Festsetzung der Elternbeiträge und des Gruppengeldes in den städtischen Kindertageseinrichtungen

Betreff
Festsetzung der Elternbeiträge und des Gruppengeldes in den städtischen Kindertageseinrichtungen
Vorlage
Amt 32/004/2021
Aktenzeichen
Amt 32/Vz.
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

1.)    Nach § 14 der Verordnung zur Ausführung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und –bildungsgesetzes (Ausführungs-VO SKBBG) in der Fassung und Bekanntmachung vom 30. Oktober 2019 haben die Eltern ab dem 01. August 2021 mit ihren Beiträgen höchstens bis zu 13% zu den angemessenen Personalkosten in den Kindertageseinrichtungen beizutragen. Die Differenz zu den bislang von den Eltern zu tragenden 21% der angemessenen Personalkosten übernimmt das Land. Das Land trägt für den Zeitraum 01.08.2021 bis 31.07.2022 40% der angemessenen Personalkosten.

 

Für den Zeitraum 01.08.2021 bis 31.07.2022 kalkuliert die Stadt Ottweiler Personalkosten für Kinderbetreuungseinrichtungen in Höhe von rund 1.830.000 € ein. Diese gliedern sich wie folgt auf: Für die KiTa Lehbesch in Höhe von rund 1.245.000 € und für den Kindergarten Fürth/Lautenbach in Höhe von rund 585.000 €. Die Lohnkosten haben sich zu den Schätzungen des Vorjahres etwas verringert, weil die Lohnerhöhung höher als die tatsächliche Erhöhung kalkuliert war.

 

Unter Zugrundelegung der kalkulierten Personalkosten für den Zeitraum 01.08.2021 bis 31.07.2022 schlägt die Verwaltung ab dem 01.08.2021 folgende Elternbeiträge vor:

 

-        Kindergarten (Regelplatz)                 63,00 €                                   (bisher:   83,00 €)

-        Kindergarten (Tagesplatz)               105,00 €                                   (bisher: 137,00 €)

-        Ganztagskrippenplatz                      208,00 €                                   (bisher: 272,00 €)

-        Teilzeitkrippenplatz

(07.00 – 14.00 Uhr), zukünftig nur

noch in Fürth möglich                    146,00 €                                   (bisher: 192,00 €)

 

2.)    In der Kindertagesstätte Lehbesch hat sich Gruppengeld in Höhe von rund 12.000 € angesammelt. Während der gesamten Corona-Krise wurde das Gruppengeld in Höhe von 10,00 € im Monat von den Eltern bezahlt, obwohl die Einrichtung in bestimmten Zeiträumen geschlossen war. Da im Moment nicht abzusehen ist, dass das Gruppengeld, das nur für die Kinder (z.B. Frühstück, Zwischenmahlzeiten, Getränke, Portfolio usw.) zur Verfügung stehen soll, sich im Lauf des Jahres aufbraucht, schlägt die Verwaltung hier eine Reduzierung vor.

Für die Zeit vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2021 wird das Gruppengeld auf 5,00 € halbiert und den Eltern das „überzahlte Gruppengeld“ rückerstattet.

Ab dem 01.07.2021 sollte das Gruppengeld monatlich auf 7,50 € festgesetzt werden.

 

Die Anlage zur Satzung über Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Ottweiler wird entsprechend geändert.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat ____________________ die Elternbeiträge ab dem 01.08.2021 wie folgt festzusetzen:

 

 

-        Kindergarten (Regelplatz)                 63,00 €                                  

-        Kindergarten (Tagesplatz)               105,00 €                                  

-        Ganztagskrippenplatz                      208,00 €                                  

-        Teilzeitkrippenplatz

(07.00 – 14.00 Uhr), zukünftig nur

noch in Fürth möglich                    146,00 €

 

  1. Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat ___________________ das Gruppengeld für den Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2021 auf 5,00 € zu reduzieren und ab dem 01.07.2021 auf 7,50 € festzusetzen.

 

Gleichzeitig empfiehlt der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss die Anlage zur Satzung über die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Ottweiler wie folgt zu ändern:

 

 

                       

Anlage zur Satzung über die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Ottweiler

 

Folgende Monatsbeiträge werden erhoben:

 

  1. Verzeichnis der Elternbeiträge nach § 5 ab dem 01.08.2021

 

  a) Regelkindergartenplatz

      (7.30 Uhr bis 13.30 Uhr)                                                               63,00 €

 

              b) Ganztagskindergartenplatz                                                     105,00 €

                  (7.00 Uhr bis 17.00 Uhr)

 

              c) Teilzeitkrippenplatz                                                                 146,00 €

                   (7.00 Uhr bis 14.00 Uhr)

             Bei Neuanmeldungen nur noch im Kindergarten Fürth möglich!

 

        d) Ganztagskrippenplatz                                                             208,00 €

            (7.00 Uhr bis 17.00 Uhr)

 

        e) Bei tageweiser Inanspruchnahme (Service-Tag)

            der ganztägigen Betreuung ist je Betreuungstag

            ein zusätzlicher Beitrag zu entrichten.

            Dieser beträgt für den

 

                - Ganztagesplatz im Kindergarten                                                            6,00 €

                - „Servicetag“ in der Nachmittagsbetreuung                                             6,00 €

 

              Die Inanspruchnahme der tageweisen Ganztagesbetreuung ist auf begründete

              Ausnahmefälle zu  beschränken und vorher anzumelden.

              Im Vorfeld ist immer das Einverständnis des Leiters/der Leiterin der Einrichtung

              Einzuholen.

 

2.) Verzeichnis des Gruppengeldes nach § 5 Abs. 9 für den Zeitraum 01.01. bis

      30.06.2021

 

a)     Gruppengeld Kindertagesstätte Lehbesch                                                5,00 €

b)     Gruppengeld Kindergarten Fürth/Lautenbach                                          3,50 €

c)     Gruppengeld FGTS Lehbesch                                                                  5,00 €

 

3.)  Verzeichnis des Gruppengeldes nach § 5 Abs. 9 ab dem 01.07.2021

 

a)     Gruppengeld Kindertagesstätte Lehbesch                                                7,50 €

b)   Gruppengeld Kindergarten Fürth/Lautenbach                                          3,50 €

c)   Gruppengeld FGTS Lehbesch                                                                  5,00 €