Sachverhalt: |
Das über den Wahlvorschlag Nr. 1 – CDU – in den Stadtrat gewählte Mitglied Hans Woll hat durch schriftliche Erklärung vom 25.03.2021, hier eingegangen am 31.03.2021, sein Stadtratsmandat mit Ablauf des 31.03.2021 niedergelegt.
Als nachrückender Kandidat wurde Herr Klaus-Kurt Willms gem. § 44 Abs. 3 KWG festgestellt. Herr Willms wurde gem. § 43 KWG mit Schreiben vom 31.03.2021 aufgefordert, binnen einer Woche zu erklären, ob er das Mandat annimmt. Telefonisch teilte Herr Willms am 08.04.2021 mit, dass er das Mandat annehme.
Gemäß § 33 Abs. 2 KSVG ist der nachrückende Kandidat vor seinem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch Handschlag zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung seines Amtes und zur Verschwiegenheit zu verpflichten.
Verpflichtungsformel:
Gemäß § 33 KSVG verpflichte ich Sie zur gesetzmäßigen und
gewissenhaften Ausübung Ihres Amtes als Mitglied des Stadtrates der Stadt
Ottweiler und zur Verschwiegenheit.