Wirtschaftsplan 2022 für den Regiebetrieb mit Sonderrechnung "Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb"

Betreff
Wirtschaftsplan 2022 für den Regiebetrieb mit Sonderrechnung "Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb"
Vorlage
Amt 20/022/2021
Aktenzeichen
Amt 20/Mo
Art
Beschlussvorlage

 Sachverhalt:

Der Wirtschaftsplan des Ludwig-Jahn-Bad-Betriebes für das Jahr 2022 weist im Erfolgsplan Erträge von 78.156 € und Aufwendungen von 390.909 € und damit einen Jahresverlust (Jahresfehlbedarf) in Höhe von 312.753 € (Vorjahr = 338.801 €) aus. Planmäßig wird jedoch der zahlungswirksame Teil in Höhe von 327.253 € (Jahresverlust abzüglich AfA zuzüglich Tilgung)  durch einen Betriebskostenzuschuss des städt. Haushaltes ausgeglichen.

 

Sowohl Einnahmen als auch Ausgaben sind netto veranschlagt, da die Umsatzsteuer bei dem Betrieb gewerblicher Art ergebnisneutral ist. Eingenommene USt. wird an das Finanzamt abgeführt, gezahlte USt. als Vorsteuer geltend gemacht und vom Finanzamt erstattet.

 

Wesentlichste Position der Erträge sind normalerweise die Badeentgelte. Deren Veranschlagung  basiert zunächst auf den Einnahmen der Jahre 2016 bis 2021 unter Berücksichtigung der nicht vorhersehbaren Witterungsverhältnisse. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und den damit in Zusammenhang stehenden Rahmenbedingungen wurde jedoch die diesbezügliche Kalkulation wieder um 50% reduziert. Auch bei den Pacht- und Mieteinnahmen wurde eine Reduzierung um -1,15 T€ vorgenommen. Das Gesellschafterdarlehen bei der WVO ist mit 3,40 % unbefristet und die Anlage des Stammkapitals bei der WVO mit 5,65 % bis 2022 verzinst. Die in 2012 eingeführte Zinssteuerung in Zusammenarbeit mit der MAGRAL AG wird seit 2013 im Wirtschaftsplan berücksichtigt. Der Zinsertrag steht bei 0,3 T€ (Vorjahr 0,4 T€).

 

Die Veränderungen bei den Aufwendungen resultieren insbesondere aus Steigerungen in den Bereichen Personalkosten (+9 T€), Gerichts- und Sachkosten (+9 T€), Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (+5 T€) Verwaltungsleistungen (+5,697 T€), Bauhofleistungen (+2 T€), Gebäudereinigung (+0,6 T€) und Betriebsführung durch Dritte (+0,5 T€). Dem gegenüber ergaben sich Einsparungen bei der AfA (52 T€), Zinsen an Kreditinstitute (6 T€), Geschäftsbedarf und Inventar (1 T€) sowie Verwaltungsleistungen im technischen Dienst (0,095 T€).

 

Der Vermögensplan 2022 basiert auf dem Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025. Er beinhaltet daneben die Ansätze für AfA und Tilgung sowie den Ausgleich des Jahresverlustes durch den Betriebskostenzuschuss des Haushaltes. Für das Jahr 2022 sind keine Investitionen, die eine Kreditaufnahme erfordern, vorgesehen.

 

 Im Übrigen wird auf die Erläuterungen des Wirtschaftsplanes verwiesen.

 

Gemäß § 35 Ziffer 17a KSVG ist die Feststellung des Wirtschaftsplanes durch den Stadtrat zu beschließen.

Der Wirtschaftsplan ist dem Haushaltsplan als Anlage beizufügen (§ 1 Abs. 2 Ziffer 9 KommHVO).

 

 

 

 

Anlagenverzeichnis:

Wirtschaftsplan 2022 des LJBB

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat _________________________,

die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Ludwig-Jahn-Bad-Betriebes der Stadt Ottweiler für das Wirtschaftsjahr 2022 zu beschließen.