Sachverhalt: |
Nach den Vorschriften von §
90 KSVG in Verbindung mit § 9 KommHVO ist der städtischen Haushaltswirtschaft
eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Eine Grundlage der Ergebnis-
und Finanzplanung ist das durch den Stadtrat zu beschließende, jährlich der
Entwicklung anzupassende Investitionsprogramm. Bezüglich der Ansätze für
Investitionen im Haushaltsjahr 2015 stellt es die konkrete Basis dar.
Der Entwurf des Investitionsprogramms
für den Zeitraum 2014 bis 2018 ist als Anlage 1 beigefügt.
Bei der Fortschreibung des
Investitionsprogramms sind, auf das Jahr 2015 bezogen, folgende Aspekte zu
berücksichtigen:
a) Einzelmaßnahmen werden
nur noch gefördert nach einschlägigen gesetzlichen Regelungen (vorwiegend in
den Bereichen Gebäudesanierung, Stadtsanierung, Verkehr/GVFG, Kinderbetreuung,
Flüchtlingswohnraum).
b) Eine so genannte „freie
Spitze“ zur Finanzierung von Investitionen war bisher nicht vorhanden. Auch im
Ergebnishaushalt 2015 werden die Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit die
Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nicht übersteigen. Sonstige
eigene Einnahmen beschränken sich im Wesentlichen auf mögliche
Vermögensverwertungen (Grundstücksveräußerungserlöse) und erwartete
Spendengelder.
c) Hinsichtlich der
Genehmigungsfähigkeit von Kreditaufnahmen werden durch das Landesverwaltungsamt
als Kommunalaufsichtsbehörde (LAVA) Haushalt und die haushaltssubventionierte
Sonderrechnung Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb zusammen betrachtet.
Die Basis für den
genehmigungsfähigen Investitionskredit-Bedarf im Rahmen der Haushaltsgenehmigung
bildet der bestehende Krediterlass des Innenministers. Bislang bildet bei
defizitären Kommunen wie der Stadt Ottweiler grundsätzlich die Jahrestilgung
(Haushalt und Sonderrechnung Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb) die Obergrenze des
möglichen Kreditrahmens. Die planmäßige Tilgungsrate für das Haushaltsjahr 2015
beläuft sich auf insgesamt rd. 581 T€ (rd. 490 T€ Haushalt und rd. 91 T€
Sonderrechnung Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb).
Der Genehmigungspraxis des
LAVA folgend beliefe sich der allgemeine Investitionskredit-Rahmen für 2015 auf
rd. 430 T€ (rd. 75 % der
Jahrestilgung abzügl. Investitionskredit-Volumen Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb lt.
Wirtschaftsplan 2015 in Höhe von 5 T€). Nach derzeitigem Kenntnisstand ist von
Seiten der Landesregierung jedoch eine Novellierung des Kredit-Erlasses
beabsichtigt. Die Festlegung des genehmigungsfähigen Kreditvolumens für die
saarländischen Kommunen soll danach künftig nicht mehr auf der Basis der
jährlichen Tilgungsraten erfolgen. Vielmehr ist beabsichtigt, die
pro-Kopf-Verschuldung der Einwohner als Grundlage für die Genehmigungsfähigkeit
von allgemeinen Investitionskrediten zu forcieren. Berechnungen zufolge würde
sich im Falle der Stadt Ottweiler der allgemeine Investitionskredit-Rahmen dann
um rd. 75 T€ auf rd. 505 T€ erhöhen. Der
geänderte Krediterlass liegt bislang jedoch noch nicht vor. Daher muss das
Gesamtvolumen der vorgesehenen
allgemeinen Investitionsmaßnahmen 2015 im Volumen von 502 T€ unter der
Voraussetzung der Aufstockung des genehmigungsfähigen Kredit-Rahmens betrachtet
werden.
Vor diesem Hintergrund wird
vorgeschlagen, die Durchführung der im Investitionsprogramm enthaltenen
Maßnahmen Nr. 17, 51 und 63 mit einem Investitionskredit-Volumen von insgesamt
72,5 T€ unter den Vorbehalt der Genehmigungsfähigkeit des Gesamtbetrages der
Investitionskredite zu stellen und gegebenenfalls die entsprechenden
Veranschlagungen im Haushaltsplan 2015 mit einer Mittelsperre zu belegen. Damit
wäre auch den Vorgaben für die bisherige Genehmigungs-Praxis (75 % der
Jahrestilgung) Rechnung getragen.
