Fortschreibung der Verordnung zur Errichtung von Photovoltaik (PV) auf Agrarflächen (VOEPV): Beteolig7u8ng

Betreff
Fortschreibung der Verordnung zur Errichtung von Photovoltaik (PV) auf Agrarflächen (VOEPV): Beteiligung der Stadt Ottweiler
Vorlage
Amt 61/001/2021
Aktenzeichen
Amt 61/CH
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die saarländische Landesregierung hat im Sinne des Klimaschutzes und Teilhabe an der Wertschöpfung für das Saarland im Rahmen der Energiewende die Chancen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) genutzt und saarländischen Akteuren grundsätzlich die Möglichkeit gegeben, Photovoltaik (PV)-Anlagen auf landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten zu errichten. Die EEG-Novellierung 2017 eröffnete den Ländern die Möglichkeit, in den Ausschreibungen von Photovoltaikfreiflächen-Anlagen der Bundesnetzagentur auch Agrarflächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten einzubeziehen. Hierzu hatte der Ministerrat des Saarlandes am 27.11.2018 die Verordnung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Agrarflächen beschlossen. Diese Verordnung trat am 06.12.2018 mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft (siehe Anlage). Die dort für die Zuschläge aufgeführte Grenze von 100 MWpeak Leistung für solare Energie wurde mittlerweile erreicht.

 

Die Landesregierung beabsichtigt daher, im Rahmen einer Änderungsverordnung die Grenze für die Zuschläge im Rahmen der Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur auf 350 MWpeak Leistung zu erhöhen und den Geltungszeitraum bis Ende 2025 zu verlängern. Die zu Grunde liegende Flächenkulisse von bisher landesweit ca. 8.300 Hektar wird durch die Herausnahme von weiteren Restriktionsflächen um ca. 830 Hektar reduziert. Die tatsächliche Flächeninanspruchnahme wird sich dabei nach derzeitigem Stand der Technik saarlandweit auf netto maximal 500 Hektar beschränken. Die landwirtschaftliche Nutzfläche umfasst im Saarland insgesamt rund 87.000 Hektar.

 

In der Stadt Ottweiler hat sich die neue gegenüber der alten Flächenkulisse nicht wesentlich geändert. Zwar wurde eine Fläche am Leimersbrunnenhang herausgenommen (Vorranggebiet Freiraumschutz nach Landesentwicklungsplan (LEP) Umwelt), für die jedoch bereits ein Zielabweichungsverfahren von der Landesplanung mit positivem Ergebnis durchgeführt wurde. Nach Satzungsbeschluss im Stadtrat am 17.12.2020 soll dort nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes der Solarpark „Am Leimersbrunnenhang“ entstehen. Zudem wurde im Bereich des Wethbachs/Vogelheck die potentiellen Flächen etwas reduziert. Die möglichen Flächen in Ottweiler sind der Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Die Stadt Ottweiler hatte bereits im August 2018 um Rahmen der Erstellung der Verordnung eine Stellungnahme zu dem Vorhaben abgegeben (siehe Anlage). Die geplante Änderung der Verordnung wird die kommunale Planungshoheit der Stadt Ottweiler nicht einschränken. Als Träger der Bauleitplanung obliegt es der Stadt Ottweiler mit ihrem Stadtrat, ob entsprechend den städtebaulichen Zielen die planerischen Voraussetzungen zum Bau solcher Anlagen geschaffen werden können (Teiländerung Flächennutzungsplan, Aufstellung Bebauungsplan), sofern ein Vorhabenträger sein Interesse für diese Flächen bekundet. Wie die Rückmeldung des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr aus der  1. Beteiligung zur Verordnung zeigt, konnten sich Anregungen zu örtlichen und individuellen Merkmalen/Gegebenheiten wie Mindestabstände zu Siedlungen, Geländestrukturen, Bewuch oder andere kommunale Planungsabsichten nicht in einer allgemeinen Regelung fassen lassen. Solche Gegebenheiten sind vielmehr im Rahmen der notwendigen Bauleitplanung von den Kommunen vor Ort individuell zu behandeln.

 

Vor diesem Hintergrund wird von Seiten der Verwaltung empfohlen, die geplante Änderung der Verordnung zur Kenntnis zu nehmen und im Rahmen der Beteiligung keine Anregungen und Bedenken vorzubringen.

 

Die geplante Änderungsverordnung steht auch im Kontext zur städtischen Nachhaltigkeitsstrategie, mit der die Stadt Ottweiler die Ziele der Agenda 2030 auf lokaler Ebene umsetzen will (Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie). In der Stadt Ottweiler sind bislang zwei Solarparks mit einer Leistung von insgesamt 5,6 MWpeak errichtet worden. Drei weitere Projekte befinden sich zur Zeit in der Bauleitplanung mit unterschiedlichem Verfahrensstand. Mit der geplanten Änderungsverordnung wird die Möglichkeit eröffnet, neben Dachflächen die solare Stromerzeugung im begrenzten Umfang auch auf Freiflächen auszubauen.

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

- Verordnung vom 06.12.2018 (Datei: 1 VO PV Agrarflächen)

- Stellungnahme Stadt Ottweiler vom 23.08.2018 (Datei: 2 Stellungnahme Stadt VO)

- Entwurf Änderungsverordnung (Datei: 3 Änderung VO)

- Flächenkulisse Ottweiler (Datei: 4 Solarflächen Ottweiler)

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss empfiehlt _______________________ dem Stadtrat,

 

die geplante Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Errichtung von Photovoltaik (PV) auf Agrarflächen zur Kenntnis zu nehmen und im Rahmen der Beteiligung keine Anregungen und Bedenken vorzutragen.