Änderung der Satzung des Zweckverbandes eGo-Saar und die geplante Satzung zur Aufgabenübertragung an die eGo-Service-Saar GmbH

Betreff
Änderung der Satzung des Zweckverbandes eGo-Saar und die geplante Satzung zur Aufgabenübertragung an die eGo-Service-Saar GmbH
Vorlage
Amt 10/005/2015
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

In der Verbandsversammlung des eGo-Saar, am 21.07.2015 soll über eine Satzungsänderung des Zweckverbandes eGo-Saar als auch über die Satzung zur Übertragung von Aufgaben an die eGo-Service-Saar GmbH beschlossen werden.

 

1. Vorstellung des Verbandes

 

Vor 10 Jahren wurde der Zweckverband eGo-Saar gegründet. Mit der Gründung des Verbandes stellte man sich die Aufgabe, verwaltungsinterne Abläufe und Entscheidungsprozesse zu straffen und die Qualität der Leistungen der Kommunalverwaltungen für Bürger und Wirtschaft zu verbessern, um damit gleichzeitig das Verwaltungshandeln der kommunalen Behörden transparenter zu gestalten. Zu den Aufgaben des Verbandes  gehört es unter anderem, seinen Mitgliedern Basisinfrastrukturen, Netzdienste und Rechenleistungen anzubieten. Ebenso werden seit Gründung des Verbandes Lösungen für die einheitliche Umsetzung von E-Government-Komponenten in Form von Projekten umgesetzt.

Mitglieder des Zweckverbandes eGo-Saar sind alle saarländischen Städte- und Gemeinden, sowie alle kommunalen Verbände.

Im Zuge der Feierlichkeiten zum 10-jährigen Bestehen des Verbandes wurde auch der in 2004 geschlossene saarländische E-Government-Pakt zwischen dem Saarland und dem eGo-Saar erneuert. Ziel der gemeinsamen E-Government-Initiative ist es, bei der Einführung von elektronischen Verwaltungsabläufen eng zusammenzuarbeiten, um so gemeinsame Standards Ebenen übergreifend festzulegen und Synergieeffekte zu schaffen.

Im Mittelpunkt steht eine schlanke, flexible, rasche und kostengünstige Durchführung von Verwaltungsabläufen. Hierbei sind Datenschutz und Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Hinsichtlich der IT-Sicherheit gilt es, die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft, aber auch die Verwaltungsebenen stärker zu informieren und zu sensibilisieren. Zusätzlich soll das Verwaltungshandeln der öffentlichen Hand noch transparenter werden.

 

2.    Geplante Satzungsänderungen

 

2.1  Hintergrund

 

Gerade im Zuge der interkommunalen Zusammenarbeit ist die Bündelung von Ressourcen und die Schaffung von Kompetenzzentren eine dringende Notwendigkeit. Die bisherige kommunale Strategie im Saarland, gemeinsame Lösungen kostenteilig allen Mitgliedsverwaltungen anzubieten, hat sich bewährt. Hat man vor 10 Jahren noch damit begonnen, innovative Maßnahmen zur Straffung von verwaltungsinternen Abläufen und Entscheidungsprozessen zu entwickeln, so werden heute vom eGo-Saar immer mehr E-Government-Projekte umgesetzt, die aus gesetzlichen Regelungen erwachsen.

Das E-Government-Gesetz des Bundes, das kommende Saarländische E-Government-Gesetz und die Gesetze zur Förderung des E-Government werden sich gravierend auf das Verwaltungshandeln der Mitgliedskommunen auswirken. Diese Anforderungen, aber auch die wachsende Erwartungshaltung von Bürgern und Wirtschaft an eine moderne medienfreundliche Verwaltung werden gemeinsam durch die Zusammenarbeit im Zweckverband eGo-Saar gestemmt.

Um den zukünftigen Anforderungen gewachsen zu sein, wurde eine Überarbeitung der Satzung notwendig.

 

2.2  Änderungen

 

a)      Ziele und Aufgaben des Verbandes

 

Bei Gründung des Verbands vor über 10 Jahren wusste man noch nicht genau, wie die künftigen Aufgaben des Verbandes aussehen werden. Aus diesem Grund wurden damals lediglich Ziele, aber keine Aufgaben definiert. Mittlerweile ist der Verband fest etabliert und kann konkrete Aufgaben, die für die Mitglieder wahrgenommen werden, definieren. Der Zweckverband hat sich als moderner Dienstleister für seine Mitglieder durchgesetzt.

