Sachverhalt: |
In der kommenden
Verbandsversammlung soll der Wirtschaftsplan 2021 des Zweckverbandes eGo-Saar
beschlossen werden.
Sachdarstellung:
Teil
B – Erfolgsplan (§ 13 EigVO)
Die Ansätze der Planung für
das Wirtschaftsjahr 2021 basieren auf den Ergebnissen des Jahresabschlusses
2019 sowie auf den Hochrechnungen des Geschäftsjahres 2020 unter Einbeziehung
zukünftiger Entwicklungen.
1.
Erträge
Insgesamt sind im
Wirtschaftsjahr 2021 Erträge in Höhe von rund 4.289.000 € geplant. Diese setzen
sich aus Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen zusammen.
a. Umsatzerlöse
Bei den Umsatzerlösen handelt es sich um Nutzungsentgelte für
Leistungen, die durch Mitglieder in Anspruch genommen werden können. Bei der
Ermittlung der Einnahmen wurde überwiegend auf Erfahrungswerte und laufende
Vertragsverhältnisse, bzw. Interessensabfragen zurückgegriffen.
Daneben wurde eingeschätzt, dass weitere Verwaltungen die freiwilligen
Leistungen künftig in Anspruch nehmen werden. Bei neu einzuführenden Leistungen
wurde eine mögliche Nutzerzahl geschätzt und die daraus resultierenden
Einnahmen in die Planung aufgenommen.
Die Umsatzerlöse wurden mit 1.970.000 € angesetzt.:
b. Sonstige betriebliche Erträge (s. b. E.)
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind im Wirtschaftsjahr 2021
gegenüber dem Vorjahr um rund 825.200 € gestiegen.
Die Position sonstige betriebliche Erträge enthält Zuschüsse vom Land
für die Neuausrichtung des Zweckverbands eGo-Saar, für die Projekte Polyteia
und Umsetzung des OnlineZugangs-Gesetz (OZG) sowie das allgemeine
Leistungsentgelt. Eine Bedarfszuweisung aus dem KFA für das „Verwaltungsnetz
Saarland“ wurde ebenso wie die Förderung des Breitbandbüro Saar durch die
Staatskanzlei in die s.b.E.eingerechnet.
Enthalten in den s.b.E ist auch die Auflösung von Sonderposten mit
Rücklagenanteil. Da sich
die Zuführung zum Sonderposten mit Rücklagenanteil nicht erfolgswirksam
auswirkt, sondern
nur gesondert ausgewiesen werden muss, ist dieser Betrag auch in den
sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Erträge wurden mit 2.319.000 € angesetzt.
2.
Aufwendungen
Im Wirtschaftsjahr 2021 werden Aufwendungen in Höhe von insgesamt
4.342.265 € erwartet. Dies entspricht einer Steigerung von 626.533 € gegenüber
dem Vorjahr. Die Aufwendungen setzen sich aus Materialaufwand, Aufwendungen für
Personal und Personalnebenkosten, Abschreibungen und sonstigen betrieblichen
Aufwendungen zusammen.
a. Materialaufwand/Aufwand für bezogene Leistungen
Der Materialaufwand setzt sich aus auftragsbezogenen Betriebs‐ und Pflege‐/Wartungsleistungen
für die Leistungen des Verbandes zusammen. Daneben fließen Fremdleistungen in Form
von Beratung und Weiterentwicklung für die Projekte und Leistungen des
Verbandes in die Aufwendungen ein. Ebenso sind die Erstattungen der Gelder aus
den Auskünften über das Meldeportal Saarland an die Kommunen in den
Aufwendungen einkalkuliert.
b. Personalaufwand
Der Posten Personalaufwand erhöht sich gegenüber dem Wirtschaftsjahr
2020 um 121.000€. Er beinhaltet die Gehälter, Sozialabgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung der im Stellenplan berücksichtigten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter.
Die Erhöhung des Personalaufwands ist auf die Besetzung zusätzlicher
Stellen sowie auf Tarifsteigerungen zurückzuführen.
c. Abschreibungen
Die geplanten Abschreibungen betragen im Wirtschaftsjahr 2021 rd.
200.000 €. Die Berechnung der Abschreibungen erfolgt nach linearer Methode auf
der Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten.
d. Sonstige betriebliche Aufwendungen (s. b. A.)
