Sachverhalt: |
Der
Jahresabschluss 2020 des Abwasserwerkes liegt vor und wurde durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ATAX Treuhand GmbH, St. Ingbert, geprüft.
Die Schlussbesprechung des Prüfungsergebnisses gemäß § 3 der
Verordnung des Ministeriums für Inneres und Sport über die Prüfung des
Jahresabschlusses der Eigenbetriebe und sonstigen Unternehmen ohne eigene
Rechtspersönlichkeit mit Sonderrechnung vom 22.12.1999, Amtsbl. S. 156
(Jahresabschlussprüfungsverordnung/Neufassung) fand am 8. September 2021 statt.
Die
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) weist für das Wirtschaftsjahr 2020 bei
Erträgen von 3.569.126,11 € und Aufwendungen
von 3.690.893,54 € einen Jahresverlust in Höhe von
121.767,43 € aus. Der Erfolgsplan hatte einen Jahresverlust von 258.000 € ausgewiesen. Die damit zu
verzeichnende Ergebnisverbesserung in Höhe von rd. 136 T€ resultiert größtenteils aus Mehr-Erträgen
rd. 140 T€; dem gegenüber stehen Mehr-Aufwendungen von rd. 4 T€.
Nachfolgend
die wesentlichen Abweichungen zu den Planansätzen des Wirtschaftsplans 2020:
Erträge:
-
Schmutzwassergebühren,
rd. +111 T€
Bedingt durch den erhöhten Wasserverbrauch 2020
-
Niederschlagswassergebühren,
rd. +38 T€
Hauptsächlich durch Fertigstellung von Baumaßnahmen
und damit zusammenhängenden Nachveranlagungen
-
Zinsen
und Erträge aus Derivatgeschäften, rd. -20 T€
-
Auflösung
Rückstellungen und Anpassung Wertberichtigungen
+11 T€
Aufwendungen:
-
Aufwendungen für Kanalunterhaltung,
rd. +27 T€
-
Aufwendungen für sonst.
bezogene Leistungen, rd. -15 T€
-
Abschreibungen,
rd. +34 T€
-
Sonstige betriebliche
Aufwendungen, rd. +54 T€
-
Zinsen am
Kreditmarkt, rd. - 76 T€
-
Zinsen aus
Derivatgeschäften, rd. - 20 T€
Gemäß
§ 24 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung vom 22.12.1999 -Amtsbl. S.138- (EigVO)
muss der Stadtrat nach Vorberatung und Stellungnahme des zuständigen
Ausschusses die Feststellung des Jahresabschlusses beschließen. Im Beschluss
über die Feststellung des Jahresabschlusses sind die Bilanzsumme, die Summe der
Erträge und der Aufwendungen und der Jahresgewinn oder der Jahresverlust
aufzuführen. Gleichzeitig ist über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die
Behandlung des Jahresverlustes zu beschließen.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den entstandenen
Jahresverlust mit einem Teil der Überschüsse aus den Vorjahren zu verrechnen.
Der
Haupt-, Personal- und Finanzausschuss wird um eine entsprechende Empfehlung an
den Stadtrat gebeten.
Anlagenverzeichnis: |
Kopien des
Jahresabschlusses (bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung
und dem Anhang -§ 19 EigVO-), des Lageberichtes sowie des uneingeschränkten
Bestätigungsvermerkes (§ 4 Abs. 2 der Jahresabschlussprüfungsverordnung), sind
beigefügt.
Beschlussvorschlag: |
Der Haupt-, Personal- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat _________________ die Feststellung des
Jahresabschlusses des Abwasserwerkes der Stadt Ottweiler für das Jahr 2020 wie
folgt:
Bilanzsumme
per 31.12.2020 = 32.362.827,86 EURO
GuV - Rechnung
vom 1.1.2020 bis 31.12.2020
·
Summe der Erträge = 3.569.126,11 EURO
·
Summe der
Aufwendungen = 3.690.893,54 EURO
·
Jahreverlust = 121.767,43 EURO
Der Jahresverlust soll mit einem Teil der Überschüsse
aus den Vorjahren verrechnet werden.
Finanzierung: |