Sachverhalt: |
Die Kreisstadt St.
Wendel plant im Stadtteil Niederlinxweiler, südlich des Stadtteils
Niederlinxweiler, an der Gemarkungsgrenze zu Ottweiler die Realisierung einer
Freiflächen-Photovoltaik-Anlage. Hierzu hatte die Stadt bereits im letzten Jahr
die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark
Niderlinxweiler“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans
beschlossen. Im Rahmen der frühzeitigen Abstimmung mit den Nachbargemeinden
wurde auch die Stadt Ottweiler beteiligt. Hierzu hat der Stadtrat in seiner
Sitzung am 05.03.2020 beschlossen, keine Bedenken und Anregungen vorzubringen.
Ziel des
Bebauungsplanes ist durch Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaik“
die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines
Solarparks. Dieser dient der Erzeugung von Strom und der gleichzeitigen
Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger. Gemäß einer Landesverordnung
soll im Rahmen der Energiewende der Anteil der Photovoltaik an der
Bruttostromerzeugung im Saarland erhöht werden, um die Umstellung der
Energieversorgung auf erneuerbare Energien voranzubringen. Hierfür sollen die
Ausschreibungen für Freiflächensolaranlagen auf landwirtschaftlich genutzten
Flächen in benachteiligten Gebieten geöffnet werden.
Als wesentliche
Änderung an der Planung aus der frühzeitigen Beteiligung hat sich eine
Reduzierung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans von 16,6 auf nun 12,9
Hektar ergeben. Der Geltungsbereich umfasst nun nur noch die Flächen, die in
der Potenzialkarte „Freiflächenpotenziale für Solaranlagen auf
landwirtschaftlich genutzten Flächen in benachteiligten Gebieten“ als
Potenzialflächen dargestellt sind.
Zwischenzeitlich liegt
auch der Umweltbericht vor, in dem die Ergebnisse der gemäß § 2 Abs. 4 BauGB
vorgeschriebenen Umweltprüfung dokumentiert und notwendige Maßnahmen zur
Vermeidung, zum Ausgleich und Ersatz nach § 1a BauGB im Sinne der
Eingriffsregelung festgeschrieben werden. Im Ergebnis sind für die abiotischen
Schutzgüter keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten (Einschränkung
Landschaftsbild). Auch wenn in der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung sich ein
Bilanzüberschuss von rund 450.000 ökologischen Werteinheiten (ÖWE) ergibt, ist
zum Schutz der Feldlerche die Anlage von Lerchenfenstern und Blühstreifen in
den benachbarten Flächen erforderlich. Zudem müssen als Ausgleich für den
Verlust von Jagdflächen des Rotmilans entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung
der Nahrungsbedingungen auf Flächen im Umfeld des geplanten Solarparks
durchgeführt werden.
Im Rahmen der erneuten Beteiligung nach § 2 Abs. 2 BauGB kann die Stadt Ottweiler zu dem Vorhaben eine Stellungnahme abgeben.
Anlagenverzeichnis: |
Planunterlagen
Beschlussvorschlag: |
Der Bau-, Umwelt- und
Sanierungsausschuss empfiehlt ___________________ dem Stadtrat,
Im Rahmen der
Abstimmung mit den Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu dem Bebauungsplan
„Solarpark Niederlinxweiler“ mit paralleler Teiländerung des
Flächennutzungsplans keine Bedenken und Anregungen vorzubringen.