Sachverhalt: |
Der Stadtrat in
Ottweiler hat in seiner Sitzung am 16.09.2021 die Aufstellung des
Bebauungsplanes „Teiländerung Wohngebiet Am Kirschbaum beschlossen. In gleicher
Sitzung hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und die
Offenlage/Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Behörden und
Nachbargemeinden beschlossen. Die Unterlagen zum Bebauungsplan lagen vom 04.10
bis einschließlich 04.11.2021 bei der Stadt Ottweiler öffentlich aus. Parallel
dazu wurden die Träger öffentlicher Belange /Behörden sowie Nachbargemeinden
beteiligt.
Mit dem Bebauungsplan
wird auf die bauliche Situation zur Herstellung der Erschließungsstraße
reagiert. Aufgrund der Topographie musste die Erschließungsstraße um 1.50 Meter
nach Südosten verschoben werden. Die sonstigen Festsetzungen des Bauungsplans
bleiben davon unberührt.
Die
in dem Zeitraum eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sind in den
beiliegenden Abwägungsunterlagen dokumentiert und werden soweit erforderlich in
die weitere Planung übernommen. Stellungnahmen und Anregungen von Bürgerinnen
und Bürger sind nicht eingegangen.
Wesentliche
Änderungen in der Planung haben sich durch die Offenlage und Beteiligung der
Behörden nicht ergeben.
Weitere
Einzelheiten können den beiliegenden Unterlagen entnommen werden.
Anlagenverzeichnis: |
- Abwägungssynopse
- Planunterlagen
Bebauungsplan (Planzeichnung, Textteile, Begründung)
Beschlussvorschlag: |
Der Bau-, Umwelt- und
Sanierungsausschuss empfiehlt _____________ dem Stadtrat,
1) die Abwägung der
eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Abwägungssynopse sowie die
Übernahme der Abwägungsergebnisses in die Planung zu beschließen.
2) den Entwurf des
Bebauungsplanes „Teiländerung Wohngebiet am Kirschbaum“ und die Begründung als
Satzung zu beschließen.
3) die Stadtverwaltung
zu beauftragen, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu
machen.