Beratung und Beschlußfassung des Investitionsprogrammes 2021 bis 2025 für das Abwasserwerk

Betreff
Beratung und Beschlußfassung des Investitionsprogrammes 2021 bis 2025 für das Abwasserwerk
Vorlage
Amt 20/018/2021
Aktenzeichen
Abwasserwerk / Amt 20 / Amt 61
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Als eine wesentliche Grundlage für die Erstellung des Wirtschaftsplanes 2021 (insbesondere des Vermögensplanes), aber auch für die im Rahmen des Erfolgsplanes erforderliche Kalkulation der Abwassergebühren, ist das Investitionsprogramm fortzuschreiben.

 

Der Entwurf des Investitionsprogrammes für den Planungszeitraum 2021 bis 2025 (in T€) mit Erläuterungen zu den konkreten Maßnahmen des Programmjahres 2022 ist beigefügt. Daraus ergibt sich bei Investitionen von 1.000.000 € unter Berücksichtigung der veranschlagten Kanalanschlussbeiträge (30 T€) ein Kreditbedarf von 970.000 €.

 

Dies würde zu  einer jährlichen Belastung des Erfolgsplanes und damit der Gebührenzahler (ohne Unterhaltungs- und sonstige Kosten) wie folgt führen:

1,25 % AfA  von 1.000 T€ (Nutzungsdauer überwiegend 80 Jahre lt. Vermögensbewertung zum 31.12.2004)                                                                                     =          12.500,00 €

abzgl. Auflösungsbetrag von Beiträgen und Zuschüssen i.H.v. 30 T€

(gem. § 14 Abs. 2 Satz 5 des EVS-Gesetzes)                                          =   ./.            375,00 €

                                                                                                                          12.125,00 €

ca. 2 % Fremdkapitalzinsen von 970 T€                                                 =       +    19.400,00 €

zusammen                                                                                            =            31.525,00 €

 

Anlagenverzeichnis:

 

 

Dieser Vorlage sind die folgenden Anlagen beigefügt:

 

-          Investitionsprogramm 2022

-          Erläuterungen zum Investitionsprogramm 2021 bis 2025 –Programmjahr 2022-

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat _______________, das als Anlage beigefügte Investitionsprogramm des Abwasserwerkes für den Planungszeitraum 2021 bis 2025 zu beschließen.