Sachverhalt: |
Die Stadt Ottweiler hat auf den Parkplätzen Weylplatz, Posthof und im abgeschlossenen Teil des Parkdecks am Rathaus Stellplätze für Dauerparker vermietet. Die Stellplatzmieten auf den 3 Parkplätzen betragen einheitlich 40,00 €/Monat. Bedienstete des Rathauses haben die Möglichkeit, im abgeschlossenen Teil des Parkdecks während der Arbeitszeit dort zu einem reduzierten Tarif von derzeit 16,00 €/Monat ihr Fahrzeug abzustellen.
Im Hinblick auf die ab 01.01.2023 bestehenden Umsatzsteuerpflicht für Kommunen unterliegen die vermieteten Stellplätze der Umsatzsteuerpflicht. Die Mieten sind durch Beschluss des Stadtrates neu festzusetzen.
Eine Vermietung von Stellplätzen auf Flächen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, ist rechtlich nicht zulässig. Dies betrifft die Mietparkplätze auf dem Weylplatz und auf dem Posthof.
Auf dem Parkplatz Weylplatz stehen 13 Parkplätze für Dauerparker zur Verfügung; auf dem Parkplatz Posthof weitere 7. Zukünftig entfallen die Mietparkplätze auf dem Weylplatz, da diese Fläche dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist. Auf dem noch nicht gewidmeten Parkplatz Posthof werden zukünftig 22 Mietparkplätze entlang der Grundstücksgrenze zum Herrengartenplatz vom Fußweg Seilerbahn bis zum Anwesen GIO 4 in der Schloßstraße angeboten. Die verbleibenden Stellplätze auf dem Posthof werden nach erfolgter Vermessung und Neuparzellierung dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Weitere Mietparkplätze können bei Bedarf auf dem Parkplatz Im Alten Weiher zur Verfügung gestellt werden, da dieser ebenfalls nicht gewidmet ist.
Sofern die Umsatzsteuer von derzeit 19 % auf die Miete von 40,00 €/Monat aufgeschlagen wird, erhöht sich die Monatsmiete auf 47,60 €. Der Tarif für die Rathausbediensteten beläuft sich bisher auf 40 % des Vollzahlertarifs und würde sich auf brutto 19,04 €/Monat erhöhen.
Die Verwaltung schlägt eine moderate Erhöhung auf brutto 48,00 € / Monat vor. Der Tarif für Rathausbedienstete erhöht sich auf brutto 24,00 €/Monat für einen einzigen Stellplatz. Für weitere Stellplätze der Bediensteten ist der Regeltarif zu zahlen.
Die Kreisstadt St. Wendel berechnet für eine Monatskarte (unbegrenztes Parken, 24 Stunden / 7 Tage die Woche) in der Tiefgarage Mott in der Stadtmitte derzeit 45,00 € einschließlich Mehrwertsteuer.
Die Bediensteten haben grundsätzlich die Möglichkeit, die öffentlichen Stellplätze auf dem Parkdeck kostenfrei zu benutzen. Dies ist aus Sicht der Stadt unerwünscht, da hierdurch den Bürgern der Stadt die Möglichkeit zur Nutzung dieser Parkflächen zur Erledigung ihrer Angelegenheiten im Rathaus deutlich erschwert wird. Da die Nutzung der kostenfreien Parkflächen allerdings den Bediensteten nicht untersagt werden kann, rechtfertigt diese Sachlage bereits die Gewährung eines vergünstigten Mietpreises für Dauerparkflächen, welche der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung stehen, damit ein Anreiz geschaffen wird, nicht die kostenfreien Flächen zu benutzen. Grundsätzlich könnten die Stellplätze den Bediensteten auch kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, so wie das bei zahlreichen Behörden oder Firmen als Firmenparkplatz praktiziert wird.
Übersicht Stellplatzmieten: |
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Aktueller Betrag/Monat |
incl. 19% MWST. |
Erhöhung Verwaltungsvorschlag |
Vollzahler |
40,00 € |
47,60 € |
48,00 € |
Sondertarif Parkdeck |
16,00 € |
19,04 € |
24,00 € |
Differenz |
40,00% |
40,00% |
50,00% |
Beschlussvorschlag: |
Der Haupt-, Personal-
und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat __________, die Stellplatzmieten für
Dauerparker auf den Parkplätzen Posthof, Im Alten Weiher und im abgeschlossenen
Teil des Parkdecks am Rathaus auf einheitlich brutto 48,00 €/Monat anzuheben.
Bedienstete des
Rathauses erhalten im abgeschlossenen Teil des Parkdecks einen Sondertarif von
brutto 24,00 €/Monat für einen einzigen Stellplatz. Für weitere Stellplätze ist
der Regeltarif zu zahlen.