Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025

Betreff
Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025
Vorlage
Amt 20/021/2021
Aktenzeichen
Ämter 20 / 60 / 61
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Nach den Vorschriften des § 90 KSVG in Verbindung mit § 9 KommHVO ist der städtischen Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Eine Grundlage der Ergebnis- und Finanzplanung ist das durch den Stadtrat zu beschließende, jährlich der Entwicklung anzupassende Investitionsprogramm. Bezüglich der Ansätze für Investitionen im Haushaltsjahr 2022 stellt es die konkrete Basis dar.

 

Der Entwurf des Investitionsprogramms für den Zeitraum 2021 bis 2025 ist als Anlage 1 beigefügt. Die aktuelle Darstellung erfolgt mittels dem seit 2017 verbindlich vorgegebenen Muster nach Anlage 8a der Verwaltungsvorschrift (VV) zu haushaltsrechtlichen Bestimmungen des KSVG und der Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO).

Eine Ausfertigung des Investitionsprogrammes in der vorherigen Form ist als Anlage 2 ebenfalls beigefügt.

 

Bei der Fortschreibung des Investitionsprogramms sind, auf das Jahr 2022 bezogen, folgende Aspekte zu berücksichtigen:

 

a) Einzelmaßnahmen werden nur noch gefördert nach einschlägigen gesetzlichen Regelungen (insbesondere in den Bereichen Infrastruktur, Stadtsanierung, Verkehr, Kinderbetreuung und Bildung).

 

b) Eigene Einnahmen beschränken sich im Wesentlichen auf mögliche Vermögensverwertungen (Grundstücksveräußerungserlöse), Straßenausbaubeiträge und erwartete Spendengelder.

 

c) Aufgrund der Teilnahme der Stadt Ottweiler an der Übernahme von Krediten zur Liquiditätssicherung durch das Land gemäß § 3 Abs. 4 des Gesetzes über den Saarlandpakt (Ratsbeschluss vom 17.12.2019), das am 01.01.2020 in Kraft getreten ist, erhält die Stadt Ottweiler allgemeine Investitionszuweisungen, die für das Haushaltsjahr 2022 gegenüber 2020 und 2021 gleichbleibend mit rd. 236.500 € veranschlagt wurden. Die KELF-Mittel für das Haushaltsjahr 2022 belaufen sich auf rd. 63.000 €. Die allgemeinen Investitionszuweisungen im Zusammenhang mit dem Saarlandpakt und die KELF-Mittel 2022 wurden neben eigenen Einnahmen und Investitionskrediten zur Finanzierung der für 2022 vorgesehenen Investitionen eingesetzt.

 

d) Hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit von Kreditaufnahmen werden durch das Landesverwaltungsamt als Kommunalaufsichtsbehörde (LAVA) Haushalt und die haushaltssubventionierte Sonderrechnung Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb zusammen betrachtet.

Der allgemeine Kreditrahmen der Stadt Ottweiler für das Haushaltsjahr 2022 wurde – in Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt (LAVA) – auf insgesamt 1.005.000 € beziffert. Im Wirtschaftsplan der Sonderrechnung Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb ist für das Jahr 2022 keine Investitionskredit-Aufnahme veranschlagt, so dass der allgemeine Kreditrahmen des Haushaltes im Jahr 2022 im Volumen von 1.005.000 € in voller Höhe veranschlagt werden konnte. Für den Bereich Kinderbetreuung wurde außerdem ein Sonderkredit in Höhe von 330.000 € veranschlagt (s. lfd. Nr. 27 Anlage 1 sowie lfd. Nr. 21 und 22 Anlage 3).

 

Der Gesamtbetrag der veranschlagten Investitionskredite (allgemeiner Kreditrahmen und Sonderkredit) beläuft sich somit auf 1.335.000 und steht unter dem Vorbehalt der formalen Genehmigung durch das Landesverwaltungsamt.

 

e) Die Zusammenstellung der Maßnahmen bei der Aufstellung des Investitionsprogrammes erfolgte insbesondere auch unter der Beachtung von gesetzlichen Auflagen und sicherheitstechnischen Vorgaben.

 

Der vorgesehene Maßnahmenkatalog 2022 mit einem Volumen von 3.961.500 €  enthält

Ÿ        den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden                           =           125.000 €

Ÿ        den Erwerb von beweglichem Vermögen                                      =           513.500 €

Ÿ        Baumaßnahmen                                                                            =       2.993.000 €

Ÿ        Anteile an Investitionen Dritter/einschl. Investitionsförderung        =           330.000 €

 

Die angenommene Finanzierung stellt sich wie folgt dar:                                                         

Ÿ        Verkaufserlöse                                       =        450.000 € (insbes. Grundstücke – vgl. oben b)

Ÿ        Beiträge                                                 =        330.000 € (vgl. oben b)

Ÿ        Zuschüsse -insbes. vom Land-                 =     1.547.000 € (vgl. oben a) und b)

Ÿ        Investitionszuweisung „ Saarlandpakt“  =        236.500 € (vgl. oben c)

Ÿ        KELF-Mittel 2021                                =          63.000 € (vgl. oben c)

Ÿ        Kredite                                                   =     1.335.000 € (vgl. oben d)

 

Die im Einzelnen für das Jahr 2022 vorgesehenen Maßnahmen einschließlich Erläuterungen sind der als Anlage 3 beigefügten Aufstellung zu entnehmen.

 

Aus dem Katalog der im Entwurf des Investitionsprogramms enthaltenen wichtigen Maßnahmen, die in den kommenden Jahren realisiert werden müssen bzw. noch anstehen, wurde für das Haushaltsjahr 2022 seitens der Verwaltung, wie bereits in der Vergangenheit praktiziert, eine Priorisierung in Hinblick auf die Dringlichkeit vorgenommen – eine Notwendigkeit, die sich ergibt aus dem nach wie vor vorhandenen geringen Finanzierungsspielraum.

 

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 -  Entwurf des Investitionsprogrammes für die Jahre 2021 bis 2025

                  (verbindlich vorgegebene Darstellung seit dem Haushaltsjahr 2017)           

Anlage 2 -  Investitionsprogramm 2021 bis 2025 (vorherige Darstellung)

Anlage 3 - Aufstellung über geplante Investitionsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2022

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat __________________________, das als Anlage 1 beigefügte Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025 unter dem Vorbehalt der Genehmigungsfähigkeit des Gesamtbetrages der Investitionskredite im Volumen von 1.335.000 Euro zu beschließen.