Beantragung und Verwendung von allgemeinen Investitionszuweisungen und von Mitteln des Kommunalen Entlastungsfonds (KELF) gem. §§ 11, 12 und 14 des Gesetzes über den Saarlandpakt

Betreff
Beantragung und Verwendung von allgemeinen Investitionszuweisungen und von Mitteln des Kommunalen Entlastungsfonds (KELF) gem. §§ 11, 12 und 14 des Gesetzes über den Saarlandpakt
Vorlage
Amt 20/003/2021
Aktenzeichen
Amt 20 / IB
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Seit dem Haushaltsjahr 2020 werden den saarländischen Kommunen aufgrund des Gesetzes über den Saarlandpakt Investitionszuweisungen gewährt (§ 11 Saarlandpaktgesetz). Mittel nach dem Gesetz über den Kommunalen Entlastungsfonds (KELF) werden den Städten und Gemeinden in den Jahren 2020 bis 2022 für Investitionen und für die Unterhaltung des Anlagevermögens zur Verfügung gestellt (§ 12 Saarlandpaktgesetz). Die Anträge zum Erhalt der Investitions- und KELF-Mittel sind bis zum 31.07. des Bewilligungsjahres bei der Kommunalaufsichtsbehörde (LAVA) vorzulegen.

 

Bewilligungsvoraussetzung ist u.a. ein Ratsbeschluss über die Beantragung der Zuweisungen und über ihre Verwendung (§ 14 Saarlandpaktgesetz).

 

Die Höhe der allgemeinen Investitionszuweisung für die Stadt Ottweiler wurde seitens des Landes auf 236.581 € festgesetzt. Die KELF-Mittel für die Stadt Ottweiler beziffern sich im Haushaltsjahr 2021 auf 141.949 €. Beide Zuweisungen wurden im Investitionsprogramm 2021 als Finanzierungsmittel für die vorgesehenen Investitionsmaßnahmen veranschlagt.

 

Die Vorgaben für das strukturelle zahlungsbezogene Ergebnis (§§ 4 bis 9 Saarlandpaktgesetz) wurden im Rahmen der Haushaltsplanung im Haushaltsjahr 2021 eingehalten.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Beantragung und Verwendung der allgemeinen Investitionszuweisungen und der KELF-Mittel für das Haushaltsjahr 2021 gemäß den vorstehenden Ausführungen zu beschließen.

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat _______________

die Beantragung von allgemeinen Investitionszuweisungen für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 236.581 € sowie die Beantragung von Mitteln aus dem Kommunalen Entlastungsfonds (KELF) für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 141.949 € und deren Verwendung zur Investitionsfinanzierung (Veranschlagung im investiven Teil des Finanzhaushaltes) gemäß §§ 11, 12 und 14 des Gesetzes über den Saarlandpakt zu beschließen.