Sachverhalt: |
Der Eigentümer des
Flurstücks 27, Flur 3 im Bereich der verlängerten Ottweiler Straße in Steinbach
ist an die Stadt Ottweiler herangetreten mit dem Antrag, im Rahmen der
Aufstellung eines Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur
Errichtungen eines Wohnhauses auf einem Teilbereich dieses Flurstücks zu
schaffen. Nach § 13b BauGB können Außenbereichsflächen mit einer Grundfläche
von weniger als 10.000 Quadratmeter, die sich an bebaute Gebiete anschließen,
einer Wohnnutzung zugeführt werden. Geplant ist die Aufstellung eines
Bebauungsplanes nach 13a BauGB im
beschleunigten Verfahren.
Die Lage des
Grundstücks ist der beigefügten Flurkarte zu entnehmen. Die Erschließung
erfolgt über die Ottweiler Straße. Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt
Ottweiler ist die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Die mit der Erstellung
des Bebauungsplanes verbundenen Kosten sowie die Ergänzung der Infrastruktur
sofern erforderlich werden in einem städtebaulichen Vertrag geregelt und sind
vom Antragsteller zu tragen.
Anlagenverzeichnis: |
- Auszug Flurkarte für den
Bereich verlängerte Ottweiler Straße
- Auszug FNP
Beschlussvorschlag: |
Der Bau-, Umwelt- und
Sanierungsausschuss empfiehlt_____________________ dem Stadtrat,
1) die Aufstellung eines
Bebauungsplanes nach § 13b in Verbindung mit 13a BauGB für den Bereich der verlängerten
Ottweiler Straße im Grundsatz zu beschließen.
2) die Verwaltung mit der
Erarbeitung eines städtebaulichen Vertrages zu beauftragen.