Jahresrechnung 2020, Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten

Betreff
Jahresrechnung 2020, Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten
Vorlage
Amt 10/014/2021
Aktenzeichen
Amt 10 / SV
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 101 Abs. 1 KSVG legt der Bürgermeister den Jahresabschluss dem Gemeinderat vor. Die Stadt Ottweiler verfügt nicht über ein eigenes Rechnungsprüfungsamt. Sie bedient sich zur Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ATAX. Der Prüfbericht ist dem Jahresabschluss beigefügt.

 

Nach § 101 Abs. 2 KSVG stellt der Gemeinderat den geprüften Jahresabschluss fest; dabei beschließt er auch über die Verwendung des Jahresüberschusses, oder er stellt den Jahresfehlbetrag fest. Zugleich entscheidet er in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft zur Vorbereitung der Beschlussfassung durch den Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung die Jahresrechnung nach den Grundsätzen des § 122 KSVG. Für den Vorsitz gilt § 42 Abs. 3 KSVG. Danach ist bei Sitzungen, in denen die Jahresrechnung beraten wird, eine besondere Vorsitzende oder ein besonderer Vorsitzender zu bestellen.

 

Die ATAX hat die Jahresrechnung 2020 geprüft und hierüber den Prüfungsbericht vom 28. September 2021 erstellt.

 

Unter Buchstabe G stellen die Prüfer fest, dass die Buchführung und die weiteren in Zusammenhang damit geprüften Unterlagen und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung entsprechen. Bezüglich des Rechenschaftsberichts stellen die Prüfer fest, dass dieser alle vorgeschriebenen Angaben enthält und damit den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

 

Zusammenfassend treffen die Prüfer in ihrem Bestätigungsvermerk folgende Feststellungen:

Wir haben den Jahresabschluss der Stadt Ottweiler – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2020, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilergebnis­rechnungen und den Teilfinanzrechnungen für das Haushaltsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO) sowie des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes des Saarlandes (KSVG).“

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

 

Die Ergebnisrechnung des Haushaltsjahres 2020 schließt mit einem jahresbezogenen Überschuss in Höhe von 1.306.985,75 Euro. Gegenüber dem fortgeschriebenen Haushalts-Ansatz 2020 in Höhe von 1.188.532,34 Euro bedeutet dies eine Verbesserung im Volumen von 2.495.518,09 Euro. Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss gemäß § 82 Abs. 4 KSVG der Ausgleichsrücklage zuzuführen.

 

Das Eigenkapital hat sich im Haushaltsjahr 2020 aufgrund des erwirtschafteten Überschusses auf 33.141.505,03 Euro erhöht (gegenüber 31.834.519,28 Euro in 2019). Die Vermögensrechnung schließt zum 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von 82.330.455,21 Euro in Aktiva und Passiva ab (gegenüber 80.015.642,96 Euro zum 31.12.2019).

 

Der Rechenschaftsbericht enthält die wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung, erläutert erhebliche Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen und gibt einen Überblick über die Haushaltswirtschaft des Jahres 2020. Der Anhang wiederum erläutert die Entwicklungen im Haushaltsjahr, die sich bilanziell auswirken.

 

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass obwohl sich die Eigenkapitalquote der Stadt Ottweiler aufgrund von Sondereffekten zwar erhöht hat, die Haushaltslage in den kommenden Jahren wohl weiterhin als äußerst schwierig gestalten wird. Ottweiler wird auch zukünftig eine „Haushaltssanierungskommune“ sein.

Anlagenverzeichnis:

 

Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ATAX vom 28.09.2021

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat ___________________,

 

1.      die geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 zu beschließen,

2.      den Jahresüberschuss mit 1.306.985,75 Euro der Ausgleichsrücklage zuzuführen

3.      und die Bilanzsumme mit 82.330.455,21 Euro festzustellen.

 

Weiterhin empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat __________________, dem Bürgermeister und den Beigeordneten in vollem Umfang Entlastung zu erteilen.