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (s.b.A.) enthalten die
laufenden Aufwendungen der Geschäftsstelle wie Miete, Beiträge, Versicherungen
sowie die Kosten für das Breitbandbüro Saar. Hier muss auch die Zuführung zum
Sonderposten mit Rücklagenanteil ausgewiesen werden. Die sonstigen
betrieblichen Aufwendungen werden mit insgesamt 567.600 € veranschlagt.
e. Zinsaufwendungen
Ein Kassenkredit wurde bisher nicht aufgenommen. Die Inanspruchnahme in
2021 gilt ebenfalls als eher unwahrscheinlich. Insofern wird davon ausgegangen,
dass keine Zinsaufwendungen anfallen.
3.
Betriebsergebnis/Jahresfehlbetrag
Im Saldo zwischen den Erträgen und Aufwendungen ergibt sich ein
negatives Ergebnis in Höhe von 53.265 €.
Teil
C –Vermögenssplan (§ 14 EigVO)
Die Summe der
Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan belaufen sich auf jeweils 443.042 €.
Die Einnahmen
resultieren aus investiven Zuschüssen in Höhe von 200.000 €, sowie den Abschreibungen
in Höhe von 199.665 €.
Die Ausgaben
beinhalten Investitionen für die Umsetzung neuer Dienstleistungen des
Verbandes, die in 2021 in Betrieb gehen sollen. Ebenso wurden Softwarekosten
und Betriebs- und Geschäftsausstattung für die Geschäftsstelle berücksichtigt.
Ebenso in den Ausgaben
integriert ist der geplante Jahresverlust in Höhe von 53.265 € und die
Auflösung des Sonderpostens mit RL-Anteil in Höhe von 119.777 €.
Die Differenz zwischen
den Einnahmen und Ausgaben führt zu einer Verminderung des Nettogeldvermögens
in Höhe von 43.377 €, welche unter den Einnahmen aufgeführt wird.
Teil
D –Finanzplan (§ 16 EigVO)
Der fünfjährige
Finanzplan wurde im Wirtschaftsplan nicht fortgeschrieben. Grund hierfür sind die
ausstehenden Entscheidungen bzgl. der Neuausrichtung des Zweckverbandes
eGo-Saar und sich den hieraus ergebenden neuen Aufgabenstellungen. Verlässliche
Aussagen über das Jahr 2021 hinaus sind zur Zeit nicht möglich.
Im Wirtschaftsplan
2022 wird die mittelfristige Finanzplanung neu aufgestellt.
Teil
E –Stellenübersicht (§ 15 EigVO)
Der Stellenplan für
das Wirtschaftsjahr 2021 weist insgesamt 27 Stellen aus.
Im Bereich
Projekt/Betrieb werden zwei zusätzliche Stellen geschaffen. Diese Stellen sind erforderlich,
um der bereits vorab beschriebenen gestiegenen Nachfrage der Dienstleistungen
insbesondere im Bereich Ratsinformationssystem, E-Payment und des
Wahlmanagementsystems gerecht zu werden.
Entsprechend den
Vorschlägen der Partnerschaft Deutschland im Konzept zur Neuausrichtung des
Zweckverbandes eGo-Saar ist im Stellenplan die Schaffung von fünf neuen Stellen
vorgesehen.
Detaillierte
Ausführungen können den beigefügten Anlagen entnommen werden.
Für in Anspruch
genommene Dienstleistungen hat die Stadt Ottweiler im Jahr 2020 28.336,06 €
ohne Einberechnung der jährlichen (gleichgebliebenen) Umlage gezahlt. Die
Steigerung gegenüber dem Vorjahresbetrag in Höhe von 23.563,98 € resultiert aus
allgemeinen Preisanpassungen sowie der Inanspruchnahme weiterer
Dienstleistungen (Verwaltungsnetz V-Net, E-Rechnung).
Anlagenverzeichnis: |
· Wirtschaftsplan 2021 – Entwurf
· Wirtschaftsplan 2021 – Erläuterungen
· Wirtschaftsplan 2021 im Überblick
· Stellenplan 2021 – Entwurf
Beschlussvorschlag: |
Der
Stadtrat nimmt den als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2021 des
Zweckverbandes eGo-Saar zustimmend zur Kenntnis und beauftragt den
Bürgermeister ___________________, in der Verbandsversammlung des
Zweckverbandes eGo-Saar dem Wirtschaftsplan 2021 zuzustimmen.