Bebauungsplan "Solarpark Niederlinxweiler" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplan in der Stadt St.Wendel: Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB

Betreff
Bebauungsplan "Solarpark Niederlinxweiler" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplan in der Stadt St.Wendel: Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Vorlage
Amt 61/013/2021
Aktenzeichen
Amt 61/CH
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Kreisstadt St. Wendel plant im Stadtteil Niederlinxweiler, südlich des Stadtteils Niederlinxweiler, an der Gemarkungsgrenze zu Ottweiler die Realisierung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage. Hierzu hatte die Stadt bereits im letzten Jahr die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Niderlinxweiler“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans beschlossen. Im Rahmen der frühzeitigen Abstimmung mit den Nachbargemeinden wurde auch die Stadt Ottweiler beteiligt. Hierzu hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 05.03.2020 beschlossen, keine Bedenken und Anregungen vorzubringen.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist durch Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaik“ die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Solarparks. Dieser dient der Erzeugung von Strom und der gleichzeitigen Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger. Gemäß einer Landesverordnung soll im Rahmen der Energiewende der Anteil der Photovoltaik an der Bruttostromerzeugung im Saarland erhöht werden, um die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien voranzubringen. Hierfür sollen die Ausschreibungen für Freiflächensolaranlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in benachteiligten Gebieten geöffnet werden.

 

Als wesentliche Änderung an der Planung aus der frühzeitigen Beteiligung hat sich eine Reduzierung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans von 16,6 auf nun 12,9 Hektar ergeben. Der Geltungsbereich umfasst nun nur noch die Flächen, die in der Potenzialkarte „Freiflächenpotenziale für Solaranlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in benachteiligten Gebieten“ als Potenzialflächen dargestellt sind.

 

Zwischenzeitlich liegt auch der Umweltbericht vor, in dem die Ergebnisse der gemäß § 2 Abs. 4 BauGB vorgeschriebenen Umweltprüfung dokumentiert und notwendige Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und Ersatz nach § 1a BauGB im Sinne der Eingriffsregelung festgeschrieben werden. Im Ergebnis sind für die abiotischen Schutzgüter keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten (Einschränkung Landschaftsbild). Auch wenn in der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung sich ein Bilanzüberschuss von rund 450.000 ökologischen Werteinheiten (ÖWE) ergibt, ist zum Schutz der Feldlerche die Anlage von Lerchenfenstern und Blühstreifen in den benachbarten Flächen erforderlich. Zudem müssen als Ausgleich für den Verlust von Jagdflächen des Rotmilans entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Nahrungsbedingungen auf Flächen im Umfeld des geplanten Solarparks durchgeführt werden.

 

Im Rahmen der erneuten Beteiligung nach § 2 Abs. 2 BauGB kann die Stadt Ottweiler zu dem Vorhaben eine Stellungnahme abgeben.

Anlagenverzeichnis:

 

Planunterlagen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss empfiehlt ___________________ dem Stadtrat,

 

Im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu dem Bebauungsplan „Solarpark Niederlinxweiler“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans keine Bedenken und Anregungen vorzubringen.