Sachverhalt: |
Die Firma Buß Solar
GmbH ist an die Stadt Ottweiler herangetreten mit der Absicht, auf Flächen am
Lenzenthaler Hof in der Gemarkung Ottweiler eine Photovoltaik-Freiflächenanlage
zu errichten, die gemäß ihrer Lage innerhalb des 200-Meter breiten Randstreifen
zu Bahnstrecken nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) förderfähig ist
(siehe beiliegenden Lageplan). Die Anlage hat nach derzeitiger Planung eine
Größe von ca. 8 - 10 MWpeak auf einer Fläche von ca. 10 Hektar.
Zur Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben ist die Aufstellung eines
Bebauungsplans mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans
erforderlich. Durch die Lage des Plangebietes in einem Vorranggebiet für
Landwirtschaft des Landesentwicklungsplan (LEP) Umwelt ist zudem die
Beantragung eines Zielabweichungsverfahrens beim Ministerium für Inneres, Bauen
und Sport erforderlich. Da der geplante Solarpark auch in einem
Landschaftsschutzgebiet liegt, muss beim Ministerium für Umwelt und
Verbraucherschutz ein Ausgliederungsantrag gestellt werden.
Der
geplante Solarpark steht auch im Kontext zur städtischen Nachhaltigkeitsstrategie,
mit der die Stadt Ottweiler die Ziele der Agenda 2030 auf lokaler Ebene
umsetzen will (Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie). In der Stadt Ottweiler
sind bislang zwei Solarparks mit einer Leistung von insgesamt 5,6 MWpeak
errichtet worden. Drei weitere Projekte befinden sich zur Zeit in der
Bauleitplanung mit unterschiedlichem Verfahrensstand. Mit dem geplanten
Vorhaben kann die solare Stromerzeugung auf Freiflächen weiter ausgebaut werden.
Anlagenverzeichnis: |
Lageplan
Beschlussvorschlag: |
Der Bau-, Umwelt- und
Sanierungsausschuss empfiehlt __________________ dem Stadtrat,
die Einleitung der
erforderlichen Schritte zur Realisierung des Vorhabens wie Antrag
Zielabweichungsverfahren, Aufstellung Bebauungsplan mit paralleler Teiländerung
des Flächennutzungsplans und Antrag auf Ausgliederung aus dem
Landschaftsschutzgebiet zu beschließen.