Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2018

Betreff
Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2018
Vorlage
Amt 20/003/2015
Aktenzeichen
Ämter 20 / 60 / 61
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach den Vorschriften von § 90 KSVG in Verbindung mit § 9 KommHVO ist der städtischen Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Eine Grundlage der Ergebnis- und Finanzplanung ist das durch den Stadtrat zu beschließende, jährlich der Entwicklung anzupassende Investitionsprogramm. Bezüglich der Ansätze für Investitionen im Haushaltsjahr 2015 stellt es die konkrete Basis dar.

 

Der Entwurf des Investitionsprogramms für den Zeitraum 2014 bis 2018 ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Bei der Fortschreibung des Investitionsprogramms sind, auf das Jahr 2015 bezogen, folgende Aspekte zu berücksichtigen:

 

a) Einzelmaßnahmen werden nur noch gefördert nach einschlägigen gesetzlichen Regelungen (vorwiegend in den Bereichen Gebäudesanierung, Stadtsanierung, Verkehr/GVFG, Kinderbetreuung, Flüchtlingswohnraum).

 

b) Eine so genannte „freie Spitze“ zur Finanzierung von Investitionen war bisher nicht vorhanden. Auch im Ergebnishaushalt 2015 werden die Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit die Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nicht übersteigen. Sonstige eigene Einnahmen beschränken sich im Wesentlichen auf mögliche Vermögensverwertungen (Grundstücksveräußerungserlöse) und erwartete Spendengelder.

 

c) Hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit von Kreditaufnahmen werden durch das Landesverwaltungsamt als Kommunalaufsichtsbehörde (LAVA) Haushalt und die haushaltssubventionierte Sonderrechnung Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb zusammen betrachtet.

Die Basis für den genehmigungsfähigen Investitionskredit-Bedarf im Rahmen der Haushaltsgenehmigung bildet der bestehende Krediterlass des Innenministers. Bislang bildet bei defizitären Kommunen wie der Stadt Ottweiler grundsätzlich die Jahrestilgung (Haushalt und Sonderrechnung Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb) die Obergrenze des möglichen Kreditrahmens. Die planmäßige Tilgungsrate für das Haushaltsjahr 2015 beläuft sich auf insgesamt rd. 581 T€ (rd. 490 T€ Haushalt und rd. 91 T€ Sonderrechnung Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb).

Der Genehmigungspraxis des LAVA folgend beliefe sich der allgemeine Investitionskredit-Rahmen für 2015 auf rd. 430 T€ (rd. 75 % der Jahrestilgung abzügl. Investitionskredit-Volumen Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb lt. Wirtschaftsplan 2015 in Höhe von 5 T€). Nach derzeitigem Kenntnisstand ist von Seiten der Landesregierung jedoch eine Novellierung des Kredit-Erlasses beabsichtigt. Die Festlegung des genehmigungsfähigen Kreditvolumens für die saarländischen Kommunen soll danach künftig nicht mehr auf der Basis der jährlichen Tilgungsraten erfolgen. Vielmehr ist beabsichtigt, die pro-Kopf-Verschuldung der Einwohner als Grundlage für die Genehmigungsfähigkeit von allgemeinen Investitionskrediten zu forcieren. Berechnungen zufolge würde sich im Falle der Stadt Ottweiler der allgemeine Investitionskredit-Rahmen dann um rd. 75 T€ auf rd. 505 T€ erhöhen. Der geänderte Krediterlass liegt bislang jedoch noch nicht vor. Daher muss das Gesamtvolumen der vorgesehenen allgemeinen Investitionsmaßnahmen 2015 im Volumen von 502 T€ unter der Voraussetzung der Aufstockung des genehmigungsfähigen Kredit-Rahmens betrachtet werden.

 

Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, die Durchführung der im Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen Nr. 17, 51 und 63 mit einem Investitionskredit-Volumen von insgesamt 72,5 T€ unter den Vorbehalt der Genehmigungsfähigkeit des Gesamtbetrages der Investitionskredite zu stellen und gegebenenfalls die entsprechenden Veranschlagungen im Haushaltsplan 2015 mit einer Mittelsperre zu belegen. Damit wäre auch den Vorgaben für die bisherige Genehmigungs-Praxis (75 % der Jahrestilgung) Rechnung getragen.

