Sachverhalt: |
In
der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschusses am 11. Dezember 2014
wurde erstmals über das neue „Flüchtlingswohnraumprogramm“ des Ministeriums für
Inneres und Sport berichtet und durch Bürgermeister Holger Schäfer mitgeteilt,
dass die Stadt nachstehende Wohnungen zur Förderung anmeldet:
1.
Wilhelm-Heinrich-Straße
31
2.
Im Neuweiher 43
3.
Wilhelm-Heinrich-Straße
35
4.
Linxweilerstraße
6 / 8
Das
Ministerium für Inneres und Sport hat am 17. Dezember 2014 das
„Flüchtlingswohnraumprogramm“ mit einem landesweiten Volumen von 5 Mio. €
aufgelegt. Die Anträge der Stadt Ottweiler wurden am 19. Dezember 2014
eingereicht.
Am
28. Januar 2015 fand im Ministerium eine Besprechung über die von der Stadt
gemeldeten Einzelvorhaben statt. Als Ergebnis der Besprechung ist festzuhalten:
1. Wilhelm-Heinrich-Straße
31
Renovierung einer Wohnung im 1. Obergeschoss mit
voraussichtlichen Gesamtkosten von 80.000 €. Die Wohnfläche beträgt 90 m².
Folgende Finanzierung wurde vereinbart:
40.000 €
Zuschuss Flüchtlingswohnraumprogramm
20.000 € Bedarfszuweisung
20.000 € Stadtanteil (Sonderkredit)
80.000 € voraussichtliche
Gesamtkosten
2.
Renovierung von 2 Wohnungen Im Neuweiher 43
Die beiden Wohnungen haben eine Größe von jeweils ca.
46,5 m² und verfügen über 2 Zimmer, Küche und Bad. Die beiden Wohnungen sind
seit einigen Jahren nicht bewohnt und eignen sich nach einer Sanierung zur
Unterbringung von jeweils einer Familie. Die Herrichtungskosten belaufen sich
auf rd. 100.000 €.
Folgende Finanzierung wurde vereinbart:
50.000 € Zuschuss Flüchtlingswohnraumprogramm
25.000 € Bedarfszuweisung
25.000 € Stadtanteil
(Sonderkredit)
100.000 €
voraussichtliche Gesamtkosten
3.
Renovierung Anwesen Wilhelm-Heinrich-Straße 35
Das Gebäude Wilhelm-Heinrich-Straße 35 befindet sich
im Sanierungsgebiet „Stadtmitte“. Es handelt sich um ein Wohn- und
Geschäftshaus mit einem ehemaligen Hotel. Es bietet sich an, das Gebäude
grundlegend zu sanieren und ca. 21 Einzelzimmer für Flüchtlinge herzurichten.
Hinzu kommen ca. 5 Gemeinschaftsbäder mit Toiletten. Das Gebäude eignet sich
hervorragend zur Unterbringung von Einzelpersonen. Die voraussichtlichen Kosten
betragen ca. 900.000 €.
Das Projekt ist grundsätzlich förderungsfähig. Es
bedarf jedoch noch einer Abstimmung mit der Abteilung Städtebauförderung. Die
Kosten werden zum Städtebauförderungsprogramm 2015 gemeldet.
Möglich ist folgende Finanzierung:
600.000 €
Städtebauförderung (=2/3 der Gesamtkosten)
150.000 €
Bedarfszuweisung
150.000 € Sonderkredit
900.000 €
voraussichtliche Gesamtkosten
4.
Renovierung Linxweilerstraße 6 / 8
Das Gebäude liegt in einem zukünftigen
Sanierungsgebiet. Es handelt sich um zwei leer stehende Wohnhäuser, die
ebenfalls einer grundlegenden Sanierung bedürfen. Die geschätzten Kosten
betragen ca. 1.500.000 €.
Im Hinblick auf die umfangreichen Sanierungskosten und
den begrenzten Umfang des Förderprogramms von 5,0 Mio. € saarlandweit ist eine
Förderung nicht möglich.
5.
Projekt ASB, Auf dem Graben 8:
Nach den Förderrichtlinien des Landes können nur die
Kommunen und nicht andere Institutionen Zuwendungsempfänger sein. Daher ist das
Projekt über die Stadt Ottweiler abzuwickeln. Der Landeszuschuss geht an die
Stadt Ottweiler, die Stadt leitet ihn anschließend vollständig an den ASB
weiter. Der Zuschussquote beträgt 50 % der Baukosten. Die Projektunterlagen
liegen bereits dem Ministerium zur Prüfung vor. Eigenmittel der Stadt Ottweiler
sind für das Bauvorhaben des ASB nicht erforderlich.
Die Stadt schließt mit dem ASB einen Mietvertrag für
die Wohnungen. Evtl. Fehlmieten sind dem MdI mitzuteilen und können evtl. über
Bedarfszuweisungen abgedeckt werden.
6.
Allgemeines:
Nach Mitteilung des Ministeriums gilt die Zustimmung
zum vorzeitigen Baubeginn nach Ziffer 5.2. der Förderrichtlinien als erteilt.
Die Maßnahmen können umgehend umgesetzt werden.
Die Bedarfszuweisungen müssen nicht gesondert
beantragt werden. Eine Bewilligung erfolgt zusammen mit dem Zuschuss nach dem
„Flüchtlingswohnraumprogramm“.
Aus haushaltsrechtlicher Sicht ist anzumerken, dass
für die Sanierungsmaßnahmen bisher keine Finanzmittel im städtischen Haushalt
zur Verfügung stehen. Die Maßnahmen werden im Investitionsprogramm 2015
erstmals veranschlagt.
Es handelt sich somit um einen Vorgriff auf das noch
nicht beschlossene Investitionsprogramm und auf den noch nicht beschlossen und
noch nicht genehmigten Haushalt 2015. Die Auftragserteilung darf erst nach
Sicherstellung der Gesamtfinanzierung erfolgen, d.h. sobald die
Zuwendungsbescheide des Landes aus dem Flüchtlingswohnraumprogramm und die
ergänzenden Bedarfszuweisungen (bei Wilhelm-Heinrich-Straße 35 noch zusätzlich
der Zuschuss nach Städtebauförderung) vorliegen.
Beschlussvorschlag: |
Der
Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat ___________,
folgende städtische Maßnahmen
1.
Wilhelm-Heinrich-Straße
31
2.
Im Neuweiher 43
3.
Wilhelm-Heinrich-Straße
35
im
Vorgriff auf das noch nicht beschlossene Investitionsprogramm und auf den noch
nicht beschlossenen und noch nicht genehmigten Haushalt 2015 durchzuführen. Die
Auftragserteilung darf erst nach Sicherstellung der Gesamtfinanzierung
erfolgen, d.h. sobald die Zuwendungsbescheide des Landes aus dem
Flüchtlingswohnraumprogramm und die ergänzenden Bedarfszuweisungen (bei
Wilhelm-Heinrich-Straße 35 noch zusätzlich der Zuschuss nach
Städtebauförderung) vorliegen.
Der Landeszuschuss für die Maßnahme des ASB für das Anwesen Auf dem Graben 8 ist kostenneutral im städtischen Haushalt zu veranschlagen. Eine Weiterleitung der Fördergelder an den ASB kann erst erfolgen, sobald der Landeszuschuss gegenüber der Stadt bewilligt wurde.