Nachbesetzung von Ausschüssen

Betreff
Nachbesetzung von Ausschüssen
Vorlage
Amt 10/004/2021
Aktenzeichen
Amt 10 / SV
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Herr Hans Woll hat mit Schreiben vom 31.03.2021, bei der Verwaltung eingegangen am 31.03.2021, sein Mandat als Mitglied des Stadtrates niedergelegt. Er war Mitglied im

 

  • Ausschuss für Bildung, Soziales, Gesundheit und Stadtmarketing

 

Der Ausschuss für Bildung, Soziales, Gesundheit und Stadtmarketing hat folgende Sitzverteilung:

CDU                7 Sitze

SPD                 5 Sitze

GRÜNE           1 Sitz

 

Mit der letzten Neufassung des § 48 Abs. 2 KSVG im Dezember 2020 wurde folgendes normiert:

„Bei der Besetzung der Ausschüsse sind die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen entsprechend ihrer Stärke zu berücksichtigen; soweit Fraktionen bestehen, ist auf diese abzustellen. Die Sitze in den Ausschüssen werden auf die Gruppierungen nach Satz 1 entsprechend der Anzahl ihrer Mitglieder im Gemeinderat nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt verteilt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Die Mitglieder der Ausschüsse werden von den jeweiligen Gruppierungen entsprechend der vom Gemeinderat festgestellten Sitzverteilung benannt. […]“

 

Eine Auflösung des betreffenden Ausschusses und Neuwahl der Ausschussmitglieder bei Nichteinigung ist durch die Neufassung hinfällig. Die CDU-Fraktion hat ein Ausschussmitglied als Nachfolger für Herrn Woll zu benennen. Eine Beschlussfassung hierüber ist nicht notwendig.

 

Der Stadtrat nimmt die Benennung der CDU-Fraktion der/des Frau/Herrn ____________________ als Mitglied des Ausschusses für Bildung, Soziales, Gesundheit und Stadtmarketing zur Kenntnis.