Zusätzlich zu den
allgemeinen Investitionsmaßnahmen wurde eine Kredit-Genehmigungsfähigkeit in
Höhe von 12,5 T€ für Maßnahmen im Bereich der Kinderbetreuung
einkalkuliert.
Die Grundlage hierfür
bilden entsprechende Ausnahmeregelungen in den Haushaltserlassen 2011 bis 2014
– der Haushaltserlass 2015 liegt bislang ebenfalls noch nicht vor, es wird
jedoch diesbezüglich nicht von anders lautenden Regelungen ausgegangen.
Auch für die Schaffung von
Wohnraum für Flüchtlinge wurde bereits eine Sonderkredit-Genehmigung
signalisiert. Das geplante Kredit-Volumen in diesem Bereich beläuft sich auf 195
T€.
Der Gesamt-Betrag der
eingeplanten Investitionskredite (einschließlich der Maßnahmen Nr. 17, 51 und
63) beläuft sich auf 709,5 T€ und steht insgesamt unter dem
Vorbehalt der Genehmigung durch das Landesverwaltungsamt.
d) Die Ansätze für
Kindergärten und Kinderspielplätze sind gem. § 73 Abs. 3 KSVG
gemeindebezirksbezogen ausgewiesen.
Der vorgesehene Maßnahmenkatalog 2015 mit einem
Volumen von 3.575.500 € enthält
den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
-einschl.Stadtsan.- = 51.000
€
den Erwerb von bewegl. Vermögen = 261.000 €
Baumaßnahmen =
3.227.000 €
Anteile an
Invest.Dritter/einschl.Invest.förd. = 36.500
€
Die angenommene Finanzierung stellt sich wie
folgt dar:
Verkaufserlöse = 51.000 € (insbes. Grundst.Stadtsan.u.-allgemein)
Zuschüsse -insbesondere vom Land- = 2.815.000 € (vgl. oben a)
Kredite = 709.500 € (vgl. oben c)
Die im Einzelnen für das
Jahr 2015 vorgesehenen Maßnahmen einschl. Erläuterungen sind der als Anlage 2
beigefügten Aufstellung zu entnehmen. Bei der Zusammenstellung fanden die
Maßnahmen-Kataloge der Ortsräte Berücksichtigung. Für das Jahr 2015 wurden
Positionen eingearbeitet, die seitens der Ortsräte mit hoher Priorität
verzeichnet wurden. Auf den Seiten 9 und 10 der Anlage 2 sind jeweils die für
die Stadtteile Mainzweiler, Steinbach, Fürth und Lautenbach vorgesehenen
Maßnahmen zusammengefasst.
Aus dem Katalog der im
Entwurf des Investitionsprogramms enthaltenen wichtigen Maßnahmen, die in den
kommenden Jahren realisiert werden müssen bzw. noch anstehen, wurde für das
Haushaltsjahr 2015 seitens der Verwaltung wie bereits in den Jahren 2013 und
2014 eine Priorisierung hinsichtlich der Dringlichkeit vorgenommen – eine
Notwendigkeit, die sich ergibt aus dem im Zusammenhang mit der
Haushaltssanierung stehenden geringen Finanzierungsspielraum im
Investitionskredit-Bereich.
Anlagenverzeichnis: |
Entwurf des
Investitionsprogrammes für die Jahre 2014 bis 2018
Aufstellung über geplante
Investitionsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2015.
Beschlussvorschlag: |
Der Bau-, Umwelt- und
Sanierungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat __________________________, das als
Anlage 1 beigefügte Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2018 unter dem
Vorbehalt der Genehmigungsfähigkeit des Gesamtbetrages der Investitionskredite
im Volumen von 709.500 Euro zu beschließen.
Hilfsweise empfiehlt der
Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss dem Stadtrat ________________, zur
Reduzierung des Kreditvolumens um insgesamt 72.500 Euro die Veranschlagungen zu
den Maßnahmen Nr. 17, 51 und 63 im Haushaltsplan 2015 mit einer Mittelsperre zu
belegen.