Änderung der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei der Stadt Ottweiler und der dazugehörenden Anlage -Gebührenverzeichnis-

Betreff
Änderung der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei der Stadt Ottweiler und der dazugehörenden Anlage -Gebührenverzeichnis-
Vorlage
Amt 32/016/2021
Aktenzeichen
Amt 32/Vz.
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Bücherei sollte  nach dem Umzug in die neuen Räumlichkeiten die Onleihe von Büchern angeboten werden. Hierzu waren umfangreiche Software-Vorarbeiten erforderlich, die nun als technische Grundlage abgeschlossen sind. Bei der Installation der Software hat die Verwaltung von dem weiteren Angebot, auch Filme digital ausleihen zu können, Gebrauch gemacht, so dass nun ab dem 01. Februar 2022 die „onleihe“ für Bücher  und „filmfriends“ für Filme für die Bürgerinnen und Bürger angeboten werden können. Die „Ausleihkosten“ hierfür betragen 20,00 € pro Jahr.

Für die Durchführung dieser beiden zusätzlichen Angebote ist es notwendig, die Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei der Stadt Ottweiler und das entsprechende Gebührenverzeichnis zu ändern. Die Änderungen sind im folgenden dargestellt:

 

Die Satzung wurde in folgenden Paragrafen geändert:

 

In § 3 Abs. 1 der Satzung wurde noch eingefügt, dass ein separater Ausweis für die Angebote der „Saarland-Bibliotheken e.V.“ für die „Onleihe“ und „filmfriends“ notwendig ist.

In § 3 Abs. 2 wurde eine redaktionelle Änderung vorgenommen.

In § 4 wurde für die Onleihe noch Abs. 7 neu eingefügt.

In § 10 wurde ebenfalls nur eine redaktionelle Änderung vorgenommen.

 

In dem Gebührenverzeichnis wurde die Nr. I 5. als Gebühr für die „Onleihe und filmfriends“  mit 20,00 € Jahresgebühr neu eingefügt.

 

Die neue Satzung mit dem entsprechenden Gebührenverzeichnis treten zum 01.01.2022 in Kraft.

 

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

-          Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei der Stadt Ottweiler

-          Anlage zur Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei der Stadt Ottweiler

–Gebührenverzeichnis-

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bildung, Soziales, Gesundheit und Stadtmarketing empfiehlt dem Stadtrat ____________________ die beigefügte Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei der Stadt Ottweiler und die Anlage zur Satzung über die Benutzung der Stadt Ottweiler –Gebührenverzeichnis- zu beschließen.