Sachverhalt: |
Mit den umfassenden Änderungen des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) vom 8./9. Dezember 2020, verkündet im Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 17.12.2020, S. 1341, wurde auch die Vorschrift zur Bildung und Besetzung der Ausschüsse (§ 48) neu geregelt.
Mit dieser Änderung wurde das Erfordernis der Einigung und damit weitergehend eine evtl. durchzuführende Wahl gestrichen. Stattdessen werden die Sitze auf die vertretenen Parteien und Wählergruppen entsprechend der Anzahl ihrer Mitglieder nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt verteilt. Die jeweiligen Gruppierungen benennen dann die Ausschussmitglieder entsprechend der vom Rat festgestellten Sitzverteilung.
Die Verwaltung hat lediglich Varianten nach der neuen Regelung berechnet, die unter Annahme der gegebenen Umstände zu keinem Losentscheid führen. Schlussendlich ergeben sich zu den Berechnungsvarianten aus der ursprünglichen Vorlage keine Änderungen. Es genügt jedoch für die Bildung und Festlegung der Mitgliederzahl der Ausschüsse eine einfache Mehrheit. Ein Wahlverfahren wird somit nicht mehr erforderlich.
Variante A (15 Sitze):
Die Sitzverteilung würde danach wie folgt aussehen:
CDU |
SPD |
LINKE |
AfD |
GRÜNE |
FWG |
7 |
5 |
1 |
1 |
1 |
/ |
Variante B (17 Sitze):
Die Sitzverteilung würde danach wie folgt aussehen:
CDU |
SPD |
LINKE |
AfD |
GRÜNE |
FWG |
8 |
6 |
1 |
1 |
1 |
/ |
Anlagenverzeichnis: |
Entwurf Geschäftsordnung
Beschlussvorschlag: |
Der Haupt-, Personal- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat
1. die Bildung eines Notausschusses gem. § 51a Abs. 5
KSVG mit einer Ausschussstärke von _____ Sitzen zu beschließen sowie die
Ausschussmitglieder zu benennen und