Sachverhalt: |
Der Jahresabschluss des Ludwig-Jahn-Bad-Betriebes für das Jahr 2020 ist erstellt und wurde durch die ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen, geprüft. Die Schlussbesprechung des Prüfungsergebnisses gemäß § 3 der Verordnung des Ministeriums für Inneres und Sport über die Prüfung des Jahresabschlusses der Eigenbetriebe und sonstigen Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit Sonderrechnung vom 22.12.1999, Amtsbl. S. 156 (Jahresabschlussprüfungsverordnung /Neufassung) fand am 08.09.2021 statt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) weist für das Wirtschaftsjahr 2020 bei Erträgen von 75.061,81 € und Aufwendungen von 248.638,68 € einen Jahresverlust (Fehlbetrag) in Höhe von 173.576,87 € aus.
Nach den Veranschlagungen im Erfolgsplan hatte sich eine Unterdeckung von 323.931,00 € errechnet, deren Ausgleich durch einen Betriebskostenzuschuss des städtischen Haushaltes in gleicher Höhe vorgesehen war. Durch die Corona-bedingte Schließung (Beschluss Stadtrat vom 28.05.2020) des Freibades fand in der Saison 2020 kein Geschäftsbetrieb statt. Dadurch wurden im Vergleich zum Planansatz 60,2 T€ weniger Umsatzerlöse erzielt. Diese Umsatzeinbußen wurden durch die anderen Ertragsarten (+23,2 T€ Erträge aus Beteiligungen, +3,3 T€ sonstige betriebliche Erträge, -0,9 T€ sonstige Zinsen) teilweise kompensiert, so dass insgesamt Ertragsminderungen in Höhe von 34,6 T€ zu verzeichnen waren. Dem gegenüber standen, ebenfalls hauptsächlich durch die Schließung bedingt, weniger Aufwendungen in Höhe von rd. 185 T€, so dass insgesamt eine Ergebnisverbesserung von 150.354,13 € im Vergleich zum Planansatz erreicht wurde.
Gemäß § 24 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung vom 22.12.1999 -Amtsbl. S.138- (EigVO) muss der Stadtrat nach Vorberatung und Stellungnahme des zuständigen Ausschusses die Feststellung des Jahresabschlusses beschließen.
Im Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses sind die Bilanzsumme, die Summe der Erträge und Aufwendungen sowie der Jahresgewinn bzw. Jahresverlust aufzuführen. Gleichzeitig ist über die Verwendung des Jahresgewinnes bzw. die Behandlung des Jahresverlustes zu beschließen.
Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss wird um eine entsprechende Empfehlung an den Stadtrat gebeten.
Anlagenverzeichnis: |
Dieser Vorlage sind die
folgenden Anlagen beigefügt:
Beschlussvorschlag: |
Die Verwaltung unterbreitet den folgenden Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat ___________________ die Feststellung des Jahresabschlusses des Ludwig-Jahn-Bad-Betriebes der Stadt Ottweiler für das Jahr 2020 wie folgt:
Bilanzsumme per 31.12.2020 = 1.476.329,22 EURO
GuV - Rechnung vom 1.1.2020 bis 31.12.2020
- Summe der Erträge = 75.061,81 EURO
- Summe der Aufwendungen = 248.638,68 EURO
- Jahresverlust (Jahresfehlbetrag) = 173.576,87 EURO
Der zahlungswirksame
Teil des Jahresverlustes in Höhe von 171.097,87 € ist aus dem
Betriebskostenzuschuss der Stadt auszugleichen. Der nicht zahlungswirksame
verbleibende Rest in Höhe von 2.479 € ist mit dem Gewinnvortrag aus Vorjahren
zu verrechnen.