 

Er verfolgt die Ziele:

 

  • Verwaltungshandeln an innovative Kommunikationsformen anzupassen
  • Verwaltungshandeln für Bürger und Wirtschaft transparent zu gestalten
  • Kundenfreundliche Zugänge zur Verwaltung für Bürger und Wirtschaft zu schaffen
  • gemeinsam genutzte Basisinfrastrukturkomponenten bereit zu stellen
  • ebenenübergreifend Verwaltungen zu vernetzen

 

Zur Erreichung dieser Ziele, werden die folgenden Aufgaben vom Verband wahrgenommen:

 

  • Operative Planung, Bereitstellung und Betrieb der technischen Infrastruktur und gemeinsamer Fach- und Querschnittsverfahren, insbesondere zur Modernisierung der Kommunalverwaltung
  • Planung, Bereitstellung und Betrieb gemeinsam genutzter Basisinfrastrukturkomponenten
  • Beobachtung und Erprobung von fachlichen, technischen und organisatorischen Entwicklungen im Rahmen der allgemeinen Zielvorstellungen
  • Projektmanagement und Unterstützungsleistungen im E-Governmentbereich
  • Schaffung von Backoffice-Strukturen für den sicheren und wirtschaftlichen Betrieb für einheitliche Softwarelösungen
  • Bereitstellung und Betrieb von (Querschnitts)-Komponenten für kommunale Anwendungen, mit denen Antragsteller und Auskunftsberechtigte identifiziert werden können

 

b)      Identifikationsdienst (eID neuer Personalausweis)

 

Die Aufgabe

 

  • Bereitstellung und Betrieb von (Querschnitts)-Komponenten für kommunale Anwendungen, mit denen Antragsteller und Auskunftsberechtigte identifiziert werden können

 

soll in die Satzung aufgenommen werden, damit der Verband den Identifikationsservice, der zur Nutzung der eID-Funktion des neuen Personalausweises erforderlich ist, an zentraler Stelle betreiben kann.

 

Hintergrund:

 

Der neue Personalausweis ist ein sicheres Authentisierungswerkzeug für die Online-Welt und ermöglicht den elektronischen Identitätsnachweis (eID). Mit dieser sogenannten Online-Ausweisfunktion (eID) ermöglicht es der elektronische Personalausweis, dass sich der Bürger im Internet, an Bürgerterminals oder an Automaten gegenüber berechtigten Unternehmen oder Behörden sicher und zweifelsfrei ausweisen kann. Somit könnte bei einem elektronischen Verfahren mit Nutzung des nPa/eID die Schriftform ersetzt werden.

Aufgrund der desolaten Haushaltslagen der Kommunen und vor dem Hintergrund, dass der Zweckverband eGo-Saar sich der Erschließung und Nutzbarmachung von E-Government-Technologien und -Lösungen für die saarländischen Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände widmet, sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass der Zweckverband eGo-Saar die Aufgabe des Auslesens der Personalausweises übernehmen kann.

Dies führt durch die gemeinsame Nutzung von vorhandener Infrastruktur zu Kostenersparnissen.

 

c)      Virtuelles Rechenzentrum

 

Zentrale Aufgabe und Herausforderung des Zweckverbandes eGo-Saar ist es, den Verbandsmitgliedern zukünftig verstärkt einheitliche Fachverfahren an zentraler Stelle anzubieten.

Gründe hierfür sind insbesondere:

 

1.      steigende Komplexität der Verfahren und somit steigende Anforderungen an das IT-Personal vor Ort

2.      knappe / fehlende IT-Personalressourcen vor Ort

3.      wachsende Anforderungen aus dem Bereich der IT-Sicherheit

4.      steigende Anzahl von Fachverfahren, die im ASP-Betrieb zentral betrieben werden können

 

Weiterhin wird von Verbandmitgliedern verstärkt nachgefragt, ob räumliche Ressourcen zur Verfügung stehen, um die IT der eigenen Verwaltung in einer sicheren Umgebung betreiben zu können. Dies kann sowohl bei einer anderen Verwaltung als auch an zentraler Stelle sein.

Notwendige Voraussetzung, um dieses Angebot zur Verfügung zu stellen, ist das Vorhalten einer entsprechend leistungsfähigen Rechenkapazität.

Der Zweckverband bedient sich derzeit vier Rechenzentren, um seine Dienstleistungen betreiben zu lassen. Um den steigenden Anforderungen sowohl im Betrieb von Fachverfahren als auch in der Betreuung unserer Mitglieder gerecht zu werden, sollen die vier Rechenzentrumsdienstleister des Zweckverbandes eGo-Saar (SB, VK, NK, IGB) zu einem virtuellen Rechenzentrum zusammengeführt werden.

 

d)      Leistungen, Entgelte und Abrechnung

 

Bisher waren die Leistungen, Entgelte und Abrechnung nicht oder nur teilweise in der Satzung geregelt.

Derzeit bestehen mit den Verbandsmitgliedern des Zweckverbandes Einzelvereinbarungen/-verträge über die Nutzung der angebotenen Dienstleistungen. Diese sind sowohl bei inhaltlichen Änderungen als auch bei Preisänderungen anzupassen und allen Vertragspartnern einzeln zur erneuten Unterschrift vorzulegen.

