Sachverhalt: |
Nach den Vorschriften des
§ 90 KSVG in Verbindung mit § 9 KommHVO ist der städtischen Haushaltswirtschaft
eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Eine Grundlage der Ergebnis-
und Finanzplanung ist das durch den Stadtrat zu beschließende, jährlich der
Entwicklung anzupassende Investitionsprogramm. Bezüglich der Ansätze für
Investitionen im Haushaltsjahr 2022 stellt es die konkrete Basis dar.
Der Entwurf des
Investitionsprogramms für den Zeitraum 2021 bis 2025 ist als Anlage 1
beigefügt. Die aktuelle Darstellung erfolgt mittels dem seit 2017 verbindlich
vorgegebenen Muster nach Anlage 8a der Verwaltungsvorschrift (VV) zu
haushaltsrechtlichen Bestimmungen des KSVG und der Kommunalhaushaltsverordnung
(KommHVO).
Eine Ausfertigung des
Investitionsprogrammes in der vorherigen Form ist als Anlage 2 ebenfalls
beigefügt.
Bei der Fortschreibung
des Investitionsprogramms sind, auf das Jahr 2022 bezogen, folgende Aspekte zu
berücksichtigen:
a) Einzelmaßnahmen
werden nur noch gefördert nach einschlägigen gesetzlichen Regelungen (insbesondere
in den Bereichen Infrastruktur, Stadtsanierung, Verkehr, Kinderbetreuung und
Bildung).
b) Eigene Einnahmen
beschränken sich im Wesentlichen auf mögliche Vermögensverwertungen
(Grundstücksveräußerungserlöse), Straßenausbaubeiträge und erwartete
Spendengelder.
c) Aufgrund der
Teilnahme der Stadt Ottweiler an der Übernahme von Krediten zur
Liquiditätssicherung durch das Land gemäß § 3 Abs. 4 des Gesetzes über den
Saarlandpakt (Ratsbeschluss vom 17.12.2019), das am 01.01.2020 in Kraft getreten
ist, erhält die Stadt Ottweiler allgemeine
Investitionszuweisungen, die für das
Haushaltsjahr 2022 gegenüber 2020 und 2021 gleichbleibend mit rd. 236.500 € veranschlagt wurden. Die KELF-Mittel für das Haushaltsjahr 2022 belaufen sich auf rd. 63.000
€. Die allgemeinen Investitionszuweisungen im Zusammenhang mit dem
Saarlandpakt und die KELF-Mittel 2022 wurden neben eigenen Einnahmen und
Investitionskrediten zur Finanzierung der für 2022 vorgesehenen Investitionen
eingesetzt.
d) Hinsichtlich der
Genehmigungsfähigkeit von Kreditaufnahmen werden durch das Landesverwaltungsamt
als Kommunalaufsichtsbehörde (LAVA) Haushalt und die haushaltssubventionierte
Sonderrechnung Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb zusammen betrachtet.
Der allgemeine Kreditrahmen
der Stadt Ottweiler für das Haushaltsjahr 2022 wurde – in Abstimmung mit dem
Landesverwaltungsamt (LAVA) – auf insgesamt 1.005.000 € beziffert. Im
Wirtschaftsplan der Sonderrechnung Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb ist für das Jahr 2022
keine Investitionskredit-Aufnahme veranschlagt, so dass der allgemeine Kreditrahmen des Haushaltes im
Jahr 2022 im Volumen von 1.005.000 € in voller Höhe veranschlagt werden
konnte. Für den Bereich Kinderbetreuung
wurde außerdem ein Sonderkredit in Höhe
von 330.000 € veranschlagt (s. lfd. Nr. 27 Anlage 1
sowie lfd. Nr. 21 und 22 Anlage 3).
Der Gesamtbetrag der veranschlagten Investitionskredite (allgemeiner
Kreditrahmen und Sonderkredit) beläuft sich somit auf 1.335.000 € und
steht unter dem Vorbehalt der formalen Genehmigung durch das
Landesverwaltungsamt.
e) Die
Zusammenstellung der Maßnahmen bei der Aufstellung des Investitionsprogrammes
erfolgte insbesondere auch unter der Beachtung von gesetzlichen Auflagen und
sicherheitstechnischen Vorgaben.
Der vorgesehene Maßnahmenkatalog
2022 mit einem Volumen von 3.961.500
€ enthält
den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden =
125.000 €
den Erwerb von beweglichem Vermögen = 513.500 €
Baumaßnahmen =
2.993.000 €
Anteile an Investitionen Dritter/einschl. Investitionsförderung =
330.000 €
Die angenommene Finanzierung
stellt sich wie folgt dar:
Verkaufserlöse = 450.000 € (insbes. Grundstücke – vgl. oben b)
Beiträge =
330.000 € (vgl. oben b)
Zuschüsse -insbes. vom Land- = 1.547.000
€ (vgl. oben a) und b)
Investitionszuweisung „ Saarlandpakt“
= 236.500
€ (vgl. oben c)
KELF-Mittel 2021 =
63.000 € (vgl. oben c)
Kredite =
1.335.000 € (vgl. oben d)
Die im Einzelnen für
das Jahr 2022 vorgesehenen Maßnahmen einschließlich Erläuterungen sind der als
Anlage 3 beigefügten Aufstellung zu entnehmen.
Aus dem Katalog der im
Entwurf des Investitionsprogramms enthaltenen wichtigen Maßnahmen, die in den
kommenden Jahren realisiert werden müssen bzw. noch anstehen, wurde für das
Haushaltsjahr 2022 seitens der Verwaltung, wie bereits in der Vergangenheit
praktiziert, eine Priorisierung in Hinblick auf die Dringlichkeit vorgenommen –
eine Notwendigkeit, die sich ergibt aus dem nach wie vor vorhandenen geringen
Finanzierungsspielraum.
Anlagenverzeichnis: |
Anlage 1 - Entwurf des Investitionsprogrammes für die
Jahre 2021 bis 2025
(verbindlich vorgegebene
Darstellung seit dem Haushaltsjahr 2017)
Anlage 2 - Investitionsprogramm 2021 bis 2025 (vorherige
Darstellung)
Anlage 3 - Aufstellung über
geplante Investitionsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2022
Beschlussvorschlag: |
Der Bau-, Umwelt- und
Sanierungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat __________________________, das als
Anlage 1 beigefügte Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025 unter dem
Vorbehalt der Genehmigungsfähigkeit des Gesamtbetrages der Investitionskredite
im Volumen von 1.335.000 Euro zu beschließen.