Sachverhalt: |
Der
Wirtschaftsplan des Ludwig-Jahn-Bad-Betriebes für das Jahr 2022 weist im Erfolgsplan
Erträge von 78.156 € und Aufwendungen von 390.909 € und damit einen
Jahresverlust (Jahresfehlbedarf) in Höhe von 312.753 € (Vorjahr = 338.801 €)
aus. Planmäßig wird jedoch der zahlungswirksame Teil in Höhe von 327.253 €
(Jahresverlust abzüglich AfA zuzüglich Tilgung) durch einen Betriebskostenzuschuss des städt.
Haushaltes ausgeglichen.
Sowohl
Einnahmen als auch Ausgaben sind netto veranschlagt, da die Umsatzsteuer bei
dem Betrieb gewerblicher Art ergebnisneutral ist. Eingenommene USt. wird an das
Finanzamt abgeführt, gezahlte USt. als Vorsteuer geltend gemacht und vom
Finanzamt erstattet.
Wesentlichste
Position der Erträge sind normalerweise die Badeentgelte. Deren Veranschlagung basiert zunächst auf den Einnahmen der Jahre
2016 bis 2021 unter Berücksichtigung der nicht vorhersehbaren Witterungsverhältnisse.
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und den damit in Zusammenhang stehenden
Rahmenbedingungen wurde jedoch die diesbezügliche Kalkulation wieder um 50%
reduziert. Auch bei den Pacht- und Mieteinnahmen wurde eine Reduzierung um
-1,15 T€ vorgenommen. Das Gesellschafterdarlehen bei der WVO ist mit 3,40 % unbefristet
und die Anlage des Stammkapitals bei der WVO mit 5,65 % bis 2022 verzinst. Die
in 2012 eingeführte Zinssteuerung in Zusammenarbeit mit der MAGRAL AG wird seit
2013 im Wirtschaftsplan berücksichtigt. Der Zinsertrag steht bei 0,3 T€
(Vorjahr 0,4 T€).
Die Veränderungen bei den
Aufwendungen resultieren insbesondere aus Steigerungen in den Bereichen Personalkosten
(+9 T€), Gerichts- und Sachkosten (+9 T€), Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (+5
T€) Verwaltungsleistungen (+5,697 T€), Bauhofleistungen (+2 T€),
Gebäudereinigung (+0,6 T€) und Betriebsführung durch Dritte (+0,5 T€). Dem
gegenüber ergaben sich Einsparungen bei der AfA (52 T€), Zinsen an
Kreditinstitute (6 T€), Geschäftsbedarf und Inventar (1 T€) sowie
Verwaltungsleistungen im technischen Dienst (0,095 T€).
Der
Vermögensplan 2022 basiert auf dem Investitionsprogramm für die Jahre
2021 bis 2025. Er beinhaltet daneben die Ansätze für AfA und Tilgung sowie den
Ausgleich des Jahresverlustes durch den Betriebskostenzuschuss des Haushaltes.
Für das Jahr 2022 sind keine Investitionen, die eine Kreditaufnahme erfordern,
vorgesehen.
Im Übrigen wird auf die Erläuterungen des
Wirtschaftsplanes verwiesen.
Gemäß
§ 35 Ziffer 17a KSVG ist die Feststellung des Wirtschaftsplanes durch den
Stadtrat zu beschließen.
Der
Wirtschaftsplan ist dem Haushaltsplan als Anlage beizufügen (§ 1 Abs. 2 Ziffer
9 KommHVO).
Anlagenverzeichnis: |
Wirtschaftsplan 2022 des
LJBB
Beschlussvorschlag: |
Der
Haupt-, Personal- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat
_________________________,
die
Feststellung des Wirtschaftsplanes des Ludwig-Jahn-Bad-Betriebes der Stadt
Ottweiler für das Wirtschaftsjahr 2022 zu beschließen.