Sachverhalt: |
Im
April 2012 wurde die Friedhofssatzung an das neue Bestattungsrecht des Landes
angepasst. Die wesentlichen Änderungen waren die Verkürzung der Ruhezeiten für
Aschen von 30 auf 20 Jahre, die Einführung der neuen Bestattungsformen
Baumgräber, Urnenkammern und Urnenrasengräber sowie die Möglichkeit der
Bestattung von bis zu zwei Urnen in bereits bestehende Reihen-, Rasen- und
Wahlgräber, wenn die vorgeschriebene Ruhefrist von 20 Jahren eingehalten wird.
Die
Kalkulation der Gebühren soll nach Beschluss des Stadtrates jährlich überprüft
und angepasst werden. Da erste Erfahrungen bezüglich der Grabbereitung in
Eigenregie durch den Bauhof, die zum 01.01.2014 eingeführt wurde, jetzt
vorliegen, wurden die Friedhofsgebühren neu kalkuliert.
Grundsätzlich
ist zu der Entwicklung im Bestattungswesen seit der Einführung der neuen
Bestattungsformen folgendes anzumerken:
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Die
Zahl der jährlichen Bestattungen ist weitestgehend konstant. Im Jahr 2013
fanden in Ottweiler gesamt 172 und im Jahr 2014 194 Beerdigungen statt. Ein
leichter Anstieg ist aufgrund der Baumbestattungen zu verzeichnen, da hier auch
Beisetzungen von nicht ortsansässigen Bürgern durchgeführt werden.
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Weiterhin
ist anzumerken, dass ein Trend von Erd- hinzu Urnenbestattungen zu verzeichnen
ist.
In
2012 war die Nachfrage nach Erdbestattungen (80) noch etwas höher als nach
Aschebestattungen (66). Im Jahr 2013 waren die Erd- und Aschebestattungen etwa
gleich hoch (85 Erdbestattungen und 87 Urnen). Im Jahr 2014 gab es hingegen
schon 120 Urnen (u.a. 27 Baum, 36 Stele, 25 anonym) und lediglich 74
Erdbestattungen, davon 58 Rasengräber (siehe detaillierte Auflistung der
Beisetzungen aus den Jahren 2013 und 2014).
Die
Nachfrage für die im Jahr 2012 eingeführten Urnenkammern ist enorm. Im Oktober
2012 fand die erste Belegung der Urnenwand auf dem Friedhof Seminar statt. Bis
heute sind die 50 Kammern auf dem Friedhof Seminar alle belegt. Die Erweiterung
von 20 weiteren Kammern wurde am 12.03.2015 vom Stadtrat beschlossen, ist
beauftragt und wird voraussichtlich Mitte/Ende April abgeschlossen sein. Bei
der bisherigen Nachfrage ist zu erwarten, dass die Kammern im Sommer dieses
Jahres wieder belegt sind. Eine Erweiterung auf dem Friedhof Seminar ist in
Planung. Auch wurde eine Erweiterung der Urnenstelen auf den Friedhöfen in
Steinbach und Lautenbach mit jeweils 3 Kammern beauftragt.
Die
Kalkulation stützt sich auf die Gesamtkosten des Produktes Friedhof des letzten
Jahres (2014), da ab hier die Grabbereitung in Eigenregie durchgeführt wurde
und auf die durchschnittlichen Sterbezahlen der letzten drei Jahre seit
Einführung der neuen Bestattungsformen.
Zu
den Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren ist anzumerken, dass aufgrund der
hohen Nachfrage nach Urnenbeisetzungen die zu pflegende Grünfläche der
Friedhöfe immer größer und die Pflegearbeiten immer zeitintensiver werden. Der
Arbeitseinsatz des Bauhofes nimmt dadurch stetig zu. Dies schlägt sich folglich
in den Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren nieder.
Auch
müssen aufgrund der rückläufigen Erdbestattungen und der bestehenden Fixkosten
u.a. für die Grabbereitungsgegenstände (Leasingkosten) die Bestattungsgebühren
zusätzlich erhöht werden. Die Nachfrage nach Wahlgräbern bzw. Reihengräbern
nimmt stetig ab, lediglich die Beisetzung in Rasengräbern bleibt einigermaßen
konstant.
Bei
den Gebührensätzen zur Nutzung der Friedhofshalle bzw. der Kühlzelle wäre eine
minimale Reduzierung der Gebühren (von 222,-- € auf 200,-- €) zu verzeichnen.
Jedoch wurden im Jahr 2014 einige Investitionen (Fenstererneuerung, Einbau von
Heizlüftern) vorgenommen, die sich in den Folgejahren (ab 2015) durch
entsprechende Abschreibungskosten bemerkbar machen würden. Aus Gründen der
Gebührenkonstanz wird auf eine Reduzierung verzichtet, da eine Anhebung im nächsten
Jahr unvermeidlich ist. Aus diesem Grund wurden die Gebührensätze gegenüber den
bisherigen lediglich gerundet.
Dieser
Kalkulation der Gebührensätze liegt ein Kostendeckungsgrad von rund 90 % zu
Grunde.
Die
Verwaltung empfiehlt eine Gebührenanpassung zum 01.07.2015.
Anlagenverzeichnis: |
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Einzelgebühren
Vergleich neu-alt
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Übersicht
Friedhofsgebühren mit Fallbeispielen seit 01.01.2014
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Übersicht
Friedhofsgebühren mit Fallbeispielen ab 01.07.2015 (Planung)
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Beisetzungszahlen
2013 und 2014
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Satzungsvorschlag
Beschlussvorschlag: |
Der
Haupt-, Personal- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat
___________________, die 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung gemäß der
beigefügten Anlage zum 01.07.2015 zu beschließen.