Bildung und Besetzung eines Notausschusses gem. § 51a Abs. 5 KSVG sowie Änderung der Geschäftsordnung

Betreff
Bildung und Besetzung eines Notausschusses gem. § 51a Abs. 5 KSVG sowie Änderung der Geschäftsordnung
Vorlage
Amt 10/020/2020/1
Aktenzeichen
Amt 10 / SV
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Mit den umfassenden Änderungen des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) vom 8./9. Dezember 2020, verkündet im Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 17.12.2020, S. 1341, wurde auch die Vorschrift zur Bildung und Besetzung der Ausschüsse (§ 48) neu geregelt.

 

Mit dieser Änderung wurde das Erfordernis der Einigung und damit weitergehend eine evtl. durchzuführende Wahl gestrichen. Stattdessen werden die Sitze auf die vertretenen Parteien und Wählergruppen entsprechend der Anzahl ihrer Mitglieder nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt verteilt. Die jeweiligen Gruppierungen benennen dann die Ausschussmitglieder entsprechend der vom Rat festgestellten Sitzverteilung.

 

Die Verwaltung hat lediglich Varianten nach der neuen Regelung berechnet, die unter Annahme der gegebenen Umstände zu keinem Losentscheid führen. Schlussendlich ergeben sich zu den Berechnungsvarianten aus der ursprünglichen Vorlage keine Änderungen. Es genügt jedoch für die Bildung und Festlegung der Mitgliederzahl der Ausschüsse eine einfache Mehrheit. Ein Wahlverfahren wird somit nicht mehr erforderlich.

 

Variante A (15 Sitze):

 

 

Die Sitzverteilung würde danach wie folgt aussehen:

 

CDU

SPD

LINKE

AfD

GRÜNE

FWG

7

5

1

1

1

/

 

 

Variante B (17 Sitze):

 

 

Die Sitzverteilung würde danach wie folgt aussehen:

 

CDU

SPD

LINKE

AfD

GRÜNE

FWG

8

6

1

1

1

/

 

 

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf Geschäftsordnung

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat

 

1.      die Bildung eines Notausschusses gem. § 51a Abs. 5 KSVG mit einer Ausschussstärke von _____ Sitzen zu beschließen sowie die Ausschussmitglieder zu benennen und

  1. § 25a der Geschäftsordnung sowie den Anhang hinsichtlich des Notausschusses gem. der Anlage zur Sitzungsvorlage zu ergänzen.