Sachverhalt: |
Als eine wesentliche Grundlage für die Erstellung des
Wirtschaftsplanes 2021 (insbesondere des Vermögensplanes), aber auch für die im
Rahmen des Erfolgsplanes erforderliche Kalkulation der Abwassergebühren, ist
das Investitionsprogramm fortzuschreiben.
Der Entwurf des Investitionsprogrammes für den
Planungszeitraum 2021 bis 2025 (in T€) mit Erläuterungen zu den konkreten Maßnahmen des Programmjahres
2022 ist beigefügt. Daraus ergibt sich bei Investitionen von 1.000.000 € unter
Berücksichtigung der veranschlagten Kanalanschlussbeiträge (30 T€) ein Kreditbedarf
von 970.000 €.
Dies würde zu einer jährlichen Belastung des Erfolgsplanes
und damit der Gebührenzahler (ohne Unterhaltungs- und sonstige Kosten) wie
folgt führen:
1,25 % AfA von 1.000 T€ (Nutzungsdauer überwiegend 80
Jahre lt. Vermögensbewertung zum 31.12.2004) = 12.500,00 €
abzgl. Auflösungsbetrag von Beiträgen
und Zuschüssen i.H.v. 30 T€
(gem. § 14 Abs. 2 Satz 5 des
EVS-Gesetzes) =
./. 375,00
€
12.125,00 €
ca. 2 % Fremdkapitalzinsen von 970 T€
=
+ 19.400,00 €
zusammen = 31.525,00 €
Anlagenverzeichnis: |
Dieser Vorlage sind die
folgenden Anlagen beigefügt:
-
Investitionsprogramm
2022
-
Erläuterungen zum
Investitionsprogramm 2021 bis 2025 –Programmjahr 2022-
Beschlussvorschlag: |
Der Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss empfiehlt
dem Stadtrat _______________, das als Anlage beigefügte Investitionsprogramm
des Abwasserwerkes für den Planungszeitraum 2021 bis 2025 zu beschließen.