Sachverhalt: |
Am
13. und 14. Oktober 2021 fanden die EVS-Foren statt, zu denen auch die
saarländischen Städte- und Gemeinderäte eingeladen wurden. Bei den Veranstaltungen wurde der
Wirtschaftsplan für das Jahr 2022, für den Bereich Abfall- und Abwasserwirtschaft
vorgestellt.
Im
Bereich der Abfallwirtschaft zeigt
der Finanzplan ab 2020 deutliche Rückgänge der handelsrechtlichen
Jahresergebnisse, wobei das vorhandene Eigenkapital zum Ausgleich etwaiger
Jahresfehlbeträge genutzt wird. Dadurch werden Beitrags- und Gebührensprünge
vermieden. Für das Wirtschaftsjahr 2022 rechnet der EVS im Bereich
Abfallwirtschaft mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -1,9 Mio. EUR. Das
Investitionsprogramm 2022 weist Barmittelansätze für Investitionen von 8,2 Mio.
EUR aus, davon entfallen 3,5 Mio. EUR auf die Renovierung des Bestandsbau der
Verwaltung.
Die
5-jährige Finanzplanung der Abfallwirtschaft wird wesentlich von
-
der Anzahl der Revisionen der AVA Velsen
-
der Rekultivierung von Deponien
-
dem Entfall der Grüngutfinanzierung über die graue
Tonne
beeinflusst.
Bei
der Abwasserwirtschaft bleibt auch
im Jahr 2022 der einheitliche Verbandsbeitrag mit 3,054 EUR pro Kubikmeter
Frischwasser konstant. Bis zum Jahr 2023 wird weiter Eigenkapital aufgebaut.
Auch hier werden erhebliche Beitrags- und Gebührensprünge vermieden. Für das Wirtschaftsjahr 2022 wird im Bereich
Abwasserwirtschaft mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 6,5 Mio. EUR
gerechnet. Das Investitionsprogramm 2022 weist Barmittelansätze für
Investitionen in Höhe von 77,3 Mio. EUR aus. Hier fallen rd. 55,7 Mio. EUR auf
EVS-eigene Bauprojekte und 7,5 Mio. EUR auf Projekte Dritter.
Die
5-jährige Finanzplanung der Abwasserwirtschaft zeigt im Jahr 2024 den Wegfall
der Erträge aus der Auflösung von Zuschüssen in den sonstigen betrieblichen
Erträgen und die Erhöhung der Abwasserabgabe im Materialaufwand.
Bezüglich
der Anpassung des Satzungsrechtes ist geplant, aufgrund der großen Akzeptanz
der Wertstoffzentren eine moderate Gebührenerhebung für Sperrabfall (2 €/m³) zu
erheben und gleichzeitig eine kostenlose Abholung im Holsystem auf Anforderung
(je nach Größe des Restabfallgefäßes 2 bis 8 Mal pro Jahr a 4 m³) anzubieten.
Dadurch sollen die kontinuierlich steigenden Betriebskosten der
Wertstoffzentren mit teilweise erheblichen Kapazitätsproblemen (vor allem an
Wochenenden) reduziert werden.
Auch
soll in Zukunft für die Entsorgung von falsch befüllten Wertstoffbehältern
(gelbe Tonne, Papiertonne, Biotonne) eine Gebühr erhoben werden.
Des
Weiteren sind noch kleinere Anpassungen und redaktionelle Überarbeitungen
resultierend aus geänderten bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften
umgesetzt.
Die
Entwürfe der beiden Änderungssatzungen sind als Anlage beigefügt.
Anlagenverzeichnis: |
8. Änderungssatzung zur
Abfallgebührensatzung des Entsorgungsverbandes Saar (Entwurf)
5. Änderungssatzung zur
Abfallwirtschaftssatzung des Entsorgungsverbandes Saar (Entwurf)