 

 

Zusätzlich zu den allgemeinen Investitionsmaßnahmen wurde eine Kredit-Genehmigungsfähigkeit in Höhe von 12,5 T€ für Maßnahmen im Bereich der Kinderbetreuung einkalkuliert.

Die Grundlage hierfür bilden entsprechende Ausnahmeregelungen in den Haushaltserlassen 2011 bis 2014 – der Haushaltserlass 2015 liegt bislang ebenfalls noch nicht vor, es wird jedoch diesbezüglich nicht von anders lautenden Regelungen ausgegangen.

 

Auch für die Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge wurde bereits eine Sonderkredit-Genehmigung signalisiert. Das geplante Kredit-Volumen in diesem Bereich beläuft sich auf 195 T€.

 

Der Gesamt-Betrag der eingeplanten Investitionskredite (einschließlich der Maßnahmen Nr. 17, 51 und 63) beläuft sich auf 709,5 T€ und steht insgesamt unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Landesverwaltungsamt.

 

d) Die Ansätze für Kindergärten und Kinderspielplätze sind gem. § 73 Abs. 3 KSVG gemeindebezirksbezogen ausgewiesen.

 

Der vorgesehene Maßnahmenkatalog 2015 mit einem Volumen von 3.575.500 €  enthält

Ÿ        den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden -einschl.Stadtsan.-         =             51.000 €

Ÿ        den Erwerb von bewegl. Vermögen                                                        =           261.000 €

Ÿ        Baumaßnahmen                                                                                      =       3.227.000 €

Ÿ        Anteile an Invest.Dritter/einschl.Invest.förd.                                          =             36.500 €

 

Die angenommene Finanzierung stellt sich wie folgt dar:                                                      

Ÿ        Verkaufserlöse                         =         51.000 € (insbes. Grundst.Stadtsan.u.-allgemein)

Ÿ        Zuschüsse -insbesondere vom Land- =   2.815.000 € (vgl. oben a)

Ÿ        Kredite                                               =      709.500 € (vgl. oben c)

 

Die im Einzelnen für das Jahr 2015 vorgesehenen Maßnahmen einschl. Erläuterungen sind der als Anlage 2 beigefügten Aufstellung zu entnehmen. Bei der Zusammenstellung fanden die Maßnahmen-Kataloge der Ortsräte Berücksichtigung. Für das Jahr 2015 wurden Positionen eingearbeitet, die seitens der Ortsräte mit hoher Priorität verzeichnet wurden. Auf den Seiten 9 und 10 der Anlage 2 sind jeweils die für die Stadtteile Mainzweiler, Steinbach, Fürth und Lautenbach vorgesehenen Maßnahmen zusammengefasst.

 

Aus dem Katalog der im Entwurf des Investitionsprogramms enthaltenen wichtigen Maßnahmen, die in den kommenden Jahren realisiert werden müssen bzw. noch anstehen, wurde für das Haushaltsjahr 2015 seitens der Verwaltung wie bereits in den Jahren 2013 und 2014 eine Priorisierung hinsichtlich der Dringlichkeit vorgenommen – eine Notwendigkeit, die sich ergibt aus dem im Zusammenhang mit der Haushaltssanierung stehenden geringen Finanzierungsspielraum im Investitionskredit-Bereich.

 

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf des Investitionsprogrammes für die Jahre 2014 bis 2018

 

Aufstellung über geplante Investitionsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2015.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat __________________________, das als Anlage 1 beigefügte Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2018 unter dem Vorbehalt der Genehmigungsfähigkeit des Gesamtbetrages der Investitionskredite im Volumen von 709.500 Euro zu beschließen.

Hilfsweise empfiehlt der Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss dem Stadtrat ________________, zur Reduzierung des Kreditvolumens um insgesamt 72.500 Euro die Veranschlagungen zu den Maßnahmen Nr. 17, 51 und 63 im Haushaltsplan 2015 mit einer Mittelsperre zu belegen.