Beschlussfassung einer außerplanmäßigen Ausgabe: Sanierung Bahnbrücke Heerstraße (USK 63000.95010)

Betreff
Beschlussfassung einer außerplanmäßigen Ausgabe: Sanierung Bahnbrücke Heerstraße (USK 63000.95010)
hier: Rückerstattung Überzahlung Kostenbeteiligung DB Netz AG
Vorlage
Amt 60/024/2015
Aktenzeichen
Amt 60 / Sch
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach Abschluss der Bauarbeiten „Erneuerung Brücke Heerstraße“ legte die Stadt mit Schreiben vom 26.06.2012 den Schlussverwendungsnachweis dem Zuschussgeber (Land) vor. Nach Prüfung der Unterlagen erging am 28. Januar 2014 der vorläufige Abrechnungsbescheid. Danach musste die Stadt einen Betrag von 45.754,00 € an das Land zurückerstatten. Auf die Sitzung des Stadtrates vom 10.04.2014 (Amt 60/199/2014) wird verwiesen. Ursächlich für die Rückerstattung sind geringere Baukosten und dadurch ein geringerer Zuschuss als ursprünglich angenommen (geschätzte Gesamtkosten STR vom 26.02.2009: 1.650.000 €; abgerechnete Kosten: 1.525.000 €).

 

Zugleich wurde in der Sitzung am 10.04.2014 darauf hingewiesen, dass die Abrechnung mit der DB noch immer ausstand und ein schriftliches Mahnverfahren von Seiten der Stadt eingeleitet wurde. Die DB hat die Abrechnungsunterlagen mit Schreiben vom 6. Februar 2015 vorgelegt, die zwischenzeitlich von Amt 61 geprüft wurden.

 

Die Beteiligung der DB Netz AG an den Baukosten zur Erneuerung der Brücke Heerstraße beläuft sich auf 822.639,99 €. Hierauf hat die DB in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt 5 Abschlagszahlungen von zusammen 833.375,26 € geleistet. Die Überzahlung in Höhe von 10.735,27 € ist an die DB Netz AG zurück zu erstatten. Ursächlich für die Überzahlung sind auch hier geringere Baukosten als ursprünglich angenommen.

 

Die Haushalte der Jahre 2009 und 2010 sind abgeschlossen. Die Betrag von 10.735,27 € ist somit durch Beschlussfassung einer außerplanmäßigen Ausgabe beim USK 63000.95010 bereit zu stellen.

 

 

 

Neben der Kostenbeteiligung der DB Netz AG muss die Stadt Ottweiler einen Ablösebetrag / Vorteilsausgleich an die DB Netz in Höhe von 300.447,00 € leisten. Abzüglich einer am 05.05.2010 geleisteten ersten Abschlagszahlung in Höhe von 263.000,00 € verbleibt eine Restzahlung von 37.447,00 €.

Ursprünglich war die Kostenbeteiligung der Stadt auf 334.000 € (Beschluss STR vom 29.04.2010 für Haushaltsjahr 2009) veranschlagt. Diese Summe wird unterschritten.

 

Der Landesrechnungshof hat die Baumaßnahme einer eingehenden Prüfung unterzogen und dabei festgestellt, dass neben den Baukosten auch der Vorteilsausgleich durch das Ministerium für Inneres und Sport zu bezuschussen ist. Das Ministerium hatte im Vorfeld eine Bezuschussung abgelehnt und die zuwendungsfähigen Kosten entsprechend gekürzt.

Dadurch erhält die Stadt Ottweiler nachträglich rd. 225.000 € (=75 % von 300.447 €) an zusätzlichen Landesmitteln. Der Zuschussbetrag ist im GVFG-Förderprogramm 2014 mit zwei Teilzahlungen von 125.000 € und 100.000 € für die Jahre 2014 und 2015 enthalten.

 

Die finanzielle Abwicklung des Ablösebetrages / Vorteilsausgleiches erfolgte über das USK 63000.51500 (Bahnbrücke Heerstraße – Ausgleichszahlung an die DB –aktiver RAP). Der verbleibende Mittelansatz aus 2009 über 71.000,00 € musste 2012 aus haushaltsrechtlichen Gründen aufgelöst werden. Die Schlusszahlung erfolgt daher unter Inanspruchnahme der zusätzlichen Landeszuwendung. Eine Beschlussfassung durch den BUSA / STR ist hierzu nicht erforderlich.

Beschlussvorschlag:

Zur Rückerstattung der überzahlten Kostenbeteiligung an die DB Netz AG am Neubau der Brücke Heerstraße empfiehlt der Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss dem Stadtrat _______________, eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.735,27 € beim USK 63000.95010: Sanierung Bahnbrücke Heerstraße zu beschließen.

 

Die Finanzierung erfolgt zu Lasten bestehender Haushaltsreste mit 7.513,73 € beim USK 63000.95110 (Neuerrichtung Stützmauer Auf der Geiershütte) und mit 3.221,54 € beim USK 63000.93200 (Erwerb von Straßenland).

Finanzierung:

Die Finanzierung erfolgt zu Lasten bestehender Haushaltsreste mit 7.513,73 € beim USK 63000.95110 (Neuerrichtung Stützmauer Auf der Geiershütte) und mit 3.221,54 € beim USK 63000.93200 (Erwerb von Straßenland). Der Haushaltsrest bei der Stützmauer Geiershütte ist dann vollständig aufgebraucht, beim Erwerb von Straßenland verbleiben noch 13.785,62 €.