Sachverhalt: |
In seiner Sitzung am 18.12.2001 hat der Stadtrat die
5. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
der Stadt Ottweiler beschlossen. Damit wurde zum 01.01.2002 die gesplittete
Abwassergebühr eingeführt. Die Schmutzwassergebühr wurde auf 2,47 Euro je cbm
Schmutzwasser, die Niederschlagswassergebühr auf 0,60 Euro je qm
abflusswirksamer Grundstücksfläche festgesetzt. Gleichzeitig wurde die
Verwaltung beauftragt, die Gebührenkalkulation jährlich zu überprüfen und evtl.
erforderliche Gebührenanpassungen zur Beschlussfassung vorzulegen.
Aufgrund dessen wurden die Gebührensätze in der
Zwischenzeit wie folgt angepasst:
Schmutzwassergebühr Niederschlagswassergebühr
Ab 1.1.2003
= 2,79 € Ab 1.1.2003 = 0,65
€
Ab 1.1.2004
= 2,84 € Ab 1.1.2010 = 0,75
€
Ab 1.1.2005
= 2,96 € Ab 1.1.2011 = 0,78
€
Ab 1.1.2010
= 3,16 € Ab 1.1.2015 = 0,74
€
Ab 1.1.2011
= 3,50 € Ab 1.1.2016 = 0,70
€
Ab 1.1.2012
= 3,84 € Ab 1.1.2017 = 0,65
€
Ab 1.1.2018
= 3,87 € Ab 1.1.2018 = 0,70
€
Ab 1.1.2019
= 3,97 € Ab 1.1.2018 = 0,75
€
Ab 1.1.2020
= 3,65 € Ab 1.1.2020 = 0,70
€
Ab
1.1.2021 = 0,74 €
Mit dem Rechnungsabschluss 2020 wurden saldierte
Überschüsse von insgesamt 712.327,79 € auf neue Rechnung vorgetragen, davon
entfallen auf den Bereich der Niederschlagswassergebühr 249.726,62 € und auf
den Bereich Schmutzwasser 462.601,17 €. Bei planmäßiger Realisierung des
Wirtschaftsplans 2021 wird der Überschuss im Bereich Niederschlagswasser um rd.
10.000 € und im Bereich Schmutzwasser um rd. 88.000 EUR sinken.
In der angefügten Gebührenkalkulation wird von einem
konstanten Schmutzwassergebührensatz von
3,65 € und einer Erhöhung der
Niederschlagswassergebühr um 5 ct auf 0,79 € ausgegangen.
Bei der Gebührenkalkulation wurde der Rest der
Kostenüberdeckung 2019 und ein Teil der Kostenüberdeckung 2020 berücksichtigt.
Auf der Basis dieser Kalkulation weist der Wirtschaftsplan 2022 einen
Jahresverlust in Höhe von 87.000 EUR aus.
In der Gebührenkalkulation wurde wie im Vorjahr die
Bemessungsgrundlage der Abschreibungen erhöht. Dabei wurde mit einem Aufschlag
von 20% auf die Abschreibungen auf Anschaffungs- und Herstellungskosten (150.800
€) kalkuliert. Diese Möglichkeit ergibt
sich aus § 14 Abs. 2 Satz 5 EVSG, der eine Anhebung in der Gebührenkalkulation
bis zur Höhe der Wiederbeschaffungszeitwerte eröffnet. Da im Wirtschaftsplan
weiterhin die Abschreibungen auf Anschaffungs- und Herstellungskosten
veranschlagt werden entstehen durch diese Vorgehensweise auf längere Sicht
Gewinnvorträge, die nicht aus Kostenüberdeckungen stammen und daher nicht in
der nächsten Gebührenkalkulation berücksichtigt werden müssen. Dadurch soll der
stetigen Erhöhung der Schulden und der damit verbundenen Verschiebung in die
Zukunft entgegengewirkt werden.
Die für die Niederschlagswassergebühr anzurechnende
abflusswirksame Fläche hat sich im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht (2022 =
1.774.950 qm / 2021 = 1.771.908 qm). Dabei machen die Flächen der Straßen, Wege
und Plätze mit 695.145 qm insgesamt rd. 40 % der Gesamtfläche und damit der
Gebührenbelastung aus.
Vor diesem Hintergrund und dem Ergebnis der als Anlage
1 beigefügten Gebührenkalkulation schlägt die Verwaltung vor, die
Abwassergebühren ab 01.01.2022 im Rahmen einer Neufassung der Satzung zur
Festsetzung der Höhe der Abwassergebühren (Abwassergebührenhöhesatzung) wie
nachstehend aufgeführt festzusetzen:
Niederschlagswassergebühr = 0,79 € je qm abflusswirksamer
Grundstücksfläche
Schmutzwassergebühr = 3,65
€ je m3 eingeleiteter Schmutzwassermenge.
Anlagenverzeichnis: |
Dieser Vorlage sind die
folgenden Anlagen beigefügt:
-
Gebührenkalkulation
-
Abwassergebührenhöhesatzung
Beschlussvorschlag: |
Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss empfiehlt
dem Stadtrat _________________________ die Gebührensätze für die
Abwasserbeseitigung im Rahmen der als Anlage 2 beigefügten Satzung der Stadt
Ottweiler zur Festsetzung der Höhe der Abwassergebühren
(Abwassergebührenhöhesatzung) wie folgt festzusetzen:
Ab 01.01.2022
Niederschlagswassergebühr = 0,79 € je qm abflusswirksamer
Grundstücksfläche
Schmutzwassergebühr = 3,65
€ je m3 eingeleiteter Schmutzwassermenge