Bebauungsplan "Teiländerung Wohngebiet Am Kirschbaum": Abwägung Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Betreff
Bebauungsplan "Teiländerung Wohngebiet Am Kirschbaum": Abwägung Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Vorlage
Amt 61/048/2021
Aktenzeichen
Amt 61/CH
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner Sitzung am 16.09.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Teiländerung Wohngebiet Am Kirschbaum beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und die Offenlage/Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Behörden und Nachbargemeinden beschlossen. Die Unterlagen zum Bebauungsplan lagen vom 04.10 bis einschließlich 04.11.2021 bei der Stadt Ottweiler öffentlich aus. Parallel dazu wurden die Träger öffentlicher Belange /Behörden sowie Nachbargemeinden beteiligt.

 

Mit dem Bebauungsplan wird auf die bauliche Situation zur Herstellung der Erschließungsstraße reagiert. Aufgrund der Topographie musste die Erschließungsstraße um 1.50 Meter nach Südosten verschoben werden. Die sonstigen Festsetzungen des Bauungsplans bleiben davon unberührt.

 

Die in dem Zeitraum eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sind in den beiliegenden Abwägungsunterlagen dokumentiert und werden soweit erforderlich in die weitere Planung übernommen. Stellungnahmen und Anregungen von Bürgerinnen und Bürger sind nicht eingegangen.

 

Wesentliche Änderungen in der Planung haben sich durch die Offenlage und Beteiligung der Behörden nicht ergeben.

 

Weitere Einzelheiten können den beiliegenden Unterlagen entnommen werden.

 

Anlagenverzeichnis:

 

- Abwägungssynopse

- Planunterlagen Bebauungsplan (Planzeichnung, Textteile, Begründung)

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss empfiehlt _____________ dem Stadtrat,

 

1) die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Abwägungssynopse sowie die Übernahme der Abwägungsergebnisses in die Planung zu beschließen.

 

2) den Entwurf des Bebauungsplanes „Teiländerung Wohngebiet am Kirschbaum“ und die Begründung als Satzung zu beschließen.

 

3) die Stadtverwaltung zu beauftragen, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.