Abschluss eines Konzessionsvertrags Wasser zwischen der Stadt Ottweiler und der WVO GmbH

Betreff
Abschluss eines Konzessionsvertrags Wasser zwischen der Stadt Ottweiler und der WVO GmbH
Vorlage
Amt 20/024/2021
Aktenzeichen
Amt 20 / IB
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Die Stadt Ottweiler und die WVO GmbH beabsichtigen einen Konzessionsvertrag Wasser abzuschließen.

Die WVO GmbH versorgt die Stadt Ottweiler zuverlässig und kostengünstig seit 50 Jahren mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser. Bezüglich der Wasserversorgung wurde noch kein Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Ottweiler und der WVO GmbH abgeschlossen. Dies soll nun auf Grundlage des Gesellschaftsvertrags vollzogen werden.

Hinsichtlich des Abschlusses eines Konzessionsvertrags führt § 3 des Gesellschaftsvertrags der WVO GmbH wie folgt aus:

Abs. 2: Die Gesellschafter verpflichten sich, der Gesellschaft das Dritte ausschließende Recht zur Benutzung der ihrer Verfügung unterliegenden Verkehrsflächen zur Versorgung der Endverbraucher mit Wasser zu erteilen.

Abs. 3: Die Rechte der Gesellschaft nach Maßgabe des Abs. 2) sowie die daraus folgenden Pflichten werden jeweils in besonderen Konzessionsverträgen der Gesellschaft mit den Gesellschaftern festgelegt. Auf den Abschluss eines Konzessionsvertrags besteht beiderseits ein Rechtsanspruch. Die Folgekosten trägt die Gesellschaft.

In der Vorgängerfassung des Gesellschaftsvertrags wurde die Zahlung einer Konzessionsabgabe ausgeschlossen. Dies wurde im Jahr 2018 zugunsten der Kommunen geändert, um die Zahlung einer Konzessionsabgabe an die Kommunen vorzunehmen.

Vor diesem Hintergrund soll nun der Konzessionsvertrag mit der Stadt Ottweiler für die Versorgung mit Trinkwasser abgeschlossen werden (siehe Anlage). Der Konzessionsvertrag bildet die bisherige Vorgehensweise der Wasserversorgung in der Stadt Ottweiler ab. Die Laufzeit beträgt 20 Jahre mit einer 10-jährigen Verlängerungsoption.

Im Vertrag wird u.a. auch das Entgelt (Konzessionsabgabe) für die Erteilung des Wegenutzungsrecht durch die Stadt Ottweiler festgehalten. Die WVO GmbH zahlt demnach folgende Beträge an die Stadt Ottweiler (§ 9 des Vertrags):

·         In den Jahren 2022 bis 2026:  47.062,03 € p.a.

·         In den Jahren 2027 bis 2029:     92.809,33 € p.a.

·         In den Jahren 2030 bis 2032:     138.556,64 € p.a.

·         Ab dem Jahr 2033:                   184.185,32 € p.a.

Der Berechnungsmodus ist für alle Kommunen identisch, sodass eine Gleichbehandlung aller Beteiligten gegeben ist.

Durch die gestaffelte Einführung der Konzessionsabgabe sind die zukünftigen Auswirkungen auf den Wasserpreis der WVO GmbH und damit auf die Bürger im Versorgungsgebiet aufgrund der Einführung der Konzessionsabgabe moderat. Verteilt man die Konzessionsabgabe in ihrer maximalen Ausprägung auf die bestehenden Haushalte, so resultiert eine Erhöhung pro Bürger bis im Jahr 2033 von insgesamt rd. brutto 11,70 €, somit ein durchschnittlicher Erhöhungsbetrag von brutto 0,98 € p.a. pro Bürger.

Der Entwurf des Konzessionsvertrags liegt zurzeit der Kartellbehörde zur Vorabprüfung vor. Eine Antwort der Behörde steht zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch aus.

In der Aufsichtsratssitzung und Gesellschafterversammlung der WVO GmbH am 9.12.2021 werden entsprechende Beschlussvorschläge eingebracht. Die Beschlüsse werden unter Vorbehalt der Zustimmung der Landeskartellbehörde stehen.

Die wesentlichen Punkte des Vertrags können wie folgt zusammengefasst werden:

·         Langfristige Sicherung der kostenlosen Löschwasserversorgung durch die WVO GmbH. Durch die Aufnahme der Löschwasserversorgung in den Konzessionsvertrag besteht erstmalig Rechtssicherheit hinsichtlich der Kostenfreiheit für die Kommune.

·         Zahlung einer Konzessionsabgabe an die Kommune (siehe oben). Der Vertrag beinhaltet auch eine Revisionsklausel zur möglichen Anpassung der Höhe der Konzessionszahlung nach spätestens 10 Jahren Laufzeit (§ 9).

·         Die WVO GmbH hat die Pflicht zur Wasserversorgung (§ 3).

·         Einräumung Wegenutzungsrecht für die WVO GmbH (§ 5).

·         Regelungen zur Änderung von Wasserversorgungsanlagen auf Verlangen der Kommune (§ 7).

·         Regelungen zur Überlassung von Wasserversorgungsanlagen nach Ablauf des Vertrags (§ 12).

 

Ziel des Vertragsabschlusses ist die Sicherung der Durchführung der ortsnahen Wasserversorgung durch die WVO GmbH und damit die Sicherung der Arbeitsplätze und den Schutz vor Verdrängung durch Dritte. Weiterhin erhält die Kommune erstmalig eine Konzessionsabgabe und erhält Rechtssicherheit für die kostenlose Löschwasserversorgung.

Der Vertragsentwurf ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf des Konzessionsvertrages zwischen der Stadt Ottweiler und der WVO GmbH

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat _______________, den als Anlage beigefügten Konzessionsvertrag Wasser vorbehaltlich der Zustimmung der Landeskartellbehörde mit der Wasserversorgung Ostsaar GmbH abzuschließen.