EVS-Wirtschaftsplan 2022 und Anpassung des Satzungsrechts

Betreff
EVS-Wirtschaftsplan 2022 und Anpassung des Satzungsrechts
Vorlage
Amt 60/055/2021
Aktenzeichen
Amt 60/HE
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Am 13. und 14. Oktober 2021 fanden die EVS-Foren statt, zu denen auch die saarländischen Städte- und Gemeinderäte eingeladen wurden.  Bei den Veranstaltungen wurde der Wirtschaftsplan für das Jahr 2022, für den Bereich Abfall- und Abwasserwirtschaft vorgestellt.

Im Bereich der Abfallwirtschaft zeigt der Finanzplan ab 2020 deutliche Rückgänge der handelsrechtlichen Jahresergebnisse, wobei das vorhandene Eigenkapital zum Ausgleich etwaiger Jahresfehlbeträge genutzt wird. Dadurch werden Beitrags- und Gebührensprünge vermieden. Für das Wirtschaftsjahr 2022 rechnet der EVS im Bereich Abfallwirtschaft mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -1,9 Mio. EUR. Das Investitionsprogramm 2022 weist Barmittelansätze für Investitionen von 8,2 Mio. EUR aus, davon entfallen 3,5 Mio. EUR auf die Renovierung des Bestandsbau der Verwaltung.

Die 5-jährige Finanzplanung der Abfallwirtschaft wird wesentlich von

-          der Anzahl der Revisionen der AVA Velsen

-          der Rekultivierung von Deponien

-          dem Entfall der Grüngutfinanzierung über die graue Tonne

beeinflusst.

Bei der Abwasserwirtschaft bleibt auch im Jahr 2022 der einheitliche Verbandsbeitrag mit 3,054 EUR pro Kubikmeter Frischwasser konstant. Bis zum Jahr 2023 wird weiter Eigenkapital aufgebaut. Auch hier werden erhebliche Beitrags- und Gebührensprünge vermieden.  Für das Wirtschaftsjahr 2022 wird im Bereich Abwasserwirtschaft mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 6,5 Mio. EUR gerechnet. Das Investitionsprogramm 2022 weist Barmittelansätze für Investitionen in Höhe von 77,3 Mio. EUR aus. Hier fallen rd. 55,7 Mio. EUR auf EVS-eigene Bauprojekte und 7,5 Mio. EUR auf Projekte Dritter.

Die 5-jährige Finanzplanung der Abwasserwirtschaft zeigt im Jahr 2024 den Wegfall der Erträge aus der Auflösung von Zuschüssen in den sonstigen betrieblichen Erträgen und die Erhöhung der Abwasserabgabe im Materialaufwand.

 

Bezüglich der Anpassung des Satzungsrechtes ist geplant, aufgrund der großen Akzeptanz der Wertstoffzentren eine moderate Gebührenerhebung für Sperrabfall (2 €/m³) zu erheben und gleichzeitig eine kostenlose Abholung im Holsystem auf Anforderung (je nach Größe des Restabfallgefäßes 2 bis 8 Mal pro Jahr a 4 m³) anzubieten. Dadurch sollen die kontinuierlich steigenden Betriebskosten der Wertstoffzentren mit teilweise erheblichen Kapazitätsproblemen (vor allem an Wochenenden) reduziert werden.

Auch soll in Zukunft für die Entsorgung von falsch befüllten Wertstoffbehältern (gelbe Tonne, Papiertonne, Biotonne) eine Gebühr erhoben werden.

Des Weiteren sind noch kleinere Anpassungen und redaktionelle Überarbeitungen resultierend aus geänderten bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften umgesetzt.

Die Entwürfe der beiden Änderungssatzungen sind als Anlage beigefügt.

 

Anlagenverzeichnis:

 

8. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung des Entsorgungsverbandes Saar (Entwurf)

5. Änderungssatzung zur Abfallwirtschaftssatzung des Entsorgungsverbandes Saar (Entwurf)