Sachverhalt: |
Dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 liegen die neu
zu beschließenden Gebührensätze für Niederschlagswassersatz (0,79 €/qm) und
Schmutzwasser (3,65 €/m3) zugrunde. Bei der Gegenüberstellung von
Aufwand und Ertrag ist im Bereich der Niederschlagswassergebühr ein Überschuss von
rd. 57.000 € zu erwarten. Saldiert mit dem im Schmutzwasserbereich planmäßigen
jahresbezogenen Verlust in Höhe von rd. 144.000 € wird mit einem Gesamtverlust von 87.000 €
gerechnet. Im Erfolgsplan ist daher ein Jahresverlust in dieser Höhe ausgewiesen.
Dieser Jahresverlust soll mit einem Teil der Überschüsse aus Vorjahren
verrechnet werden.
Im Übrigen liegen dem Vermögensplan die im
Investitionsprogramm vorgesehenen Investitionen für das Jahr 2022 zugrunde.
Die Investitionsausgaben belaufen sich auf 1.000 T€. Zur Finanzierung sind Beiträge in Höhe von 30
T€ und Kreditaufnahmen von 970 T€ eingeplant.
Zur Finanzierung des Defizits im Vermögensplan ist es
notwendig einen Kredit in Höhe von 200 T€ aufzunehmen. In Absprache mit der
Kommunalaufsicht ist dieser Schritt notwendig um den Unterschied zwischen
Abschreibung (Nutzungsdauer 80 Jahre) und Tilgung (max. Tilgungsdauer 30 Jahre)
zu finanzieren.
Daneben wird auf die Erläuterungen zum Wirtschaftsplan
und zum
Investitionsprogramm verwiesen.
Gemäß § 35 Ziffer 7a KSVG ist die Feststellung des
Wirtschaftsplanes durch den Stadtrat zu beschließen.
Der Wirtschaftsplan ist dem Haushaltsplan als Anlage
beizufügen (§ 1 Abs. 2 Ziff.9 KommHVO).
Anlagenverzeichnis: |
Dieser Vorlage sind die
folgenden Anlagen beigefügt:
-
Wirtschaftsplan
2022
-
Investitionsprogramm
2022
-
Gebührenkalkulation
2022
Beschlussvorschlag: |
Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss empfiehlt
dem Stadtrat _________________________ die Feststellung des als Anlage
beigefügten Wirtschaftsplanes des Abwasserwerkes der Stadt Ottweiler für das
Wirtschaftsjahr 2022 zu beschließen.