Einfacher wäre es, die angebotenen Dienstleistungen in einem Leistungs- und Entgeltverzeichnis festzuschreiben, dieses von der Verbandsversammlung genehmigen und das Benutzungsverhältnis durch Abruf der Leistung zustande kommen zu lassen.

Werden inhaltliche Änderungen oder Änderungen der Preise notwendig, müssten diese nur noch durch eine Änderung des Leistungs- und Entgeltverzeichnisses in der Verbandsversammlung beschlossen werden, um ihre Gültigkeit zu erhalten. Dies würde auch zu einer besseren Transparenz und Planungssicherheit bei den Mitgliedern führen.

Ebenso sollte die Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen in die Satzung aufgenommen werden. Diese wurde bisher in der Satzung nicht berücksichtigt.

Nach Vorabstimmung mit der Kommunalaufsicht des Landesverwaltungsamtes werden hierfür zwei neue Paragraphen in die Satzung aufgenommen, die sowohl die oben genannten Modalitäten regeln als auch die Umstellung auf das Leistungs- und Entgeltverzeichnis durch eine Übergangsvorschrift konkretisieren.

In den § 8 „Zuständigkeiten der Verbandsversammlung“ ist der Punkt „die Feststellung des Leistungs- und Entgeltverzeichnisses“ aufzunehmen.

Unter § 13 „Deckung des Finanzbedarfs“ waren bisher Regelungen über die Entgelte getroffen, diese werden gestrichen, da der neu geschaffene § 3a diese nun regelt.

 

e)      erforderliche Stimmenzahl der Verbandsversammlung

 

Gemäß § 8 (3) der Satzung bedürfen Entscheidungen nach § 3 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3, 6, 17 und 23 einer Mehrheit von drei Vierteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl der Verbandsversammlung.

Wichtige Änderungen der Verbandssatzung bedürfen gemäß § 10 (1) KGG einer Mehrheit von zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl der Verbandsversammlung. Der Vorstand hat vorgeschlagen, diese Regelung für den Zweckverband eGo-Saar zu übernehmen.

 

f)       bessere Transparenz beim Ausweis von Gewinnen

 

Derzeit werden die Überschüsse in der Bilanz unter der Position „Gewinn-/Verlustvortrag auf neue Rechnung“ ausgewiesen. Zur besseren Transparenz soll der Bilanzposten „allgemeine Rücklage“ gebildet werden, dem künftige Überschüsse aus der GuV zugeführt werden.

 

3.    eGo-Service-Saar GmbH

 

Die eGo-Service-Saar GmbH wurde 2005 mit jeweils 50% Anteil vom Land Saarland und dem Zweckverband eGo-Saar gegründet.

Die Gründung wurde rechtlich erforderlich, damit gemeinsam umgesetzte Projekte, die hoheitliche Aufgaben über Verwaltungsebenen hinweg beinhalten, von einer Stelle – egal ob kommunal oder auf Landesseite - betrieben werden können.

Die eGo-Service-Saar GmbH ist derzeit technischer Betreiber der gemeinsamen E-Government-Plattform „Portal Bürgerdienste-Saar“. Ebenso werden das „Meldeportal Saar“ und die Vermittlungsstelle Saarland bei der eGo-Service-Saar GmbH betrieben.

Wie bereits bei der Satzungsänderung erläutert, soll der Zweckverband eGo-Saar die Aufgabe des Identifikationsdienstes, der zur Nutzung der eID-Funktion des neuen Personalausweises erforderlich ist, übernehmen.

 

Eine weiterführende Überlegung ist, diese Aufgabe an die eGo-Service-Saar GmbH zu übertragen. Die eGo-Service-Saar GmbH wiederum kann dann die Aufgabe sowohl für das Land als auch für die Kommunen übernehmen.

Dies bedeutet für die kommunale Familie eine Reduzierung der entstehenden Betriebskosten um 50%.

 

Grundlage für die Satzung ist das Gesetz über die Beleihung zur Durchführung automatisierter Verwaltungsverfahren (Amtsblatt 2007, Seite 742). Gemäß § 3 dieses Gesetzes können Gemeinden und Gemeindeverbände die entsprechenden Aufgaben an die eGo-Service-Saar GmbH per Satzung übertragen.

 

Die Landesverwaltung ihrerseits bereitet zurzeit eine entsprechende Rechtsverordnung vor, die ebenfalls eine Übertragung der Aufgabe des Identifizierungsdienstes auf die eGo-Service-Saar GmbH für die Landesebene ermöglicht.

 

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Dieser Vorlage sind folgende Anlagen beigefügt:

 

  1. Synopse
  2. Satzung-Aufgabenübertragung-Entwurf