Sachverhalt: |
Herr Hans Woll hat mit
Schreiben vom 31.03.2021, bei der Verwaltung eingegangen am 31.03.2021, sein
Mandat als Mitglied des Stadtrates niedergelegt. Er war Mitglied im
Der
Ausschuss für Bildung, Soziales, Gesundheit und Stadtmarketing hat folgende
Sitzverteilung:
CDU 7 Sitze
SPD 5 Sitze
GRÜNE 1 Sitz
Mit der letzten
Neufassung des § 48 Abs. 2 KSVG im Dezember 2020 wurde folgendes normiert:
„Bei der Besetzung der
Ausschüsse sind die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen
entsprechend ihrer Stärke zu berücksichtigen; soweit Fraktionen bestehen, ist
auf diese abzustellen. Die Sitze in den Ausschüssen werden auf die Gruppierungen
nach Satz 1 entsprechend der Anzahl ihrer Mitglieder im Gemeinderat nach dem
Höchstzahlverfahren nach d’Hondt verteilt. Bei gleichen Höchstzahlen
entscheidet das Los. Die Mitglieder der
Ausschüsse werden von den jeweiligen Gruppierungen entsprechend der vom
Gemeinderat festgestellten Sitzverteilung benannt. […]“
Eine
Auflösung des betreffenden Ausschusses und Neuwahl der Ausschussmitglieder bei
Nichteinigung ist durch die Neufassung hinfällig. Die CDU-Fraktion hat ein
Ausschussmitglied als Nachfolger für Herrn Woll zu benennen. Eine
Beschlussfassung hierüber ist nicht notwendig.
Der
Stadtrat nimmt die Benennung der CDU-Fraktion der/des Frau/Herrn
____________________ als Mitglied des Ausschusses für Bildung, Soziales,
Gesundheit und Stadtmarketing zur Kenntnis.