstes, der zur
Nutzung der eID-Funktion des neuen Personalausweises erforderlich ist, übernehmen.
Eine
weiterführende Überlegung ist, diese Aufgabe an die eGo-Service-Saar GmbH zu
übertragen. Die eGo-Service-Saar GmbH wiederum kann dann die Aufgabe sowohl für
das Land als auch für die Kommunen übernehmen.
Dies
bedeutet für die kommunale Familie eine Reduzierung der entstehenden
Betriebskosten um 50%.
Grundlage
für die Satzung ist das Gesetz über die Beleihung zur Durchführung
automatisierter Verwaltungsverfahren (Amtsblatt 2007, Seite 742). Gemäß § 3
dieses Gesetzes können Gemeinden und Gemeindeverbände die entsprechenden
Aufgaben an die eGo-Service-Saar GmbH per Satzung übertragen.
Die
Landesverwaltung ihrerseits bereitet zurzeit eine entsprechende
Rechtsverordnung vor, die ebenfalls eine Übertragung der Aufgabe des Identifizierungsdienstes
auf die eGo-Service-Saar GmbH für die Landesebene ermöglicht.
Anlagenverzeichnis: |
Dieser Vorlage sind folgende
Anlagen beigefügt: