Neufestsetzung der Abwassergebühren ab 01.01.2022

Betreff
Neufestsetzung der Abwassergebühren ab 01.01.2022
Vorlage
Amt 20/020/2021
Aktenzeichen
Amt 20 / Kon
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 18.12.2001 hat der Stadtrat die 5. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Ottweiler beschlossen. Damit wurde zum 01.01.2002 die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Die Schmutzwassergebühr wurde auf 2,47 Euro je cbm Schmutzwasser, die Niederschlagswassergebühr auf 0,60 Euro je qm abflusswirksamer Grundstücksfläche festgesetzt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Gebührenkalkulation jährlich zu überprüfen und evtl. erforderliche Gebührenanpassungen zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Aufgrund dessen wurden die Gebührensätze in der Zwischenzeit wie folgt angepasst:

 

Schmutzwassergebühr                                                  Niederschlagswassergebühr

Ab 1.1.2003  =  2,79 €                                                   Ab 1.1.2003  =  0,65 €

Ab 1.1.2004  =  2,84 €                                                   Ab 1.1.2010  =  0,75 €

Ab 1.1.2005  =  2,96 €                                                   Ab 1.1.2011  =  0,78 €

Ab 1.1.2010  =  3,16 €                                                   Ab 1.1.2015  =  0,74 €

Ab 1.1.2011  =  3,50 €                                                   Ab 1.1.2016  =  0,70 €

Ab 1.1.2012  =  3,84 €                                                   Ab 1.1.2017  =  0,65 €

Ab 1.1.2018  =  3,87 €                                                   Ab 1.1.2018  =  0,70 €

Ab 1.1.2019  =  3,97 €                                                   Ab 1.1.2018  =  0,75 €

Ab 1.1.2020  =  3,65 €                                                   Ab 1.1.2020  =  0,70 €

                                                                                     Ab 1.1.2021  =  0,74 €

 

Mit dem Rechnungsabschluss 2020 wurden saldierte Überschüsse von insgesamt 712.327,79 € auf neue Rechnung vorgetragen, davon entfallen auf den Bereich der Niederschlagswassergebühr 249.726,62 € und auf den Bereich Schmutzwasser 462.601,17 €. Bei planmäßiger Realisierung des Wirtschaftsplans 2021 wird der Überschuss im Bereich Niederschlagswasser um rd. 10.000 € und im Bereich Schmutzwasser um rd. 88.000 EUR sinken.

 

In der angefügten Gebührenkalkulation wird von einem konstanten Schmutzwassergebührensatz von
 3,65 € und einer Erhöhung der Niederschlagswassergebühr um 5 ct auf 0,79 € ausgegangen.

 

Bei der Gebührenkalkulation wurde der Rest der Kostenüberdeckung 2019 und ein Teil der Kostenüberdeckung 2020 berücksichtigt. Auf der Basis dieser Kalkulation weist der Wirtschaftsplan 2022 einen Jahresverlust in Höhe von 87.000 EUR aus.

 

In der Gebührenkalkulation wurde wie im Vorjahr die Bemessungsgrundlage der Abschreibungen erhöht. Dabei wurde mit einem Aufschlag von 20% auf die Abschreibungen auf Anschaffungs- und Herstellungskosten (150.800 €)  kalkuliert. Diese Möglichkeit ergibt sich aus § 14 Abs. 2 Satz 5 EVSG, der eine Anhebung in der Gebührenkalkulation bis zur Höhe der Wiederbeschaffungszeitwerte eröffnet. Da im Wirtschaftsplan weiterhin die Abschreibungen auf Anschaffungs- und Herstellungskosten veranschlagt werden entstehen durch diese Vorgehensweise auf längere Sicht Gewinnvorträge, die nicht aus Kostenüberdeckungen stammen und daher nicht in der nächsten Gebührenkalkulation berücksichtigt werden müssen. Dadurch soll der stetigen Erhöhung der Schulden und der damit verbundenen Verschiebung in die Zukunft entgegengewirkt werden.

 

Die für die Niederschlagswassergebühr anzurechnende abflusswirksame Fläche hat sich im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht (2022 = 1.774.950 qm / 2021 = 1.771.908 qm). Dabei machen die Flächen der Straßen, Wege und Plätze mit 695.145 qm insgesamt rd. 40 % der Gesamtfläche und damit der Gebührenbelastung aus.

 

Vor diesem Hintergrund und dem Ergebnis der als Anlage 1 beigefügten Gebührenkalkulation schlägt die Verwaltung vor, die Abwassergebühren ab 01.01.2022 im Rahmen einer Neufassung der Satzung zur Festsetzung der Höhe der Abwassergebühren (Abwassergebührenhöhesatzung) wie nachstehend aufgeführt festzusetzen:

 

Niederschlagswassergebühr             =        0,79 € je qm abflusswirksamer Grundstücksfläche

Schmutzwassergebühr                     =        3,65 € je m3 eingeleiteter Schmutzwassermenge.

 

Anlagenverzeichnis:

 

Dieser Vorlage sind die folgenden Anlagen beigefügt:

 

-          Gebührenkalkulation

-          Abwassergebührenhöhesatzung

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat _________________________ die Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung im Rahmen der als Anlage 2 beigefügten Satzung der Stadt Ottweiler zur Festsetzung der Höhe der Abwassergebühren (Abwassergebührenhöhesatzung) wie folgt festzusetzen:

 

Ab 01.01.2022

Niederschlagswassergebühr           =        0,79 € je qm abflusswirksamer Grundstücksfläche

Schmutzwassergebühr                     =        3,65 € je m3 eingeleiteter Schmutzwassermenge