Sachverhalt: |
Die saarländische
Landesregierung hat im Sinne des Klimaschutzes und Teilhabe an der
Wertschöpfung für das Saarland im Rahmen der Energiewende die Chancen des
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) genutzt und saarländischen Akteuren
grundsätzlich die Möglichkeit gegeben, Photovoltaik (PV)-Anlagen auf
landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten zu errichten. Die EEG-Novellierung
2017 eröffnete den Ländern die Möglichkeit, in den Ausschreibungen von
Photovoltaikfreiflächen-Anlagen der Bundesnetzagentur auch Agrarflächen in
landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten einzubeziehen. Hierzu hatte der
Ministerrat des Saarlandes am 27.11.2018 die Verordnung zur Errichtung von
Photovoltaikanlagen auf Agrarflächen beschlossen. Diese Verordnung trat am
06.12.2018 mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft (siehe Anlage). Die
dort für die Zuschläge aufgeführte Grenze von 100 MWpeak Leistung für solare
Energie wurde mittlerweile erreicht.
Die Landesregierung
beabsichtigt daher, im Rahmen einer Änderungsverordnung die Grenze für die
Zuschläge im Rahmen der Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur auf 350
MWpeak Leistung zu erhöhen und den Geltungszeitraum bis Ende 2025 zu verlängern.
Die zu Grunde liegende Flächenkulisse von bisher landesweit ca. 8.300 Hektar
wird durch die Herausnahme von weiteren Restriktionsflächen um ca. 830 Hektar
reduziert. Die tatsächliche Flächeninanspruchnahme wird sich dabei nach
derzeitigem Stand der Technik saarlandweit auf netto maximal 500 Hektar
beschränken. Die landwirtschaftliche Nutzfläche umfasst im Saarland insgesamt
rund 87.000 Hektar.
In der Stadt Ottweiler
hat sich die neue gegenüber der alten Flächenkulisse nicht wesentlich geändert.
Zwar wurde eine Fläche am Leimersbrunnenhang herausgenommen (Vorranggebiet
Freiraumschutz nach Landesentwicklungsplan (LEP) Umwelt), für die jedoch
bereits ein Zielabweichungsverfahren von der Landesplanung mit positivem
Ergebnis durchgeführt wurde. Nach Satzungsbeschluss im Stadtrat am 17.12.2020
soll dort nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes der Solarpark „Am
Leimersbrunnenhang“ entstehen. Zudem wurde im Bereich des Wethbachs/Vogelheck
die potentiellen Flächen etwas reduziert. Die möglichen Flächen in Ottweiler
sind der Sitzungsvorlage beigefügt.
Die Stadt Ottweiler
hatte bereits im August 2018 um Rahmen der Erstellung der Verordnung eine
Stellungnahme zu dem Vorhaben abgegeben (siehe Anlage). Die geplante Änderung
der Verordnung wird die kommunale Planungshoheit der Stadt Ottweiler nicht
einschränken. Als Träger der Bauleitplanung obliegt es der Stadt Ottweiler mit
ihrem Stadtrat, ob entsprechend den städtebaulichen Zielen die planerischen
Voraussetzungen zum Bau solcher Anlagen geschaffen werden können (Teiländerung
Flächennutzungsplan, Aufstellung Bebauungsplan), sofern ein Vorhabenträger sein
Interesse für diese Flächen bekundet. Wie die Rückmeldung des Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr aus der
1. Beteiligung zur Verordnung zeigt, konnten sich Anregungen zu
örtlichen und individuellen Merkmalen/Gegebenheiten wie Mindestabstände zu
Siedlungen, Geländestrukturen, Bewuch oder andere kommunale Planungsabsichten nicht
in einer allgemeinen Regelung fassen lassen. Solche Gegebenheiten sind vielmehr
im Rahmen der notwendigen Bauleitplanung von den Kommunen vor Ort individuell
zu behandeln.
Vor diesem Hintergrund
wird von Seiten der Verwaltung empfohlen, die geplante Änderung der Verordnung
zur Kenntnis zu nehmen und im Rahmen der Beteiligung keine Anregungen und
Bedenken vorzubringen.
Die geplante
Änderungsverordnung steht auch im Kontext zur städtischen
Nachhaltigkeitsstrategie, mit der die Stadt Ottweiler die Ziele der Agenda 2030
auf lokaler Ebene umsetzen will (Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie). In
der Stadt Ottweiler sind bislang zwei Solarparks mit einer Leistung von
insgesamt 5,6 MWpeak errichtet worden. Drei weitere Projekte befinden sich zur
Zeit in der Bauleitplanung mit unterschiedlichem Verfahrensstand. Mit der
geplanten Änderungsverordnung wird die Möglichkeit eröffnet, neben Dachflächen
die solare Stromerzeugung im begrenzten Umfang auch auf Freiflächen auszubauen.
Anlagenverzeichnis: |
- Verordnung vom 06.12.2018
(Datei: 1 VO PV Agrarflächen)
- Stellungnahme Stadt
Ottweiler vom 23.08.2018 (Datei: 2 Stellungnahme Stadt VO)
- Entwurf
Änderungsverordnung (Datei: 3 Änderung VO)
- Flächenkulisse Ottweiler
(Datei: 4 Solarflächen Ottweiler)
Beschlussvorschlag: |
Der Bau-, Umwelt- und
Sanierungsausschuss empfiehlt _______________________ dem Stadtrat,
die geplante
Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Errichtung von Photovoltaik (PV) auf
Agrarflächen zur Kenntnis zu nehmen und im Rahmen der Beteiligung keine
Anregungen und Bedenken vorzutragen.