Sachverhalt: |
1.)
Nach § 14 der
Verordnung zur Ausführung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und
–bildungsgesetzes (Ausführungs-VO SKBBG) in der Fassung und Bekanntmachung vom
30. Oktober 2019 haben die Eltern ab dem 01. August 2021 mit ihren Beiträgen
höchstens bis zu 13% zu den angemessenen Personalkosten in den
Kindertageseinrichtungen beizutragen. Die Differenz zu den bislang von den
Eltern zu tragenden 21% der angemessenen Personalkosten übernimmt das Land. Das
Land trägt für den Zeitraum 01.08.2021 bis 31.07.2022 40% der angemessenen
Personalkosten.
Für den Zeitraum 01.08.2021 bis 31.07.2022 kalkuliert die Stadt
Ottweiler Personalkosten für Kinderbetreuungseinrichtungen in Höhe von rund
1.830.000 € ein. Diese gliedern sich wie folgt auf: Für die KiTa Lehbesch in
Höhe von rund 1.245.000 € und für den Kindergarten Fürth/Lautenbach in Höhe von
rund 585.000 €. Die Lohnkosten haben sich zu den Schätzungen des Vorjahres
etwas verringert, weil die Lohnerhöhung höher als die tatsächliche Erhöhung
kalkuliert war.
Unter Zugrundelegung der kalkulierten Personalkosten für den Zeitraum
01.08.2021 bis 31.07.2022 schlägt die Verwaltung ab dem 01.08.2021 folgende
Elternbeiträge vor:
-
Kindergarten
(Regelplatz) 63,00 € (bisher: 83,00 €)
-
Kindergarten
(Tagesplatz) 105,00 € (bisher:
137,00 €)
-
Ganztagskrippenplatz 208,00 € (bisher:
272,00 €)
-
Teilzeitkrippenplatz
(07.00 – 14.00 Uhr),
zukünftig nur
noch in Fürth möglich 146,00 € (bisher:
192,00 €)
2.)
In der
Kindertagesstätte Lehbesch hat sich Gruppengeld in Höhe von rund 12.000 €
angesammelt. Während der gesamten Corona-Krise wurde das Gruppengeld in Höhe
von 10,00 € im Monat von den Eltern bezahlt, obwohl die Einrichtung in
bestimmten Zeiträumen geschlossen war. Da im Moment nicht abzusehen ist, dass
das Gruppengeld, das nur für die Kinder (z.B. Frühstück, Zwischenmahlzeiten,
Getränke, Portfolio usw.) zur Verfügung stehen soll, sich im Lauf des Jahres
aufbraucht, schlägt die Verwaltung hier eine Reduzierung vor.
Für die Zeit vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2021 wird das Gruppengeld auf
5,00 € halbiert und den Eltern das „überzahlte Gruppengeld“ rückerstattet.
Ab dem 01.07.2021 sollte das Gruppengeld monatlich auf 7,50 €
festgesetzt werden.
Die Anlage zur Satzung
über Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Ottweiler wird
entsprechend geändert.
Beschlussvorschlag: |
-
Kindergarten
(Regelplatz) 63,00 €
-
Kindergarten
(Tagesplatz) 105,00 €
-
Ganztagskrippenplatz 208,00 €
-
Teilzeitkrippenplatz
(07.00 – 14.00 Uhr),
zukünftig nur
noch in Fürth möglich 146,00 €
Gleichzeitig empfiehlt der Haupt-,
Personal- und Finanzausschuss die Anlage zur Satzung über die
Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Ottweiler wie folgt zu
ändern:
Anlage
zur Satzung über die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt
Ottweiler
Folgende
Monatsbeiträge werden erhoben:
a) Regelkindergartenplatz
(7.30 Uhr bis 13.30 Uhr) 63,00
€
b) Ganztagskindergartenplatz 105,00 €
(7.00 Uhr bis 17.00 Uhr)
c) Teilzeitkrippenplatz 146,00 €
(7.00 Uhr bis 14.00 Uhr)
Bei Neuanmeldungen nur noch im
Kindergarten Fürth möglich!
d) Ganztagskrippenplatz 208,00 €
(7.00 Uhr bis 17.00 Uhr)
e) Bei tageweiser Inanspruchnahme (Service-Tag)
der ganztägigen Betreuung ist je Betreuungstag
ein zusätzlicher Beitrag zu entrichten.
Dieser beträgt für den
- Ganztagesplatz im Kindergarten 6,00 €
- „Servicetag“ in der Nachmittagsbetreuung 6,00 €
Die Inanspruchnahme der tageweisen Ganztagesbetreuung ist auf begründete
Ausnahmefälle zu beschränken und
vorher anzumelden.
Im Vorfeld ist immer das Einverständnis des Leiters/der Leiterin der
Einrichtung
Einzuholen.
2.)
Verzeichnis des Gruppengeldes nach
§ 5 Abs. 9 für den Zeitraum 01.01. bis
30.06.2021
a)
Gruppengeld
Kindertagesstätte Lehbesch 5,00 €
b)
Gruppengeld
Kindergarten Fürth/Lautenbach 3,50
€
c)
Gruppengeld
FGTS Lehbesch 5,00
€
3.) Verzeichnis des Gruppengeldes nach § 5 Abs. 9 ab
dem 01.07.2021
a)
Gruppengeld
Kindertagesstätte Lehbesch 7,50 €
b) Gruppengeld
Kindergarten Fürth/Lautenbach 3,50
€
c) Gruppengeld
FGTS Lehbesch 5,00
€