Bebauungsplan "Teiländerung Wohngebiet Am Kirschbaum: Aufstellungsbeschluss, Billigung Entwurf und Beteiligung Öffentlichkeit/Behörden

Betreff
Bebauungsplan "Teiländerung Wohngebiet Am Kirschbaum: Aufstellungsbeschluss, Billigung Entwurf und Beteiligung Öffentlichkeit/Behörden
Vorlage
Amt 61/037/2021
Aktenzeichen
Amt 61/CH
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan „Wohngebiet Am Kirschbaum“ ist mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in der Ottweiler Zeitung am 25.12.2020 in Kraft getreten. Als Reaktion auf die bauliche Situation zur Herstellung der Erschließungsstraße zu dem Wohngebiet muss der rechtskräftige Bebauungsplan geändert werden.

 

Aufgrund der Geländemodulation und Topographie wird parallel zur Flurstück 1836/627 die Herstellung einer Böschung erforderlich, die als „private“ Grünfläche festgesetzt werden soll. Die Breite des Böschungsfußes beträgt 1,50 Meter. Die Breite der Erschließungsstraße verbleibt bei 4,75 Meter und wird lediglich um 1,5 Meter nach Südosten verschoben. Die sich anschließende „private“ Grünfläche reduziert sich dementsprechend um 1,5 Meter. Durch die geplante Teiländerung werden die Grundzüge bestehenden Bebauungsplanes „Wohngebiet Am Kirschbaum“ nicht berührt. Die bestehenden Festsetzungen, Hinweise und Empfehlungen des Bebauungsplanes gelten weiter. Die Flächengröße der Teiländerung beträgt 770 Quadratmeter. Die Abgrenzung ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

 

Die Änderung des Bebauungsplanes wird gemäß § 13a  i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.

 

Weitere Informationen können den beigefügten Planunterlagen entnommen werden.

 

Anlagenverzeichnis:

 

- Geltungsbereich Teiländerung Bebauungsplan

- Entwurf Planunterlagen Bebauungsplan

- Entwurf Begründung Bebauungsplan

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss empfiehlt ___________________ dem Stadtrat,

 

1) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Teiländerung – Wohngebiet Am Kirschbaum“ im Stadtteil Steinbach gemäß § 13a i.V.m. mit § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren zu beschließen.

 

2) den Entwurf des Bebauungsplans „Teiländerung – Wohngebiet Am Kirschbaum“ bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung zu billigen.

 

3) die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB  sowie der Nachbargemeinden zu beschließen.

 

4) die Verwaltung zu beauftragen, den Aufstellungsbeschluss sowie Ort und Zeit der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs ortsüblich bekannt zu machen.