Sachverhalt: |
Die Stadt Ottweiler und die
WVO GmbH beabsichtigen einen Konzessionsvertrag Wasser abzuschließen.
Die WVO GmbH versorgt die
Stadt Ottweiler zuverlässig und kostengünstig seit 50 Jahren mit qualitativ
hochwertigem Trinkwasser. Bezüglich der Wasserversorgung wurde noch kein
Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Ottweiler und der WVO GmbH abgeschlossen.
Dies soll nun auf Grundlage des Gesellschaftsvertrags vollzogen werden.
Hinsichtlich des Abschlusses
eines Konzessionsvertrags führt § 3 des Gesellschaftsvertrags der WVO GmbH wie
folgt aus:
Abs. 2: Die Gesellschafter
verpflichten sich, der Gesellschaft das Dritte ausschließende Recht zur
Benutzung der ihrer Verfügung unterliegenden Verkehrsflächen zur Versorgung der
Endverbraucher mit Wasser zu erteilen.
Abs. 3: Die Rechte der
Gesellschaft nach Maßgabe des Abs. 2) sowie die daraus folgenden Pflichten
werden jeweils in besonderen Konzessionsverträgen der Gesellschaft mit den
Gesellschaftern festgelegt. Auf den Abschluss eines Konzessionsvertrags besteht
beiderseits ein Rechtsanspruch. Die Folgekosten trägt die Gesellschaft.
In der Vorgängerfassung des
Gesellschaftsvertrags wurde die Zahlung einer Konzessionsabgabe ausgeschlossen.
Dies wurde im Jahr 2018 zugunsten der Kommunen geändert, um die Zahlung einer
Konzessionsabgabe an die Kommunen vorzunehmen.
Vor diesem Hintergrund soll
nun der Konzessionsvertrag mit der Stadt Ottweiler für die Versorgung mit
Trinkwasser abgeschlossen werden (siehe Anlage). Der Konzessionsvertrag bildet
die bisherige Vorgehensweise der Wasserversorgung in der Stadt Ottweiler ab.
Die Laufzeit beträgt 20 Jahre mit einer 10-jährigen Verlängerungsoption.
Im Vertrag wird u.a. auch das
Entgelt (Konzessionsabgabe) für die Erteilung des Wegenutzungsrecht durch die
Stadt Ottweiler festgehalten. Die WVO GmbH zahlt demnach folgende Beträge an
die Stadt Ottweiler (§ 9 des Vertrags):
·
In den Jahren 2022 bis 2026: 47.062,03 € p.a.
·
In den Jahren 2027 bis 2029: 92.809,33 € p.a.
·
In den Jahren 2030 bis 2032: 138.556,64 € p.a.
·
Ab dem Jahr 2033: 184.185,32
€ p.a.
Der Berechnungsmodus ist für
alle Kommunen identisch, sodass eine Gleichbehandlung aller Beteiligten gegeben
ist.
Durch die gestaffelte
Einführung der Konzessionsabgabe sind die zukünftigen Auswirkungen auf den
Wasserpreis der WVO GmbH und damit auf die Bürger im Versorgungsgebiet aufgrund
der Einführung der Konzessionsabgabe moderat. Verteilt man die
Konzessionsabgabe in ihrer maximalen Ausprägung auf die bestehenden Haushalte,
so resultiert eine Erhöhung pro Bürger bis im Jahr 2033 von insgesamt rd.
brutto 11,70 €, somit ein durchschnittlicher Erhöhungsbetrag von brutto 0,98 €
p.a. pro Bürger.
Der Entwurf des
Konzessionsvertrags liegt zurzeit der Kartellbehörde zur Vorabprüfung vor. Eine
Antwort der Behörde steht zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch aus.
In der Aufsichtsratssitzung
und Gesellschafterversammlung der WVO GmbH am 9.12.2021 werden entsprechende
Beschlussvorschläge eingebracht. Die Beschlüsse werden unter Vorbehalt der
Zustimmung der Landeskartellbehörde stehen.
Die wesentlichen Punkte des
Vertrags können wie folgt zusammengefasst werden:
·
Langfristige Sicherung der kostenlosen
Löschwasserversorgung durch die WVO GmbH. Durch die Aufnahme der
Löschwasserversorgung in den Konzessionsvertrag besteht erstmalig
Rechtssicherheit hinsichtlich der Kostenfreiheit für die Kommune.
·
Zahlung einer Konzessionsabgabe an die Kommune (siehe
oben). Der Vertrag beinhaltet auch eine Revisionsklausel zur möglichen
Anpassung der Höhe der Konzessionszahlung nach spätestens 10 Jahren Laufzeit (§
9).
·
Die WVO GmbH hat die Pflicht zur Wasserversorgung (§
3).
·
Einräumung Wegenutzungsrecht für die WVO GmbH (§ 5).
·
Regelungen zur Änderung von Wasserversorgungsanlagen
auf Verlangen der Kommune (§ 7).
·
Regelungen zur Überlassung von
Wasserversorgungsanlagen nach Ablauf des Vertrags (§ 12).
Ziel des Vertragsabschlusses
ist die Sicherung der Durchführung der ortsnahen Wasserversorgung durch die WVO
GmbH und damit die Sicherung der Arbeitsplätze und den Schutz vor Verdrängung
durch Dritte. Weiterhin erhält die Kommune erstmalig eine Konzessionsabgabe und
erhält Rechtssicherheit für die kostenlose Löschwasserversorgung.
Der Vertragsentwurf ist dieser
Vorlage als Anlage beigefügt.
Anlagenverzeichnis: |
Entwurf des
Konzessionsvertrages zwischen der Stadt Ottweiler und der WVO GmbH
Beschlussvorschlag: |
Der Haupt-, Personal-
und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat _______________, den als Anlage
beigefügten Konzessionsvertrag Wasser vorbehaltlich der Zustimmung der
Landeskartellbehörde mit der Wasserversorgung Ostsaar GmbH abzuschließen.